EGMR erteilt Nachhilfe in Menschenrechtswahrung

  • Pressemitteilung der Firma Die Linke. im Bundestag, 21.07.2011
Pressemitteilung vom: 21.07.2011 von der Firma Die Linke. im Bundestag aus Berlin

Kurzfassung: "Whistleblower wie Frau Heinisch handeln im Interesse des Gemeinwohls. Sie verdienen deshalb den Schutz des Gesetzgebers. Der Deutsche Bundestag muss nach dem heutigen Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) nun ein längst ...

[Die Linke. im Bundestag - 21.07.2011] EGMR erteilt Nachhilfe in Menschenrechtswahrung


"Whistleblower wie Frau Heinisch handeln im Interesse des Gemeinwohls. Sie verdienen deshalb den Schutz des Gesetzgebers. Der Deutsche Bundestag muss nach dem heutigen Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) nun ein längst überfälliges Gesetz zum Schutz von Whistleblowern verabschieden. Nur der Gesetzgeber kann einer fehlgeleiteten Rechtsprechung wirksam entgegentreten. Die Bundestagsfraktion DIE LINKE hat hierzu einen entsprechenden Entschließungsantrag vorgelegt", erklärt Wolfgang Neskovic, Justiziar der Fraktion Die LINKE und Bundesrichter a.D., zum heutigen Urteil des EGMR im Fall Heinisch gegen Deutschland. Neskovic weiter:

"Wieder einmal musste Straßburg der Bundesrepublik und den bundesdeutschen Gerichten (einschließlich des Bundesverfassungsgerichts) Nachhilfeunterricht in der Wahrung von Menschenrechten geben. Zu Recht stellten die Richter fest: 'die nationalen Gerichte haben versagt'. Dies zeigt, dass die Bundesrepublik trotz ihres relativ hohen Grundrechtsschutzes keinen Grund zur Arroganz gegenüber anderen europäischen Staaten hat, wenn es um die Freiheitsrechte geht. Im Gegenteil: Wenn es um die Eigentumsordnung und die Wahrung von Arbeitnehmerinteressen geht, hat Deutschland noch großen Entwicklungsbedarf.

Die deutschen Gerichte haben die fristlose Entlassung von Whistleblowern immer wieder für rechtens erklärt. In Deutschland gibt es die festverwurzelte juristische und politische Annahme, wonach Unternehmensinteressen im Zweifel den Interessen der demokratischen Öffentlichkeit vorgehen. Dieser Annahme haben die Menschenrechtsrichter eine deutliche Absage erteilt. Das Urteil aus Straßburg zwingt nunmehr zum Umdenken. Der EGMR hat richtigerweise festgestellt, dass das öffentliche Interesse an Informationen über institutionelle Missstände die Interessen eines Arbeitgebers überwiegen kann.

Das Urteil des EGMR läuft den Stimmen zuwider, die Whistleblower als 'Denunzianten' darstellen. Whistleblowing ist nichts Verwerfliches, sondern kann für die Allgemeinheit einen hohen Nutzen haben. Der Gerichtshof stärkt mit seinem Urteil all jene, die bislang aus Angst vor Repressalien durch Umfeld und Arbeitgeber über Missstände schwiegen. Es ist dringend an der Zeit, dass auch der deutsche Gesetzgeber - insbesondere arbeitsrechtlich - Menschen schützt, die die Zivilcourage und den Mut aufbringen, Missstände anzuprangern."

F.d.R. Susanne Müller


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