ELENA nicht verwechseln mit ELSTAM
- Pressemitteilung der Firma Finanzministerium des Landes Nordrhein-Westfalen, 20.07.2011
Pressemitteilung vom: 20.07.2011 von der Firma Finanzministerium des Landes Nordrhein-Westfalen aus Düsseldorf
Kurzfassung: Düsseldorf, den 20.07.11 Das Bundesfinanzministerium informiert: Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales haben sich geeinigt, das Verfahren zum "Elektronischen Einkommensnachweis" ...
[Finanzministerium des Landes Nordrhein-Westfalen - 20.07.2011] ELENA nicht verwechseln mit ELSTAM
Düsseldorf, den 20.07.11
Das Bundesfinanzministerium informiert:
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales haben sich geeinigt, das Verfahren zum "Elektronischen Einkommensnachweis" einzustellen.
Dies hat jedoch entgegen anders lautenden Presseberichten keine Auswirkungen auf das Verfahren der elektronischen Lohnsteuerkarte bzw. der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM). Die "elektronischen Lohnsteuerkarte" bleibt davon unbetroffen:
Es handelt sich um zwei verschiedene Verfahren mit verschiedenem Zweck. Die Datenbanken sind völlig unabhängig voneinander. Es gibt keinen Datenaustausch.
Nähere Informationen unter: http://www.bundesfinanzministerium.de/DE/Wirtschaft__und__Verwaltung/Finanz__und__Wirtschaftspolitik/20110719-ELENA.html?__nnn=true
Nähere Informationen zu elektronischen Steuerkarte auf der Seite des Finanzministeriums NRW unter: http://www.fm.nrw.de/allgemein_fa/steuerzahler/aktuelles/elektronische_Lohnsteuerkarte/index.php
Finanzministerium des Landes Nordrhein-Westfalen
Referat für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Jägerhofstr. 6
40479 Düsseldorf
Pressesprecherin:
Ingrid Herden
Telefon: 0211 / 4972 - 5004 oder 5904
Pressereferent:
Daniel Moritz
Telefon 0211 / 4972 - 2399
Allgemeine Kontaktdaten der Pressestelle:
Fax: 0211 / 4972 - 2300
E-Mail: presse@fm.nrw.de
Düsseldorf, den 20.07.11
Das Bundesfinanzministerium informiert:
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales haben sich geeinigt, das Verfahren zum "Elektronischen Einkommensnachweis" einzustellen.
Dies hat jedoch entgegen anders lautenden Presseberichten keine Auswirkungen auf das Verfahren der elektronischen Lohnsteuerkarte bzw. der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM). Die "elektronischen Lohnsteuerkarte" bleibt davon unbetroffen:
Es handelt sich um zwei verschiedene Verfahren mit verschiedenem Zweck. Die Datenbanken sind völlig unabhängig voneinander. Es gibt keinen Datenaustausch.
Nähere Informationen unter: http://www.bundesfinanzministerium.de/DE/Wirtschaft__und__Verwaltung/Finanz__und__Wirtschaftspolitik/20110719-ELENA.html?__nnn=true
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