Steigende Asylbewerberzahlen auch im ersten Halbjahr 2011
- Pressemitteilung der Firma Bundesministerium des Innern (BMI), 12.07.2011
Pressemitteilung vom: 12.07.2011 von der Firma Bundesministerium des Innern (BMI) aus Berlin
Kurzfassung: Im ersten Halbjahr 2011 wurden in Deutschland 20.609 Asylerstanträge gestellt. Damit kamen im Vergleich zum ersten Halbjahr des Vorjahres 5.030 Asylerstantragsteller (+ 32,3 Prozent) mehr nach Deutschland. Weiterhin steigende Tendenz hatten die ...
[Bundesministerium des Innern (BMI) - 12.07.2011] Steigende Asylbewerberzahlen auch im ersten Halbjahr 2011
Im ersten Halbjahr 2011 wurden in Deutschland 20.609 Asylerstanträge gestellt. Damit kamen im Vergleich zum ersten Halbjahr des Vorjahres 5.030
Asylerstantragsteller (+ 32,3 Prozent) mehr nach Deutschland.
Weiterhin steigende Tendenz hatten die afghanischen Asylanträge, sodass Afghanistan nunmehr stärkstes Herkunftsland ist. Wurden im 1. Halbjahr 2010 bereits 2.504 Erstanträge von afghanischen Staatsangehörigen gestellt, so waren es im 2. Halbjahr 2010 bereits 3.401 und im 1. Halbjahr 2011 3.883 Anträge.
3.522 Personen wurde im ersten Halbjahr 2011 die Rechtsstellung eines Flüchtlings nach der Genfer Flüchtlingskonvention zuerkannt. Dies entspricht einem Anteil von 15,2 Prozent aller Asylentscheidungen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge in diesem Zeitraum. Zudem erhielten weitere 1.403 Antragsteller (6,1 Prozent) sog. subsidiären Schutz, weil z.B. im Herkunftsland die Todesstrafe oder die Folter konkret drohten.
Die Zahlen im Einzelnen:
I. Erstes Halbjahr 2011
Für das erste Halbjahr 2011 ergeben sich folgende Zahlen:
In der Zeit von Januar bis Juni 2011 haben insgesamt 20.609 Personen in Deutschland Asyl beantragt. Gegenüber dem Vergleichszeitraum im Vorjahr (15.579) bedeutet dies eine Steigerung um 5.030 Personen (32,3 Prozent).
Die Hauptherkunftsländer in der Zeit von Januar bis Juni 2011: 1. Afghanistan 3.883 Personen 2. Irak 2.877 Personen 3. Serbien 1.681 Personen 4. Iran 1.382 Personen 5. Syrien 1.089 Personen 6. Türkei 794 Personen 7. Russ. Föderation 694 Personen 8. Kosovo 685 Personen 9. Pakistan 672 Personen 10. Mazedonien 572 Personen Neben den 20.609 Personen, die im ersten Halbjahr 2011 erstmals Asyl beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge beantragt haben (Erstanträge), wurden 2.860 erneute Asylanträge (1. Halbjahr 2010: 2.759) nach Rücknahme oder Ablehnung eines früheren Asylantrags gestellt (Folgeanträge).
Im Zeitraum von Januar bis Juni 2011 hat das Bundesamt 23.161 Entscheidungen (1. Halbjahr 2010: 19.867) getroffen.
Insgesamt 3.522 Personen (15,2 Prozent) wurde die Rechtsstellung eines Flüchtlings nach dem Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 28. Juli 1951 (Genfer Flüchtlingskonvention) zuerkannt. Darunter waren 320 Personen (1,4 Prozent), die als Asylberechtigte nach Art. 16a des Grundgesetzes anerkannt wurden, sowie 3.202 Personen (13,8 Prozent), die Flüchtlingsschutz nach § 3 des Asylverfahrensgesetzes i. V. m. § 60 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes erhielten.
Darüber hinaus hat das Bundesamt von Januar bis Juni 2011 bei 1.403 Personen (6,1 Prozent) Abschiebungsverbote gemäß § 60 Abs. 2, 3, 5 und 7 des Aufenthaltsgesetzes (sog. subsidiärer Schutz) festgestellt, z. B. weil im Herkunftsland die Todesstrafe, die Folter oder andere unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Bestrafung oder eine erhebliche Gefahr für Leib, Leben oder persönliche Freiheit konkret droht.
Dies ergibt bei entsprechender Aufschlüsselung nach Herkunftsländern (in Prozent):
Asylberechtigt Flüchtlingsschutz Subsidiärer Schutz
(Art. 16a GG) (§ 60 Abs.1 AufenthG) (§60 Abs.2,3,5,7 AufenthG) Afghanistan 0,7 9,4 25,1 Irak 0,4 48,9 2,0 Serbien 0,0 0,0 0,4 Iran 8,8 41,3 2,7 Syrien 2,2 15,9 2,2 Türkei 2,5 5,7 1,8 Russ. Föd. 0,9 8,7 3,7 Kosovo 0,0 0,1 2,0 Pakistan 2,5 8,4 0,8 Mazedonien 0,0 0,0 0,3 Abgelehnt wurden die Anträge von 13.036 Personen (56,3 Prozent). Anderweitig erledigt (z. B. durch Verfahrenseinstellungen wegen Rücknahme des Asylantrages) wurden die Anträge von 5.200 Personen (22,4 Prozent).
Die Zahl der Personen, über deren Anträge noch nicht entschieden wurde, betrug Ende Juni 2011 24.246 (21.343 Erstanträge und 2.903 Folgeverfah-ren).
84 Prozent der türkischen sowie 45 Prozent der irakischen Asylbewerber hatten im ersten Halbjahr 2010 eine kurdische Volkszugehörigkeit, 88 Prozent der Asylbewerber aus Serbien waren Roma.
II. Vergleich mit den beiden vorangegangenen Halbjahren
Der Zugang der Asylbewerber im 1. Halbjahr 2011 (20.609 Personen) ist gegenüber dem 2. Halbjahr 2010 (25.753 Personen) um 5.144 Personen (-20,0 Prozent) gesunken und gegenüber dem 1. Halbjahr 2010 (15.579) um 5.030 Personen (32,3 Prozent) gestiegen. In den vergangenen drei Halbjahren waren jeweils folgende Herkunftsländer bei den Asylbewerbern am stärksten vertreten:
1. Halbjahr 2010 2.Halbjahr 2010 1.Halbjahr 2011 1. Irak 2.596 Serbien 4.240 Afghan. 3.883 2. Afghan. 2.504 Afghan. 3.401 Irak 2.877 3. Iran 952 Irak 2.959 Serbien 1.681 4. Kosovo 743 Mazedon. 2.239 Iran 1.382 5. Serbien 738 Somalia 1.695 Syrien 1.089 6. Türkei 676 Iran 1.523 Türkei 794 7. Syrien 559 Syrien 931 Russ. Föd. 694 8. Somalia 540 Kosovo 871 Kosovo 685 9. Russ. Föd. 522 Russ. Föd. 677 Pakistan 672 10. Vietnam 515 Türkei 664 Mazedon. 572 Der Vergleich des 1. Halbjahres 2011 (3.883 Erstanträge) mit den beiden vorangegangenen Halbjahren zeigt, dass vor allem das 2. Halbjahr 2010 stark von den sprunghaft angestiegenen Asylbewerberzahlen aus Serbien und Mazedonien geprägt war. Allein ein Viertel aller Asylbewerber in diesem Halbjahr kam aus diesen beiden Herkunftsstaaten. Wenngleich dieser Anteil im 1. Halbjahr 2011 auf 11 Prozent zurückging, ist er im Vergleich zum 1. Halbjahr 2010 (6 Prozent) weiterhin deutlich erhöht.
Es zeigt sich aber auch, dass der Trend steigender Asylzahlen nicht nur mit der Sonderentwicklung bei Serbien und Mazedonien erklärt werden kann. Auch wenn man die Asylbewerber dieser Staaten heraus rechnen würde, ergäbe sich vom 1. Halbjahr 2010 zum 1. Halbjahr 2011 immer noch eine Steigerung von etwa 25 Prozent.
Auf Platz 1 der Hauptherkunftsländer liegt Afghanistan. Der Vergleich des ersten Halbjahres 2011 (3.883 Erstanträge) mit den beiden vorangegangenen Halbjahren zeigt insbesondere, dass die Asylzugänge im 1. Halbjahr 2011 noch einmal um 481 angestiegen sind, nachdem im 2. Halbjahr 2010 bereits ein deutlicher Anstieg um 900 Asylanträge zu verzeichnen war.
Die Zugangszahlen des zweitstärksten Herkunftslandes für Asylbewerber, dem Irak, sind über die drei letzten Halbjahre auf hohem Niveau annähernd stabil geblieben und liegen derzeit bei 2.877.
Die Zugangszahlen der im 1. Halbjahr 2011 auf den Plätzen 3 und 4 liegenden Hauptherkunftsstaaten Serbien und Iran sind zwar im Vergleich zum 2. Halbjahr 2010 jeweils leicht gesunken, im Bezug zum Vorjahreszeitraum (also 1. Halbjahr 2010) aber weiter gestiegen.
III. Aktueller Monat
Beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge haben im Juni 2011 3.174 Personen (Vormonat: 3.421 Personen) Asyl beantragt. Damit ist die Zahl der Asylbewerber gegenüber dem Vormonat um 247 (7,2 Prozent) gesunken. Gegenüber dem Vergleichsmonat im Vorjahr (Juni 2010: 2.800 Personen) hat sich die Zahl der Asylbewerber im Juni 2011 um 374 (13,4 Prozent) erhöht.
Hauptherkunftsländer im Juni 2011 waren:
Zum Vergleich
April Mai Juni 1. Afghanistan 544 705 711 2. Irak 366 468 427 3. Iran 216 223 226 4. Syrien 172 236 187 5. Pakistan 75 137 117 6. Türkei 123 136 114 7. Russische Föderation 97 108 110 8. Kosovo 106 88 103 9. Serbien 227 138 91 10. Indien 62 76 91 Neben den 3.174 Erstanträgen wurden im Juni 2011 419 Folgeanträge ge-stellt.
Im Juni 2011 hat das Bundesamt über die Anträge von 2.926 Personen (Vormonat: 3.907) entschieden.
Insgesamt 468 Personen (16,0 Prozent) wurde die Rechtsstellung eines Flüchtlings nach dem Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 28. Juli 1951 (Genfer Flüchtlingskonvention) zuerkannt. Darunter waren 44 Personen (1,5 Prozent), die als Asylberechtigte nach Art. 16a des Grundgesetzes anerkannt wurden, sowie 424 Personen (14,5 Prozent), die Flüchtlingsschutz nach § 3 des Asylverfahrensgesetzes i. V. m. § 60 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes erhielten.
Darüber hinaus hat das Bundesamt im Juni 2011 bei 177 Personen (6,1 Prozent) Abschiebungsverbote gemäß § 60 Abs. 2, 3, 5 und 7 des Aufenthaltsgesetzes (sog. subsidiärer Schutz) festgestellt.
Abgelehnt wurden die Anträge von 1.552 Personen (53,0 Prozent). Anderweitig erledigt (z.B. durch Verfahrenseinstellungen wegen Rücknahme des Asylantrages) wurden die Anträge von 729 Personen (24,9 Prozent).
Weitere Informationen finden Sie unter www.bmi.bund.de sowie unter www.bamf.de.
Bundesministerium des Innern
Alt-Moabit 101D
10559 Berlin
Telefon: +49 3018 681-0
Fax: +49 3018 681-2926
Im ersten Halbjahr 2011 wurden in Deutschland 20.609 Asylerstanträge gestellt. Damit kamen im Vergleich zum ersten Halbjahr des Vorjahres 5.030
Asylerstantragsteller (+ 32,3 Prozent) mehr nach Deutschland.
Weiterhin steigende Tendenz hatten die afghanischen Asylanträge, sodass Afghanistan nunmehr stärkstes Herkunftsland ist. Wurden im 1. Halbjahr 2010 bereits 2.504 Erstanträge von afghanischen Staatsangehörigen gestellt, so waren es im 2. Halbjahr 2010 bereits 3.401 und im 1. Halbjahr 2011 3.883 Anträge.
3.522 Personen wurde im ersten Halbjahr 2011 die Rechtsstellung eines Flüchtlings nach der Genfer Flüchtlingskonvention zuerkannt. Dies entspricht einem Anteil von 15,2 Prozent aller Asylentscheidungen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge in diesem Zeitraum. Zudem erhielten weitere 1.403 Antragsteller (6,1 Prozent) sog. subsidiären Schutz, weil z.B. im Herkunftsland die Todesstrafe oder die Folter konkret drohten.
Die Zahlen im Einzelnen:
I. Erstes Halbjahr 2011
Für das erste Halbjahr 2011 ergeben sich folgende Zahlen:
In der Zeit von Januar bis Juni 2011 haben insgesamt 20.609 Personen in Deutschland Asyl beantragt. Gegenüber dem Vergleichszeitraum im Vorjahr (15.579) bedeutet dies eine Steigerung um 5.030 Personen (32,3 Prozent).
Die Hauptherkunftsländer in der Zeit von Januar bis Juni 2011: 1. Afghanistan 3.883 Personen 2. Irak 2.877 Personen 3. Serbien 1.681 Personen 4. Iran 1.382 Personen 5. Syrien 1.089 Personen 6. Türkei 794 Personen 7. Russ. Föderation 694 Personen 8. Kosovo 685 Personen 9. Pakistan 672 Personen 10. Mazedonien 572 Personen Neben den 20.609 Personen, die im ersten Halbjahr 2011 erstmals Asyl beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge beantragt haben (Erstanträge), wurden 2.860 erneute Asylanträge (1. Halbjahr 2010: 2.759) nach Rücknahme oder Ablehnung eines früheren Asylantrags gestellt (Folgeanträge).
Im Zeitraum von Januar bis Juni 2011 hat das Bundesamt 23.161 Entscheidungen (1. Halbjahr 2010: 19.867) getroffen.
Insgesamt 3.522 Personen (15,2 Prozent) wurde die Rechtsstellung eines Flüchtlings nach dem Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 28. Juli 1951 (Genfer Flüchtlingskonvention) zuerkannt. Darunter waren 320 Personen (1,4 Prozent), die als Asylberechtigte nach Art. 16a des Grundgesetzes anerkannt wurden, sowie 3.202 Personen (13,8 Prozent), die Flüchtlingsschutz nach § 3 des Asylverfahrensgesetzes i. V. m. § 60 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes erhielten.
Darüber hinaus hat das Bundesamt von Januar bis Juni 2011 bei 1.403 Personen (6,1 Prozent) Abschiebungsverbote gemäß § 60 Abs. 2, 3, 5 und 7 des Aufenthaltsgesetzes (sog. subsidiärer Schutz) festgestellt, z. B. weil im Herkunftsland die Todesstrafe, die Folter oder andere unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Bestrafung oder eine erhebliche Gefahr für Leib, Leben oder persönliche Freiheit konkret droht.
Dies ergibt bei entsprechender Aufschlüsselung nach Herkunftsländern (in Prozent):
Asylberechtigt Flüchtlingsschutz Subsidiärer Schutz
(Art. 16a GG) (§ 60 Abs.1 AufenthG) (§60 Abs.2,3,5,7 AufenthG) Afghanistan 0,7 9,4 25,1 Irak 0,4 48,9 2,0 Serbien 0,0 0,0 0,4 Iran 8,8 41,3 2,7 Syrien 2,2 15,9 2,2 Türkei 2,5 5,7 1,8 Russ. Föd. 0,9 8,7 3,7 Kosovo 0,0 0,1 2,0 Pakistan 2,5 8,4 0,8 Mazedonien 0,0 0,0 0,3 Abgelehnt wurden die Anträge von 13.036 Personen (56,3 Prozent). Anderweitig erledigt (z. B. durch Verfahrenseinstellungen wegen Rücknahme des Asylantrages) wurden die Anträge von 5.200 Personen (22,4 Prozent).
Die Zahl der Personen, über deren Anträge noch nicht entschieden wurde, betrug Ende Juni 2011 24.246 (21.343 Erstanträge und 2.903 Folgeverfah-ren).
84 Prozent der türkischen sowie 45 Prozent der irakischen Asylbewerber hatten im ersten Halbjahr 2010 eine kurdische Volkszugehörigkeit, 88 Prozent der Asylbewerber aus Serbien waren Roma.
II. Vergleich mit den beiden vorangegangenen Halbjahren
Der Zugang der Asylbewerber im 1. Halbjahr 2011 (20.609 Personen) ist gegenüber dem 2. Halbjahr 2010 (25.753 Personen) um 5.144 Personen (-20,0 Prozent) gesunken und gegenüber dem 1. Halbjahr 2010 (15.579) um 5.030 Personen (32,3 Prozent) gestiegen. In den vergangenen drei Halbjahren waren jeweils folgende Herkunftsländer bei den Asylbewerbern am stärksten vertreten:
1. Halbjahr 2010 2.Halbjahr 2010 1.Halbjahr 2011 1. Irak 2.596 Serbien 4.240 Afghan. 3.883 2. Afghan. 2.504 Afghan. 3.401 Irak 2.877 3. Iran 952 Irak 2.959 Serbien 1.681 4. Kosovo 743 Mazedon. 2.239 Iran 1.382 5. Serbien 738 Somalia 1.695 Syrien 1.089 6. Türkei 676 Iran 1.523 Türkei 794 7. Syrien 559 Syrien 931 Russ. Föd. 694 8. Somalia 540 Kosovo 871 Kosovo 685 9. Russ. Föd. 522 Russ. Föd. 677 Pakistan 672 10. Vietnam 515 Türkei 664 Mazedon. 572 Der Vergleich des 1. Halbjahres 2011 (3.883 Erstanträge) mit den beiden vorangegangenen Halbjahren zeigt, dass vor allem das 2. Halbjahr 2010 stark von den sprunghaft angestiegenen Asylbewerberzahlen aus Serbien und Mazedonien geprägt war. Allein ein Viertel aller Asylbewerber in diesem Halbjahr kam aus diesen beiden Herkunftsstaaten. Wenngleich dieser Anteil im 1. Halbjahr 2011 auf 11 Prozent zurückging, ist er im Vergleich zum 1. Halbjahr 2010 (6 Prozent) weiterhin deutlich erhöht.
Es zeigt sich aber auch, dass der Trend steigender Asylzahlen nicht nur mit der Sonderentwicklung bei Serbien und Mazedonien erklärt werden kann. Auch wenn man die Asylbewerber dieser Staaten heraus rechnen würde, ergäbe sich vom 1. Halbjahr 2010 zum 1. Halbjahr 2011 immer noch eine Steigerung von etwa 25 Prozent.
Auf Platz 1 der Hauptherkunftsländer liegt Afghanistan. Der Vergleich des ersten Halbjahres 2011 (3.883 Erstanträge) mit den beiden vorangegangenen Halbjahren zeigt insbesondere, dass die Asylzugänge im 1. Halbjahr 2011 noch einmal um 481 angestiegen sind, nachdem im 2. Halbjahr 2010 bereits ein deutlicher Anstieg um 900 Asylanträge zu verzeichnen war.
Die Zugangszahlen des zweitstärksten Herkunftslandes für Asylbewerber, dem Irak, sind über die drei letzten Halbjahre auf hohem Niveau annähernd stabil geblieben und liegen derzeit bei 2.877.
Die Zugangszahlen der im 1. Halbjahr 2011 auf den Plätzen 3 und 4 liegenden Hauptherkunftsstaaten Serbien und Iran sind zwar im Vergleich zum 2. Halbjahr 2010 jeweils leicht gesunken, im Bezug zum Vorjahreszeitraum (also 1. Halbjahr 2010) aber weiter gestiegen.
III. Aktueller Monat
Beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge haben im Juni 2011 3.174 Personen (Vormonat: 3.421 Personen) Asyl beantragt. Damit ist die Zahl der Asylbewerber gegenüber dem Vormonat um 247 (7,2 Prozent) gesunken. Gegenüber dem Vergleichsmonat im Vorjahr (Juni 2010: 2.800 Personen) hat sich die Zahl der Asylbewerber im Juni 2011 um 374 (13,4 Prozent) erhöht.
Hauptherkunftsländer im Juni 2011 waren:
Zum Vergleich
April Mai Juni 1. Afghanistan 544 705 711 2. Irak 366 468 427 3. Iran 216 223 226 4. Syrien 172 236 187 5. Pakistan 75 137 117 6. Türkei 123 136 114 7. Russische Föderation 97 108 110 8. Kosovo 106 88 103 9. Serbien 227 138 91 10. Indien 62 76 91 Neben den 3.174 Erstanträgen wurden im Juni 2011 419 Folgeanträge ge-stellt.
Im Juni 2011 hat das Bundesamt über die Anträge von 2.926 Personen (Vormonat: 3.907) entschieden.
Insgesamt 468 Personen (16,0 Prozent) wurde die Rechtsstellung eines Flüchtlings nach dem Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 28. Juli 1951 (Genfer Flüchtlingskonvention) zuerkannt. Darunter waren 44 Personen (1,5 Prozent), die als Asylberechtigte nach Art. 16a des Grundgesetzes anerkannt wurden, sowie 424 Personen (14,5 Prozent), die Flüchtlingsschutz nach § 3 des Asylverfahrensgesetzes i. V. m. § 60 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes erhielten.
Darüber hinaus hat das Bundesamt im Juni 2011 bei 177 Personen (6,1 Prozent) Abschiebungsverbote gemäß § 60 Abs. 2, 3, 5 und 7 des Aufenthaltsgesetzes (sog. subsidiärer Schutz) festgestellt.
Abgelehnt wurden die Anträge von 1.552 Personen (53,0 Prozent). Anderweitig erledigt (z.B. durch Verfahrenseinstellungen wegen Rücknahme des Asylantrages) wurden die Anträge von 729 Personen (24,9 Prozent).
Weitere Informationen finden Sie unter www.bmi.bund.de sowie unter www.bamf.de.
Bundesministerium des Innern
Alt-Moabit 101D
10559 Berlin
Telefon: +49 3018 681-0
Fax: +49 3018 681-2926
Über Bundesministerium des Innern (BMI):
Das Bundesministerium des Innern ist verantwortlich für die innere Sicherheit. Dazu gehören sowohl die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger als auch der Schutz unserer Verfassung. Weiteres wesentliches Element im nationalen Sicherheitssystem ist der Aufgabenbereich Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.
Der Bundesminister des Innern kümmert sich um die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger in der Informationsgesellschaft. Er sorgt dafür, dass sie den neuen Informations- und Kommunikationstechniken vertrauen können und dass ihre Privatsphäre geschützt bleibt.
Auch Migrations- und Integrationspolitik gehört zu den zentralen Aufgaben des Bundesinnenministeriums. Migration ist ein weltweites Phänomen, dessen Bedeutung seit Bestehen der Bundesrepublik stark zugenommen hat.
Der Bundesminister des Innern ist ebenfalls zuständig für den öffentlichen Dienst. Über 5 Millionen Menschen sind in Deutschland beim Staat - beim Bund, bei den Ländern und Gemeinden - beschäftigt.
Firmenkontakt:
Bundesministerium des Innern
Alt-Moabit 101D
10559 Berlin
Telefon: +49 3018 681-0
Fax: +49 3018 681-2926
Das Bundesministerium des Innern ist verantwortlich für die innere Sicherheit. Dazu gehören sowohl die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger als auch der Schutz unserer Verfassung. Weiteres wesentliches Element im nationalen Sicherheitssystem ist der Aufgabenbereich Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.
Der Bundesminister des Innern kümmert sich um die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger in der Informationsgesellschaft. Er sorgt dafür, dass sie den neuen Informations- und Kommunikationstechniken vertrauen können und dass ihre Privatsphäre geschützt bleibt.
Auch Migrations- und Integrationspolitik gehört zu den zentralen Aufgaben des Bundesinnenministeriums. Migration ist ein weltweites Phänomen, dessen Bedeutung seit Bestehen der Bundesrepublik stark zugenommen hat.
Der Bundesminister des Innern ist ebenfalls zuständig für den öffentlichen Dienst. Über 5 Millionen Menschen sind in Deutschland beim Staat - beim Bund, bei den Ländern und Gemeinden - beschäftigt.
Firmenkontakt:
Bundesministerium des Innern
Alt-Moabit 101D
10559 Berlin
Telefon: +49 3018 681-0
Fax: +49 3018 681-2926
Die Pressemeldung "Steigende Asylbewerberzahlen auch im ersten Halbjahr 2011" unterliegt dem Urheberrecht der pressrelations GmbH. Jegliche Verwendung dieses Textes, auch auszugsweise, erfordert die vorherige schriftliche Erlaubnis des Autors. Autor der Pressemeldung "Steigende Asylbewerberzahlen auch im ersten Halbjahr 2011" ist Bundesministerium des Innern (BMI).