EU-Richtlinie über die Entsorgung von radioaktiven Abfällen verabschiedet -- Künftig verbindlicher Rechtsrahmen für alle EU-Mitgliedsstaaten

  • Pressemitteilung der Firma Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU), 19.07.2011
Pressemitteilung vom: 19.07.2011 von der Firma Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) aus Berlin

Kurzfassung: Der Rat hat heute eine Richtlinie für die verantwortungsvolle und sichere Entsorgung abgebrannter Brennelemente und radioaktiver Abfälle verabschiedet. Diese ergänzt die Richtlinie der Europäischen Union vom 25. Juni 2009 zur Sicherheit von ...

[Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) - 19.07.2011] EU-Richtlinie über die Entsorgung von radioaktiven Abfällen verabschiedet -- Künftig verbindlicher Rechtsrahmen für alle EU-Mitgliedsstaaten


Der Rat hat heute eine Richtlinie für die verantwortungsvolle und sichere Entsorgung abgebrannter Brennelemente und radioaktiver Abfälle verabschiedet. Diese ergänzt die Richtlinie der Europäischen Union vom 25. Juni 2009 zur Sicherheit von kerntechnischen Einrichtungen (2009/71/EURATOM) und stellt die Umsetzung des zweiten Teils des von der Kommission im Jahr 2003 präsentierten Nuklearpaketes dar. Das Bundesumweltministerium begrüßt die Richtlinie, weil damit eine europaweite Einigung über die Kriterien für die Entsorgung von Nuklearabfällen erzielt wurde.

Schwerpunkt der Richtlinie ist die Forderung an jeden EU-Mitgliedsstaat, einen nationalen Entsorgungsplan aufzustellen, der umfassende Maßnahmen für die Entsorgung der bereits angefallenen und noch anfallenden radioaktiven Abfälle und bestrahlten Brennelemente umfasst. Dieser Plan soll gleichzeitig die Transparenz und die Nachvollziehbarkeit von Entscheidungen bei der Entsorgung und der Endlagerung von Atomabfällen gegenüber der Öffentlichkeit gewährleisten. Der jeweilige nationale Entsorgungsplan soll durch eine internationale Expertengruppe überprüft und in regelmäßigen Abständen fortentwickelt werden. Die Richtlinie sieht außerdem vor, dass die Kosten der Entsorgung von Nuklearmüll diejenigen tragen, die das Material erzeugt haben. Ferner werden künftig die von der Internationalen Atomenergie-Organisation entwickelten Sicherheitsstandards rechtsverbindlich.

Deutschland hat sich intensiv an der fachlichen Erörterung dieser Richtlinie beteiligt, die auf eine Initiative der Kommission der Europäischen Union vom 3. November 2010 auf Grundlage der Vorarbeiten der ENSREG (European Nuclear Safety Regulators Group) zurückgeht. Für das ursprünglich von der Kommission vorgesehene Exportverbot für radioaktive Abfälle und bestrahlte Kernelemente in außereuropäische Drittländer fand sich keine Mehrheit im Rat. Die jetzt gefundene Kompromisslösung knüpft die Genehmigung möglicher Exporte zum Zwecke der Endlagerung außerhalb der Europäischen Union allerdings an die Voraussetzungen der vorliegenden Entsorgungsrichtlinie und gewährleistet damit den entsprechenden höchsten Sicherheitsstandard.

Die Bundesregierung wird auf der Basis dieser Richtlinie noch in diesem Jahr einen Gesetzentwurf zur Endlagerung vorlegen. Wie schon beim Ausstieg aus der Kernenergie strebt sie in der zentralen Verantwortungsfrage der Entsorgung radioaktiver Abfälle einen breiten gesellschaftlichen Konsens an.


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Das Ministerium, dessen erster Dienstsitz auf Beschluss des Deutschen Bundestages Bonn ist, beschäftigt dort sowie an seinem zweiten Dienstsitz Berlin in sechs Abteilungen rund 814 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Zum Geschäftsbereich des Bundesumweltministeriums gehören außerdem drei Bundesämter mit zusammen mehr als 2.151 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern:
das Umweltbundesamt, das Bundesamt für Naturschutz sowie das Bundesamt für Strahlenschutz. Darüber hinaus wird das Ministerium in Form von Gutachten und Stellungnahmen von mehreren unabhängigen Sachverständigengremien beraten.
Die wichtigsten Beratungsgremien sind der Rat von Sachverständigen für Umweltfragen und der Wissenschaftliche Beirat Globale Umweltveränderungen.

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