Schäuble begrüßt positiven Abschluss des Hypo Real Estate-Beihilfeverfahrens durch die Europäische Kommission

  • Pressemitteilung der Firma Bundesministerium der Finanzen (BMF), 18.07.2011
Pressemitteilung vom: 18.07.2011 von der Firma Bundesministerium der Finanzen (BMF) aus Berlin

Kurzfassung: Die Wettbewerbshüter der EU-Kommission haben heute die Beihilfen, die der Hypo Real Estate im Verlaufe der Finanzmarktkrise über den Bund und den SoFFin zugeflossen sind, abschließend genehmigt. Das Bundesministerium der Finanzen begrüßt den ...

[Bundesministerium der Finanzen (BMF) - 18.07.2011] Schäuble begrüßt positiven Abschluss des Hypo Real Estate-Beihilfeverfahrens durch die Europäische Kommission


Die Wettbewerbshüter der EU-Kommission haben heute die Beihilfen, die der Hypo Real Estate im Verlaufe der Finanzmarktkrise über den Bund und den SoFFin zugeflossen sind, abschließend genehmigt. Das Bundesministerium der Finanzen begrüßt den positiven Abschluss des Beihilfeverfahrens.

Bundesminister der Finanzen Dr. Wolfgang Schäuble: "Mit der heute durch Wettbewerbskommissar Almunia verkündeten Genehmigung der Beihilfen nder Hypo Real Estate ist eines der umfangreichsten und komplexesten Beihilfeverfahren der Finanzkrise zu einem positiven Abschluss gebracht worden. Die Beihilfen wurden unter der Voraussetzung der Lebensfähigkeit der verbleibenden Kernbank pbb Deutsche Pfandbriefbank und strengen Auflagen an deren Restrukturierung genehmigt.

Mit dem Abschluss des Verfahrens zeigt sich, dass die durch die Bundesregierung installierten Rettungsmechanismen gegriffen haben. Dadurch konnte einer der schärfsten Krisenfälle aufgefangen werden und zurück in ruhigeres Fahrwasser gebracht werden. Die jüngsten positiven Ergebniszahlen der pbb Deutsche Pfandbriefbank unterstreichen dies. Nun kann sich die pbb Deutsche Pfandbriefbank voll und ganz auf ihre weitere Etablierung am Markt konzentrieren. Damit sind wir einen Schritt weiter in Richtung unseres Ziels einer möglichst raschen und erfolgreichen Privatisierung."


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Über Bundesministerium der Finanzen (BMF):
Kernaufgabe des Bundesministers der Finanzen ist die Gestaltung der Finanzpolitik und die Grundausrichtung der Wirtschaftspolitik der Bundesregierung. Ihm kommt damit eine zent­rale Steuerungsfunktion innerhalb der Bundesregierung zu. Im Rahmen der vom Bundes­kanzler vorgegebenen politischen Richtlinien koordiniert der Bundesfinanzminister die Haus­haltsvoranschläge der einzelnen Ministerien und entwirft so den jährlichen Bundeshaushalt. Dabei verfügt der Minister über ein Widerspruchsrecht bei allen finanzpolitischen Entschei­dungen der Regierung. So bündelt das Bundesfinanzministerium die finanziellen Belange der Regierung im Sinne einer nachhaltigen Finanzpolitik.

Im Rahmen der Steuerpolitik sichert die Bundesregierung die finanzielle Leistungsfähigkeit des Staates. Dabei muss gewährleistet sein, dass Leistungsanreize und Leistungswille der Bürger und Unternehmen nicht beeinträchtigt werden. Zudem muss die Steuerpolitik die Sicherung der ökologischen Grundlagen unseres Gemeinwesens unterstützen.

Im Zuge des europäischen Integrations- (Europäische Wirtschafts- und Währungsunion) und des weltweiten Globalisierungsprozesses gewinnt die europäische und internationale Wirtschafts- und Währungspolitik als zusätzlicher Aufgabenschwerpunkt zunehmend an Bedeutung.

Darüber hinaus ist das Bundesministerium der Finanzen auch zuständig für die deutschen Postwertzeichen, die Regelung der Kriegsfolgelasten, das Bundesvermögen und den Zoll.

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