Reisekostenerstattung für Feuerwehrführungskräfte

  • Pressemitteilung der Firma Bayerisches Staatsministerium des Innern, 15.07.2011
Pressemitteilung vom: 15.07.2011 von der Firma Bayerisches Staatsministerium des Innern aus München

Kurzfassung: Joachim Herrmann: "Bessere Reisekostenerstattung für Feuerwehrführungskräfte – Einsatz für die Bürgerinnen und Bürger darf nicht zu finanziellen Nachteilen führen" Für die bayerischen Feuerwehren wird es in Sachen Reisekostenerstattung ...

[Bayerisches Staatsministerium des Innern - 15.07.2011] Reisekostenerstattung für Feuerwehrführungskräfte


Joachim Herrmann: "Bessere Reisekostenerstattung für Feuerwehrführungskräfte – Einsatz für die Bürgerinnen und Bürger darf nicht zu finanziellen Nachteilen führen" Für die bayerischen Feuerwehren wird es in Sachen Reisekostenerstattung wichtige Verbesserungen geben. Innenminister Joachim Herrmann: "Wir wollen für unsere Führungsdienstgrade bei den Feuerwehren schnellstmöglich eine bessere Reisekostenerstattung. Künftig soll die Reisekostenvergütung auch für Fahrten schon ab der Wohnung gewährt werden. Damit erfüllen wir ein wichtiges Anliegen des Landesfeuerwehrverbands Bayern." Bereits mit Wirkung ab 1. August 2011 werde der Innenminister die Ausführungsverordnung zum Bayerischen Feuerwehrgesetz entsprechend ändern. "Diejenigen, die sich ehrenamtlich für die Sicherheit unserer Bürgerinnen und Bürger einsetzen, dürfen keine finanziellen Nachteile erleiden."

Seit einer Änderung des bayerischen Reisekostengesetzes im Jahr 2010 konnten Feuerwehrführungskräften die Reisekosten nur noch für Fahrten ab dem Landratsamt oder ab dem Feuerwehrgerätehaus gezahlt werden. Dies konnte zu finanziellen Nachteilen führen, wenn die Feuerwehrführungskräfte zum Beispiel von zu Hause zu einem Einsatz fuhren. Zudem konnten Kreisbrandräte, Kreisbrandinspektoren und Kreisbrandmeister Kosten für Fahrten zum Landratsamt, etwa zu dienstlichen Besprechungen, nicht geltend machen. Herrmann: "Unsere Feuerwehrführungskräfte fahren oft von zu Hause zu einem Einsatz oder zu dienstlichen Veranstaltungen. Nach der derzeit geltenden Rechtslage können sie die ihnen tatsächlich entstandenen Fahrtkosten in vielen Fällen nicht mehr abrechnen. Daher bestand Handlungsbedarf. Wer sich für unsere Sicherheit einsetzt, darf dafür nicht noch persönlich draufzahlen."


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