14.07.2011 15:12 Uhr in Gesellschaft & Familie von TaskForce für effektive Prävention von Genitalverstümmelung e.V.
TERRE DES FEMMES überlässt 5-Jährige der Genitalverstümmelung in Guinea
Wer schützt Khady in Guinea? TERRE DES FEMMES e.V. versäumt rechtliche Schutzmaßnahmen und überlässt das Kind der akuten Gefahr von GenitalverstümmelungKurzfassung: Ein 5-jähriges Mädchen, das in Deutschland lebt, soll während einer anstehenden Sommerreise nach Guinea der Genitalverstümmelung unterworfen werden. TERRE DES FEMMES wird um Hilfe gebeten, leitet jedoch keine rechtlichen Schutzmaßnahmen ein. Die TaskForce kritisiert dieses Vorgehen als unterlassene Hilfe und fordert TERRE DES FEMMES deshalb auf, umgehend die zuständigen Behörden (Jugendamt / Familiengericht) einzuschalten, die von Amts wegen die geplante Reise unterbinden und das Mädchen damit sicher vor der Misshandlung schützen können.
[TaskForce für effektive Prävention von Genitalverstümmelung e.V. - 14.07.2011] Hamburg, 14. Juli 2011 - Die TaskForce kritisiert die Unterlassung angemessener Hilfe seitens TERRE DES FEMMES im Fall drohender Genitalverstümmelung und fordert von dem Verein, sich für das Recht gefährdeter Mädchen auf sicheren Schutz vor dieser Gewalt einzusetzen:
Die 5-jährige Khady wächst in Deutschland auf und geht in den Kindergarten. Es steht eine Sommerreise nach Guinea an. "Die Fünfjährige ahnt jedoch nicht, dass ihre Großmutter plant, ihre Enkelin diesmal zur Beschneiderin zu bringen", heißt es in einem aktuellen Spendenbrief und auf der Website des Vereins (siehe http://frauenrechte.de/online/index.php/themen/weibliche-genitalverstuemmelung/unser-engagement/aktivitaeten/745-wer-schuetzt-khady-in-guinea.html). Die Kindergärtnerin bittet TERRE DES FEMMES um Hilfe.
Obwohl über die gängige Rechtsprechung informiert, unterlässt es der Verein, die gebotenen Maßnahmen zum Schutz des Mädchens einzuleiten: Seit dem wegweisenden Beschluss des Bundesgerichtshofs von 2005 haben diverse Amts- und Landesgerichte in solchen Fällen die Einschränkung des Aufenthaltsbestimmungsrechts als einzige angemessene Maßnahme zur Abwendung der Gefahr bestätigt und Reisen der Kinder in die entsprechenden Risikoländer jeweils untersagt. Immer wurde dabei dem Schutz der Mädchen vor der schweren Misshandlung die höchste Priorität eingeräumt.
Die Frauenrechtsorganisation schaltet aber weder Jugendamt noch Familiengericht ein, sondern gibt grünes Licht für die Reise: "TERRE DES FEMMES nimmt Kontakt mit einer Organisation in Guinea auf, die vor Ort gegen Genitalverstümmelung kämpft. Die Mitarbeiterinnen reden mit Khadys Großmutter. Die Eltern sind froh, dass Landsleute ihnen helfen, ihre Tochter zu schützen. Erst jetzt können auch sie sich auf den Besuch bei der Oma freuen."
"Mit diesem Vorgehen missachtet TERRE DES FEMMES nicht nur geltendes Recht, sondern überlässt das Mädchen auf verantwortungslose Weise und mit großer Wahrscheinlichkeit der Verstümmelung. Ein gravierender Fall von unterlassener Hilfe", so Ines Laufer, Geschäftsführerin der TaskForce, die seit 2010 den Notruf SOS FGM (www.sosfgm.org) betreut. Ines Laufer betont: "Befindet sich das Mädchen erst einmal in Guinea, ist es der Gewalt schutzlos ausgeliefert. Zudem muss bedacht werden, dass viele Mädchen in den Ländern der Eltern zurückgelassen werden, um die Tat zu vertuschen."
Für Khady gilt - wie für alle Kinder hierzulande - die verfassungsgemäße Schutzpflicht des deutschen Staates. TERRE DES FEMMES jedoch schneidet dieses Mädchen vom Zugang zu wirksamen staatlichen Schutzmaßnahmen ab. Durch die Unterlassung rechtlicher Schritte erfährt das Kind eine nicht hinnehmbare Diskriminierung.
Die TaskForce fordert TERRE DES FEMMES deshalb auf, umgehend die zuständigen Behörden (Jugendamt / Familiengericht) einzuschalten, die von Amts wegen die geplante Reise unterbinden und das Mädchen damit sicher vor der Misshandlung schützen können.
Die 5-jährige Khady wächst in Deutschland auf und geht in den Kindergarten. Es steht eine Sommerreise nach Guinea an. "Die Fünfjährige ahnt jedoch nicht, dass ihre Großmutter plant, ihre Enkelin diesmal zur Beschneiderin zu bringen", heißt es in einem aktuellen Spendenbrief und auf der Website des Vereins (siehe http://frauenrechte.de/online/index.php/themen/weibliche-genitalverstuemmelung/unser-engagement/aktivitaeten/745-wer-schuetzt-khady-in-guinea.html). Die Kindergärtnerin bittet TERRE DES FEMMES um Hilfe.
Obwohl über die gängige Rechtsprechung informiert, unterlässt es der Verein, die gebotenen Maßnahmen zum Schutz des Mädchens einzuleiten: Seit dem wegweisenden Beschluss des Bundesgerichtshofs von 2005 haben diverse Amts- und Landesgerichte in solchen Fällen die Einschränkung des Aufenthaltsbestimmungsrechts als einzige angemessene Maßnahme zur Abwendung der Gefahr bestätigt und Reisen der Kinder in die entsprechenden Risikoländer jeweils untersagt. Immer wurde dabei dem Schutz der Mädchen vor der schweren Misshandlung die höchste Priorität eingeräumt.
Die Frauenrechtsorganisation schaltet aber weder Jugendamt noch Familiengericht ein, sondern gibt grünes Licht für die Reise: "TERRE DES FEMMES nimmt Kontakt mit einer Organisation in Guinea auf, die vor Ort gegen Genitalverstümmelung kämpft. Die Mitarbeiterinnen reden mit Khadys Großmutter. Die Eltern sind froh, dass Landsleute ihnen helfen, ihre Tochter zu schützen. Erst jetzt können auch sie sich auf den Besuch bei der Oma freuen."
"Mit diesem Vorgehen missachtet TERRE DES FEMMES nicht nur geltendes Recht, sondern überlässt das Mädchen auf verantwortungslose Weise und mit großer Wahrscheinlichkeit der Verstümmelung. Ein gravierender Fall von unterlassener Hilfe", so Ines Laufer, Geschäftsführerin der TaskForce, die seit 2010 den Notruf SOS FGM (www.sosfgm.org) betreut. Ines Laufer betont: "Befindet sich das Mädchen erst einmal in Guinea, ist es der Gewalt schutzlos ausgeliefert. Zudem muss bedacht werden, dass viele Mädchen in den Ländern der Eltern zurückgelassen werden, um die Tat zu vertuschen."
Für Khady gilt - wie für alle Kinder hierzulande - die verfassungsgemäße Schutzpflicht des deutschen Staates. TERRE DES FEMMES jedoch schneidet dieses Mädchen vom Zugang zu wirksamen staatlichen Schutzmaßnahmen ab. Durch die Unterlassung rechtlicher Schritte erfährt das Kind eine nicht hinnehmbare Diskriminierung.
Die TaskForce fordert TERRE DES FEMMES deshalb auf, umgehend die zuständigen Behörden (Jugendamt / Familiengericht) einzuschalten, die von Amts wegen die geplante Reise unterbinden und das Mädchen damit sicher vor der Misshandlung schützen können.
Weitere Informationen
TaskForce für effektive Prävention von Genitalverstümmelung e.V., Frau Simone Schwarz
Postfach 304270, 20325 Hamburg, Deutschland
Tel.: 01803-767346; http://www.taskforcefgm.de
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