Neue Gastgewerbestatistikverordnung tritt in Kraft - Rösler: 'Kleinunternehmen werden von bürokratischen Lasten befreit'
- Pressemitteilung der Firma Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWI), 15.07.2011
Pressemitteilung vom: 15.07.2011 von der Firma Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWI) aus Berlin
Kurzfassung: Heute tritt die neue Gastgewerbestatistikverordnung in Kraft. Damit wird die Grenze für monatliche statistische Meldepflichten im Gastgewerbe ab dem Berichtsmonat September 2011 von 50.000 auf 150.000 Euro Jahresumsatz angehoben. Der ...
[Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWI) - 15.07.2011] Neue Gastgewerbestatistikverordnung tritt in Kraft - Rösler: "Kleinunternehmen werden von bürokratischen Lasten befreit"
Heute tritt die neue Gastgewerbestatistikverordnung in Kraft. Damit wird die Grenze für monatliche statistische Meldepflichten im Gastgewerbe ab dem Berichtsmonat September 2011 von 50.000 auf 150.000 Euro Jahresumsatz angehoben.
Der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Dr. Philipp Rösler: "Entbürokratisierung ist ein zentrales Anliegen - gerade bei kleinen und mittleren Unternehmen. Auch im Bereich der Wirtschaftsstatistik setzen wir das Schritt für Schritt um. Mit der neuen Verordnung befreien wir rund 2.700 Kleinunternehmen von Meldepflichten und damit von bürokratischen Lasten. Das spart Bürokratiekosten von jährlich etwa 470.000 Euro. Weitere Erleichterungen im Bereich der Wirtschaftsstatistik sind geplant."
Hintergrund:
Grundlage der Berichtspflichten ist das Handelsstatistikgesetz. Zweck des Gesetzes ist es, Struktur und Entwicklung im Handel und Gastgewerbe beurteilen zu können. Mit der Befreiung von Berichtspflichten im Wege der neuen Gastgewerbestatistikverordnung wird nun ein Gleichklang mit Verfahrensvereinfachungen für entsprechende Unternehmen im Steuerrecht hergestellt. Die konjunkturelle Entwicklung im Gastgewerbe kann aber noch immer hinreichend genau wiedergegeben werden.
Für Rückfragen zu Pressemitteilungen, Tagesnachrichten, Reden und Statements wenden Sie sich bitte an:
Pressestelle des BMWi
Telefon: 03018-615-6121 oder -6131
E-Mail: pressestelle@bmwi.bund.de
Heute tritt die neue Gastgewerbestatistikverordnung in Kraft. Damit wird die Grenze für monatliche statistische Meldepflichten im Gastgewerbe ab dem Berichtsmonat September 2011 von 50.000 auf 150.000 Euro Jahresumsatz angehoben.
Der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Dr. Philipp Rösler: "Entbürokratisierung ist ein zentrales Anliegen - gerade bei kleinen und mittleren Unternehmen. Auch im Bereich der Wirtschaftsstatistik setzen wir das Schritt für Schritt um. Mit der neuen Verordnung befreien wir rund 2.700 Kleinunternehmen von Meldepflichten und damit von bürokratischen Lasten. Das spart Bürokratiekosten von jährlich etwa 470.000 Euro. Weitere Erleichterungen im Bereich der Wirtschaftsstatistik sind geplant."
Hintergrund:
Grundlage der Berichtspflichten ist das Handelsstatistikgesetz. Zweck des Gesetzes ist es, Struktur und Entwicklung im Handel und Gastgewerbe beurteilen zu können. Mit der Befreiung von Berichtspflichten im Wege der neuen Gastgewerbestatistikverordnung wird nun ein Gleichklang mit Verfahrensvereinfachungen für entsprechende Unternehmen im Steuerrecht hergestellt. Die konjunkturelle Entwicklung im Gastgewerbe kann aber noch immer hinreichend genau wiedergegeben werden.
Für Rückfragen zu Pressemitteilungen, Tagesnachrichten, Reden und Statements wenden Sie sich bitte an:
Pressestelle des BMWi
Telefon: 03018-615-6121 oder -6131
E-Mail: pressestelle@bmwi.bund.de
Über Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWI):
Nach der Bundestagswahl im September 2005 wurden die Arbeitsbereiche des bisherigen Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit in zwei neue Ministerien eingegliedert. Das neue Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie wird von Michael Glos geleitet.
Zentrales Anliegen der Politik des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi) ist es, das Fundament für wirtschaftlichen Wohlstand in Deutschland mit breiter Teilhabe aller Bürger sowie für ein modernes System der Wirtschaftsbeziehungen zu legen.
Zum Geschäftsbereich des BMWi gehören 7 Behörden:
Bundeskartellamt
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
Bundesagentur für Außenwirtschaft
Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung
Physikalisch-Technische Bundesanstalt
Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe
Firmenkontakt:
Für Rückfragen zu Pressemitteilungen, Tagesnachrichten, Reden und Statements wenden Sie sich bitte an:
Pressestelle des BMWi
Telefon: 03018-615-6121 oder -6131
E-Mail: pressestelle@bmwi.bund.de
Nach der Bundestagswahl im September 2005 wurden die Arbeitsbereiche des bisherigen Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit in zwei neue Ministerien eingegliedert. Das neue Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie wird von Michael Glos geleitet.
Zentrales Anliegen der Politik des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi) ist es, das Fundament für wirtschaftlichen Wohlstand in Deutschland mit breiter Teilhabe aller Bürger sowie für ein modernes System der Wirtschaftsbeziehungen zu legen.
Zum Geschäftsbereich des BMWi gehören 7 Behörden:
Bundeskartellamt
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
Bundesagentur für Außenwirtschaft
Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung
Physikalisch-Technische Bundesanstalt
Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe
Firmenkontakt:
Für Rückfragen zu Pressemitteilungen, Tagesnachrichten, Reden und Statements wenden Sie sich bitte an:
Pressestelle des BMWi
Telefon: 03018-615-6121 oder -6131
E-Mail: pressestelle@bmwi.bund.de
Die Pressemeldung "Neue Gastgewerbestatistikverordnung tritt in Kraft - Rösler: 'Kleinunternehmen werden von bürokratischen Lasten befreit'" unterliegt dem Urheberrecht der pressrelations GmbH. Jegliche Verwendung dieses Textes, auch auszugsweise, erfordert die vorherige schriftliche Erlaubnis des Autors. Autor der Pressemeldung "Neue Gastgewerbestatistikverordnung tritt in Kraft - Rösler: 'Kleinunternehmen werden von bürokratischen Lasten befreit'" ist Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWI).