ELENA-Verfahren wird eingestellt
- Pressemitteilung der Firma Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), 18.07.2011
Pressemitteilung vom: 18.07.2011 von der Firma Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) aus Berlin
Kurzfassung: Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales haben sich nach eingehender Überprüfung des ELENA-Verfahrens darauf verständigt, das Verfahren schnellstmöglich einzustellen. Das ...
[Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) - 18.07.2011] ELENA-Verfahren wird eingestellt
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales haben sich nach eingehender Überprüfung des ELENA-Verfahrens darauf verständigt, das Verfahren schnellstmöglich einzustellen.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales haben sich nach eingehender Überprüfung des ELENA-Verfahrens darauf verständigt, das Verfahren schnellstmöglich einzustellen.
Grund ist die fehlende Verbreitung der qualifizierten elektronischen Signatur. Umfassende Untersuchungen haben jetzt gezeigt, dass sich dieser Sicherheitsstandard, der für das ELENA-Verfahren datenschutzrechtlich zwingend geboten ist,trotz aller Bemühungen in absehbarer Zeit nicht flächendeckend verbreiten wird. Hiervon hängt aber der Erfolg des ELENA-Verfahrens ab.
Die Bundesregierung wird dafür Sorge tragen, dass die bisher gespeicherten Daten unverzüglich gelöscht und die Arbeitgeber von den bestehenden elektronischen Meldepflichten entlastet werden. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie wird in Kürze einen entsprechenden Gesetzentwurf vorlegen.
Es ist der Bundesregierung ein wichtiges Anliegen, Lösungen aufzuzeigen, die die bisher getätigten Investitionen der Wirtschaft aufgreifen. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales wird ein Konzept erarbeiten, wie die bereits bestehende Infrastruktur des ELENA-Verfahrens und das erworbene Know-how für ein einfacheres und unbürokratisches Meldeverfahren in der Sozialversicherung genutzt werden können.
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
Pressereferat
Wilhelmstraße 49
10117 Berlin
E-Mail: presse@bmas.bund.de
Telefon: 030 / 18-527-2188
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales haben sich nach eingehender Überprüfung des ELENA-Verfahrens darauf verständigt, das Verfahren schnellstmöglich einzustellen.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales haben sich nach eingehender Überprüfung des ELENA-Verfahrens darauf verständigt, das Verfahren schnellstmöglich einzustellen.
Grund ist die fehlende Verbreitung der qualifizierten elektronischen Signatur. Umfassende Untersuchungen haben jetzt gezeigt, dass sich dieser Sicherheitsstandard, der für das ELENA-Verfahren datenschutzrechtlich zwingend geboten ist,trotz aller Bemühungen in absehbarer Zeit nicht flächendeckend verbreiten wird. Hiervon hängt aber der Erfolg des ELENA-Verfahrens ab.
Die Bundesregierung wird dafür Sorge tragen, dass die bisher gespeicherten Daten unverzüglich gelöscht und die Arbeitgeber von den bestehenden elektronischen Meldepflichten entlastet werden. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie wird in Kürze einen entsprechenden Gesetzentwurf vorlegen.
Es ist der Bundesregierung ein wichtiges Anliegen, Lösungen aufzuzeigen, die die bisher getätigten Investitionen der Wirtschaft aufgreifen. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales wird ein Konzept erarbeiten, wie die bereits bestehende Infrastruktur des ELENA-Verfahrens und das erworbene Know-how für ein einfacheres und unbürokratisches Meldeverfahren in der Sozialversicherung genutzt werden können.
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
Pressereferat
Wilhelmstraße 49
10117 Berlin
E-Mail: presse@bmas.bund.de
Telefon: 030 / 18-527-2188
Über Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS):
Bundesminister Walter Riester
Parlamentarische Staatssekretäre:Gerd Andres
Ulrike Mascher
Staatssekretäre:Dr. Klaus Achenbach
Rudolf Anzinger
Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung Rochusstraße 15
3123 Bonn
Postanschrift:
Postfach 14 02 80
53107 Bonn
Firmenkontakt:
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
Pressereferat
Wilhelmstraße 49
10117 Berlin
E-Mail: presse@bmas.bund.de
Telefon: 030 / 18-527-2188
Bundesminister Walter Riester
Parlamentarische Staatssekretäre:Gerd Andres
Ulrike Mascher
Staatssekretäre:Dr. Klaus Achenbach
Rudolf Anzinger
Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung Rochusstraße 15
3123 Bonn
Postanschrift:
Postfach 14 02 80
53107 Bonn
Firmenkontakt:
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
Pressereferat
Wilhelmstraße 49
10117 Berlin
E-Mail: presse@bmas.bund.de
Telefon: 030 / 18-527-2188
Die Pressemeldung "ELENA-Verfahren wird eingestellt" unterliegt dem Urheberrecht der pressrelations GmbH. Jegliche Verwendung dieses Textes, auch auszugsweise, erfordert die vorherige schriftliche Erlaubnis des Autors. Autor der Pressemeldung "ELENA-Verfahren wird eingestellt" ist Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS).