Erreichbarkeit des Bundesverfassungsgerichts während und nach seinem Umzug
- Pressemitteilung der Firma Bundesverfassungsgericht, 19.07.2011
Pressemitteilung vom: 19.07.2011 von der Firma Bundesverfassungsgericht aus Karlsruhe
Kurzfassung: Die Richterinnen und Richter des Bundesverfassungsgerichts sowie ein Großteil des Personals einschließlich der Pressestelle werden aufgrund der bevorstehenden Grundsanierung des Gebäudeensembles am Schloßbezirk für voraussichtlich drei Jahre im ...
[Bundesverfassungsgericht - 19.07.2011] Erreichbarkeit des Bundesverfassungsgerichts während und nach seinem Umzug
Die Richterinnen und Richter des Bundesverfassungsgerichts sowie ein Großteil des Personals einschließlich der Pressestelle werden aufgrund der bevorstehenden Grundsanierung des Gebäudeensembles am Schloßbezirk für voraussichtlich drei Jahre im Dienstsitz "Waldstadt" untergebracht sein (vgl. Pressemitteilung Nr. 38/2011 vom 21. Juni 2011). Der Umzug beginnt am 21. Juli 2011 und wird mehrere Tage in Anspruch nehmen.
1. Während der dreijährigen Bauphase werden mündliche Verhandlungen und Urteilsverkündungen ausschließlich am Dienstsitz "Waldstadt" (Rintheimer Querallee 11, 76131 Karlsruhe) stattfinden. Wenngleich die Postanschrift des Bundesverfassungsgerichts (Schloßbezirk 3, 76131 Karlsruhe / Postfach 1771, 76006 Karlsruhe) gleich bleibt, können Schriftsätze persönlich nur am Dienstsitz "Waldstadt" abgegeben werden. Die Telefon- und Telefaxverbindungen sowie die E-Mail-Anschriften bleiben unverändert.
2. Während der Umzugsphase gelten folgende Besonderheiten: Persönlich oder durch Boten können Schriftstücke bis einschließlich Freitag, 22. Juli 2011, an der Pforte des Dienstsitzes "Schloßbezirk" abgegeben werden. Am Samstag, 23. Juli 2011, wird voraussichtlich umzugsbedingt keine persönliche Abgabe möglich sein. Ein Briefkasten steht selbstverständlich an beiden Dienstsitzen für den Einwurf von Schriftstücken und Postsendungen zur Verfügung. Ab Sonntag, 24. Juli 2011, können Schriftsätze persönlich nur noch an der Pforte am Dienstsitz "Waldstadt" abgegeben werden. 3. Aufgrund der Umzugsmaßnahmen ist die Pressestelle des Bundesverfassungsgerichts am Freitag, 22. Juli 2011, nicht besetzt.
Kontakt:
Schloßbezirk 3, 76131 Karlsruhe
Postfach 1771, 76006 Karlsruhe
Telefonzentrale: 0721/9101-0
Fax: 0721/9101-382
Mail: bverfg@bundesverfassungsgericht.de
Die Richterinnen und Richter des Bundesverfassungsgerichts sowie ein Großteil des Personals einschließlich der Pressestelle werden aufgrund der bevorstehenden Grundsanierung des Gebäudeensembles am Schloßbezirk für voraussichtlich drei Jahre im Dienstsitz "Waldstadt" untergebracht sein (vgl. Pressemitteilung Nr. 38/2011 vom 21. Juni 2011). Der Umzug beginnt am 21. Juli 2011 und wird mehrere Tage in Anspruch nehmen.
1. Während der dreijährigen Bauphase werden mündliche Verhandlungen und Urteilsverkündungen ausschließlich am Dienstsitz "Waldstadt" (Rintheimer Querallee 11, 76131 Karlsruhe) stattfinden. Wenngleich die Postanschrift des Bundesverfassungsgerichts (Schloßbezirk 3, 76131 Karlsruhe / Postfach 1771, 76006 Karlsruhe) gleich bleibt, können Schriftsätze persönlich nur am Dienstsitz "Waldstadt" abgegeben werden. Die Telefon- und Telefaxverbindungen sowie die E-Mail-Anschriften bleiben unverändert.
2. Während der Umzugsphase gelten folgende Besonderheiten: Persönlich oder durch Boten können Schriftstücke bis einschließlich Freitag, 22. Juli 2011, an der Pforte des Dienstsitzes "Schloßbezirk" abgegeben werden. Am Samstag, 23. Juli 2011, wird voraussichtlich umzugsbedingt keine persönliche Abgabe möglich sein. Ein Briefkasten steht selbstverständlich an beiden Dienstsitzen für den Einwurf von Schriftstücken und Postsendungen zur Verfügung. Ab Sonntag, 24. Juli 2011, können Schriftsätze persönlich nur noch an der Pforte am Dienstsitz "Waldstadt" abgegeben werden. 3. Aufgrund der Umzugsmaßnahmen ist die Pressestelle des Bundesverfassungsgerichts am Freitag, 22. Juli 2011, nicht besetzt.
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Telefonzentrale: 0721/9101-0
Fax: 0721/9101-382
Mail: bverfg@bundesverfassungsgericht.de
Über Bundesverfassungsgericht:
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wacht über die Einhaltung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland. Seit seiner Gründung im Jahr 1951 hat das Gericht dazu beigetragen, der freiheitlich-demokratischen Grundordnung Ansehen und Wirkung zu verschaffen. Das gilt vor allem für die Durchsetzung der Grundrechte.
Zur Beachtung des Grundgesetzes sind alle staatlichen Stellen verpflichtet. Kommt es dabei zum Streit, kann das Bundesverfassungsgericht angerufen werden. Seine Entscheidung ist unanfechtbar. An seine Rechtsprechung sind alle übrigen Staatsorgane gebunden.
Die Arbeit des Bundesverfassungsgerichts hat auch politische Wirkung. Das wird besonders deutlich, wenn das Gericht ein Gesetz für verfassungswidrig erklärt. Das Gericht ist aber kein politisches Organ. Sein Maßstab ist allein das Grundgesetz. Fragen der politischen Zweckmäßigkeit dürfen für das Gericht keine Rolle spielen. Es bestimmt nur den verfassungsrechtlichen Rahmen des politischen Entscheidungsspielraums. Die Begrenzung staatlicher Macht ist ein Kennzeichen des Rechtsstaats.
Firmenkontakt:
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Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wacht über die Einhaltung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland. Seit seiner Gründung im Jahr 1951 hat das Gericht dazu beigetragen, der freiheitlich-demokratischen Grundordnung Ansehen und Wirkung zu verschaffen. Das gilt vor allem für die Durchsetzung der Grundrechte.
Zur Beachtung des Grundgesetzes sind alle staatlichen Stellen verpflichtet. Kommt es dabei zum Streit, kann das Bundesverfassungsgericht angerufen werden. Seine Entscheidung ist unanfechtbar. An seine Rechtsprechung sind alle übrigen Staatsorgane gebunden.
Die Arbeit des Bundesverfassungsgerichts hat auch politische Wirkung. Das wird besonders deutlich, wenn das Gericht ein Gesetz für verfassungswidrig erklärt. Das Gericht ist aber kein politisches Organ. Sein Maßstab ist allein das Grundgesetz. Fragen der politischen Zweckmäßigkeit dürfen für das Gericht keine Rolle spielen. Es bestimmt nur den verfassungsrechtlichen Rahmen des politischen Entscheidungsspielraums. Die Begrenzung staatlicher Macht ist ein Kennzeichen des Rechtsstaats.
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