Richter des Bundesverfassungsgerichts a. D. Prof. Dr. Dr. h. c. UII Siegfried Broß wird 65 Jahre alt

  • Pressemitteilung der Firma Bundesverfassungsgericht, 15.07.2011
Pressemitteilung vom: 15.07.2011 von der Firma Bundesverfassungsgericht aus Karlsruhe

Kurzfassung: Der ehemalige Richter des Bundesverfassungsgerichts Prof. Dr. Dr. h. c. UII Siegfried Broß vollendet am Montag, dem 18. Juli 2011, sein 65. Lebensjahr. Er gehörte dem Bundesverfassungsgericht als Mitglied des Zweiten Senats vom 28. September 1998 ...

[Bundesverfassungsgericht - 15.07.2011] Richter des Bundesverfassungsgerichts a. D. Prof. Dr. Dr. h. c. UII Siegfried Broß wird 65 Jahre alt


Der ehemalige Richter des Bundesverfassungsgerichts Prof. Dr. Dr. h. c. UII Siegfried Broß vollendet am Montag, dem 18. Juli 2011, sein 65. Lebensjahr. Er gehörte dem Bundesverfassungsgericht als Mitglied des Zweiten Senats vom 28. September 1998 bis zum 16. November 2010 an.

Siegfried Broß studierte Rechtswissenschaften in Tübingen und München.

Nach seinem Zweiten Juristischen Staatsexamen begann er 1973 seine richterliche Tätigkeit beim Verwaltungsgericht München und war anschließend als Verwaltungsbeamter im Landratsamt Mühldorf am Inn sowie als Wissenschaftlicher Mitarbeiter beim Bundesverfassungsgericht tätig.

1981 wurde er zum Richter am Bayrischen Verwaltungsgerichtshof in München ernannt und Ende Januar 1986 im Alter von 39 Jahren zum Richter am Bundesgerichtshof gewählt.

Am Bundesverfassungsgericht umfasste sein Dezernat unter anderem das Parlamentsrecht, das Staatskirchenrecht, Verfahren mit europarechtlichem Schwerpunkt, Untersuchungshaftsachen, Verfahren aus dem Ordnungswidrigkeitenrecht sowie Bund/Länderstreitigkeiten und Organstreitverfahren. Als Berichterstatter hat er an zahlreichen Grundsatzentscheidungen des Zweiten Senats mitgewirkt, so etwa an den Entscheidungen über die Bund-Länder-Streitigkeiten um den Atomkonsens ("Moratorium Gorleben" - 2 BvG 1/00 - und "Kernkraftwerk Biblis A" - 2 BvG 2/00 -), zur Parteienfinanzierung - 2 BvR 383/03 -, zur Bund-Länder-Haftung für EU-Anlastungen - 2 BvG 1/04 u. a. -, ferner zu Verhaltensregeln für Bundestagsabgeordnete, insbesondere die Verpflichtung zur Offenlegung von Nebeneinkünften - 2 BvE 1/06 u. a. - sowie an der Entscheidung zum BND-Untersuchungsausschuss - 2 BvE 3/07 -.

Prof. Dr. Dr. h. c. UII Broß lebt heute in Marxzell-Burbach. Er unternimmt weiterhin zahlreiche Auslandsreisen, unter anderem nach Indonesien, Marokko und Brasilien, wo er an Gerichten und mit Anwaltsvereinigungen Fachgespräche führt. 2009 wurde ihm die Ehrendoktorwürde der Universitas Islam Indonesia in Yogyakarta verliehen. Zudem ist er seit 2002 Honorarprofessor an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg und hält dort Vorlesungen zum Verfassungsrecht sowie zum Patent- und Vergaberecht.


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Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wacht über die Einhaltung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland. Seit seiner Gründung im Jahr 1951 hat das Gericht dazu beigetragen, der freiheitlich-demokratischen Grundordnung Ansehen und Wirkung zu verschaffen. Das gilt vor allem für die Durchsetzung der Grundrechte.
Zur Beachtung des Grundgesetzes sind alle staatlichen Stellen verpflichtet. Kommt es dabei zum Streit, kann das Bundesverfassungsgericht angerufen werden. Seine Entscheidung ist unanfechtbar. An seine Rechtsprechung sind alle übrigen Staatsorgane gebunden.
Die Arbeit des Bundesverfassungsgerichts hat auch politische Wirkung. Das wird besonders deutlich, wenn das Gericht ein Gesetz für verfassungswidrig erklärt. Das Gericht ist aber kein politisches Organ. Sein Maßstab ist allein das Grundgesetz. Fragen der politischen Zweckmäßigkeit dürfen für das Gericht keine Rolle spielen. Es bestimmt nur den verfassungsrechtlichen Rahmen des politischen Entscheidungsspielraums. Die Begrenzung staatlicher Macht ist ein Kennzeichen des Rechtsstaats.

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