Bundesumweltministerium erweitert Förderung von Vorhaben im lokalen Klimaschutz
- Pressemitteilung der Firma Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU), 22.12.2010
Pressemitteilung vom: 22.12.2010 von der Firma Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) aus Berlin
Kurzfassung: Mit Beginn des neuen Jahres gibt es neue Fördermöglichkeiten für Vorhaben im lokalen Klimaschutz. Das sieht die Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen vor, die das ...
[Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) - 22.12.2010] Bundesumweltministerium erweitert Förderung von Vorhaben im lokalen Klimaschutz
Mit Beginn des neuen Jahres gibt es neue Fördermöglichkeiten für Vorhaben im lokalen Klimaschutz. Das sieht die Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen vor, die das Bundesumweltministerium novelliert hat. Von Beginn des neuen Jahres an bis zum 31. März 2011 können Kommunen sowie kulturelle und soziale Einrichtungen ihre Anträge beim Projektträger Jülich einreichen. Die Vorhaben werden im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative finanziert. 30 Millionen Euro stehen zur Verfügung.
Seit 2008 hat das Bundesumweltministerium mit der Kommunalrichtlinie etwa 900 Kommunen beim lokalen Klimaschutz unterstützt. Aus Mitteln der Nationalen Klimaschutzinitiative konnte das Bundesumweltministerium so die Entwicklung von Klimaschutzkonzepten und Modellprojekten anstoßen sowie die Einstellung von Klimaschutzmanagern zur Umsetzung dieser Konzepte erleichtern. Auch Klimaschutztechnologien in der Stromnutzung, etwa bei der kommunalen Straßenbeleuchtung, konnten zur Anwendung gebracht werden.
Diese bewährten Fördertatbestände werden auch 2011 fortgesetzt. Die novellierte Richtlinie schafft aber auch neue Fördermöglichkeiten: Unter dem Titel "Masterplan 100% Klimaschutz" unterstützt das Bundesumweltministerium Kommunen bei der Erstellung von Konzepten und deren Umsetzung mit einer Förderquote von 80 Prozent, wenn sie ihre Treibhausgas-Emissionen bis 2050 um mindestens 95 Prozent senken wollen. Zudem können Kommunen, die ihre Straßen- und Außenbeleuchtung auf LED-Technik umrüsten, eine Förderung von 40 Prozent erhalten. Neu eingeführt wird auch die Unterstützung des lokalen Klimaschutzmanagers in seiner Umsetzungsarbeit: Er erhält ein eigenes Budget für Klimaschutzmaßnahmen, die eine Treibhausgasminderung von mindestens 80 Prozent erreichen.
Hinweis: Weitere Informationen zum Förderprogramm sind im Internet unter www.bmu-klimaschutzinitiative.de und www.ptj.de/klimaschutzinitiative-kommunen abrufbar.
Hrsg: BMU-Pressereferat, Alexanderstraße 3, 10178 Berlin
Redaktion: Dr. Christiane Schwarte (verantwortlich) Thomas Hagbeck, Jürgen Maaß, Frauke Stamer
Tel.: 030 18 305-2010. Fax: 030 18 305-2016
E-Mail: presse@bmu.bund.de - Internet: http://www.bmu.de/presse
Mit Beginn des neuen Jahres gibt es neue Fördermöglichkeiten für Vorhaben im lokalen Klimaschutz. Das sieht die Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen vor, die das Bundesumweltministerium novelliert hat. Von Beginn des neuen Jahres an bis zum 31. März 2011 können Kommunen sowie kulturelle und soziale Einrichtungen ihre Anträge beim Projektträger Jülich einreichen. Die Vorhaben werden im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative finanziert. 30 Millionen Euro stehen zur Verfügung.
Seit 2008 hat das Bundesumweltministerium mit der Kommunalrichtlinie etwa 900 Kommunen beim lokalen Klimaschutz unterstützt. Aus Mitteln der Nationalen Klimaschutzinitiative konnte das Bundesumweltministerium so die Entwicklung von Klimaschutzkonzepten und Modellprojekten anstoßen sowie die Einstellung von Klimaschutzmanagern zur Umsetzung dieser Konzepte erleichtern. Auch Klimaschutztechnologien in der Stromnutzung, etwa bei der kommunalen Straßenbeleuchtung, konnten zur Anwendung gebracht werden.
Diese bewährten Fördertatbestände werden auch 2011 fortgesetzt. Die novellierte Richtlinie schafft aber auch neue Fördermöglichkeiten: Unter dem Titel "Masterplan 100% Klimaschutz" unterstützt das Bundesumweltministerium Kommunen bei der Erstellung von Konzepten und deren Umsetzung mit einer Förderquote von 80 Prozent, wenn sie ihre Treibhausgas-Emissionen bis 2050 um mindestens 95 Prozent senken wollen. Zudem können Kommunen, die ihre Straßen- und Außenbeleuchtung auf LED-Technik umrüsten, eine Förderung von 40 Prozent erhalten. Neu eingeführt wird auch die Unterstützung des lokalen Klimaschutzmanagers in seiner Umsetzungsarbeit: Er erhält ein eigenes Budget für Klimaschutzmaßnahmen, die eine Treibhausgasminderung von mindestens 80 Prozent erreichen.
Hinweis: Weitere Informationen zum Förderprogramm sind im Internet unter www.bmu-klimaschutzinitiative.de und www.ptj.de/klimaschutzinitiative-kommunen abrufbar.
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Über Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU):
Das Ministerium, dessen erster Dienstsitz auf Beschluss des Deutschen Bundestages Bonn ist, beschäftigt dort sowie an seinem zweiten Dienstsitz Berlin in sechs Abteilungen rund 814 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Zum Geschäftsbereich des Bundesumweltministeriums gehören außerdem drei Bundesämter mit zusammen mehr als 2.151 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern:
das Umweltbundesamt, das Bundesamt für Naturschutz sowie das Bundesamt für Strahlenschutz. Darüber hinaus wird das Ministerium in Form von Gutachten und Stellungnahmen von mehreren unabhängigen Sachverständigengremien beraten.
Die wichtigsten Beratungsgremien sind der Rat von Sachverständigen für Umweltfragen und der Wissenschaftliche Beirat Globale Umweltveränderungen.
Firmenkontakt:
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