Höhere Freibeträge bei Hinterbliebenenrenten
- Pressemitteilung der Firma Deutsche Rentenversicherung Braunschweig-Hannover, 13.07.2011
Pressemitteilung vom: 13.07.2011 von der Firma Deutsche Rentenversicherung Braunschweig-Hannover aus Laatzen
Kurzfassung: Laatzen, den 13. Juli 2011 Wer eine Hinterbliebenenrente erhält und weitere Einkünfte erzielt, kann jetzt etwas mehr verdienen, ohne eine Rentenkürzung in Kauf zu nehmen. Anfang des Monats haben sich die Freibeträge erhöht. Darauf hat die ...
[Deutsche Rentenversicherung Braunschweig-Hannover - 13.07.2011] Höhere Freibeträge bei Hinterbliebenenrenten
Laatzen, den 13. Juli 2011
Wer eine Hinterbliebenenrente erhält und weitere Einkünfte erzielt, kann jetzt etwas mehr verdienen, ohne eine Rentenkürzung in Kauf zu nehmen. Anfang des Monats haben sich die Freibeträge erhöht. Darauf hat die Deutsche Rentenversicherung Braunschweig-Hannover hingewiesen.
Witwen, Witwer oder Waisen können neben ihrer Hinterbliebenenrente bis zu festgelegten Grenzen hinzuverdienen. Erst wenn diese Freibeträge überschritten werden, findet eine Anrechnung statt. Konnte eine Witwe oder ein Witwer bisher monatlich 718,08 Euro anrechnungsfrei hinzuverdienen, so hat sich jetzt der Betrag auf 725,21 Euro erhöht. Die gleiche Grenze gilt für Personen, die eine Erziehungsrente erhalten. Der neue Freibetrag für Empfänger einer Waisenrente liegt bei 483,47 Euro.
Hinterbliebene, die eine Beschäftigung aufnehmen möchten, sollten sich bei der Deutschen Rentenversicherung beraten lassen. Informationen gibt es in den Auskunfts- und Beratungsstellen, am kostenlosen Servicetelefon unter 0800 1000 480 10 sowie auf deutsche-rentenversicherung.de.
Nr. 16/2011
Deutsche Rentenversicherung
Braunschweig-Hannover
Lange Weihe 2, 30880 Laatzen
Postanschrift: 30875 Laatzen
Telefon 0511 829-2634
Telefax 0511 829-2635
presse@drv-bsh.de
www.deutsche-rentenversicherung-braunschweig-hannover.de
Laatzen, den 13. Juli 2011
Wer eine Hinterbliebenenrente erhält und weitere Einkünfte erzielt, kann jetzt etwas mehr verdienen, ohne eine Rentenkürzung in Kauf zu nehmen. Anfang des Monats haben sich die Freibeträge erhöht. Darauf hat die Deutsche Rentenversicherung Braunschweig-Hannover hingewiesen.
Witwen, Witwer oder Waisen können neben ihrer Hinterbliebenenrente bis zu festgelegten Grenzen hinzuverdienen. Erst wenn diese Freibeträge überschritten werden, findet eine Anrechnung statt. Konnte eine Witwe oder ein Witwer bisher monatlich 718,08 Euro anrechnungsfrei hinzuverdienen, so hat sich jetzt der Betrag auf 725,21 Euro erhöht. Die gleiche Grenze gilt für Personen, die eine Erziehungsrente erhalten. Der neue Freibetrag für Empfänger einer Waisenrente liegt bei 483,47 Euro.
Hinterbliebene, die eine Beschäftigung aufnehmen möchten, sollten sich bei der Deutschen Rentenversicherung beraten lassen. Informationen gibt es in den Auskunfts- und Beratungsstellen, am kostenlosen Servicetelefon unter 0800 1000 480 10 sowie auf deutsche-rentenversicherung.de.
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