Justizminister Kutschaty: Landesregierung beschließt 'elektronische Fußfesseln' für Gewalt- und Sexualstraftäter
- Pressemitteilung der Firma Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen, 21.07.2011
Pressemitteilung vom: 21.07.2011 von der Firma Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen aus Düsseldorf
Kurzfassung: Die vier Bundesländer Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg, Bayern und Hessen bauen eine rund um die Uhr besetzte Zentralstelle auf, von wo aus gefährliche Straftäter überwacht werden können, denen ein Gericht das Tragen so genannter ...
[Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen - 21.07.2011] Justizminister Kutschaty: Landesregierung beschließt "elektronische Fußfesseln" für Gewalt- und Sexualstraftäter
Die vier Bundesländer Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg, Bayern und Hessen bauen eine rund um die Uhr besetzte Zentralstelle auf, von wo aus gefährliche Straftäter überwacht werden können, denen ein Gericht das Tragen so genannter elektronischer Fußfesseln auferlegt hat. Dem Abschluss eines Staatsvertrages über die Einrichtung einer in Hessen angesiedelten "Gemeinsamen elektronischen Überwachungsstelle der Länder" hat die Landesregierung zugestimmt, wie Justizminister Thomas Kutschaty heute (Donnerstag, 21. Juli 2011) in Düsseldorf bekanntgab. Weitere Bundesländer wollen sich beteiligen.
"NRW ist damit dem flächendeckenden Einsatz der elektronischen Aufenthaltsüberwachung einen entscheidenden Schritt nähergekommen", betonte der Minister. Das nordrhein-westfälische Justizministerium habe maßgeblich an der Erarbeitung des Staatsvertrages mitgewirkt. Kutschaty weiter: "Die 'elektronische Fußfessel‘ ist ein weiterer Baustein, um den Schutz der Bevölkerung vor rückfallgefährdeten Gewalt- und Sexualstraftätern in Freiheit bestmöglich sicherzustellen."
So könnten strafbare Verstöße gegen gerichtliche Weisungen - wie etwa das Verbot, bestimmte Örtlichkeiten nicht zu betreten - festgestellt werden. Diese Überwachung werde künftig von der gemeinsamen Überwachungsstelle aus erfolgen, die im Gefahrenfall auch die Polizei verständige.
Minister Kutschaty warnte zugleich vor überzogenen Erwartungen: "Die rechtlichen und technischen Möglichkeiten der Überwachung sind beschränkt." So sei beispielsweise die Erstellung von Bewegungsprofilen nach dem Gesetz nur in Ausnahmefällen - etwa zur Aufklärung von Straftaten - möglich. "Auch wenn sich Rückfalltaten durch die Überwachung nicht sicher verhindern lassen werden, so geht von der Möglichkeit, den Aufenthaltsort rückwirkend genau bestimmen zu können, eine erhebliche Abschreckungswirkung aus", erläuterte der Justizminister.
Derzeit sei in NRW eine von bundesweit drei "elektronischen Fußfesseln" im Einsatz. Das Justizministerium rechne damit, dass sich alle übrigen Bundesländer dem Staatsvertrag anschließen und spätestens ab Jahresbeginn 2012 bundesweit ein flächendeckendes Überwachungssystem einsatzbereit sei. "Die länderübergreifende Zusammenarbeit stellt sich für NRW auch als wirtschaftlich vernünftige Lösung dar", hob Minister Kutschaty hervor. "Im Zusammenspiel mit KURS NRW bedeutet die elektronische Aufenthaltsüberwachung einen echten Mehrwert für die Sicherheit der Menschen in unserem Land."
Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen
Martin-Luther-Platz 40, 40212 Düsseldorf
E-Mail Justizministerium: poststelle@jm.nrw.de
Fax: +49 211 8792-569
Die vier Bundesländer Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg, Bayern und Hessen bauen eine rund um die Uhr besetzte Zentralstelle auf, von wo aus gefährliche Straftäter überwacht werden können, denen ein Gericht das Tragen so genannter elektronischer Fußfesseln auferlegt hat. Dem Abschluss eines Staatsvertrages über die Einrichtung einer in Hessen angesiedelten "Gemeinsamen elektronischen Überwachungsstelle der Länder" hat die Landesregierung zugestimmt, wie Justizminister Thomas Kutschaty heute (Donnerstag, 21. Juli 2011) in Düsseldorf bekanntgab. Weitere Bundesländer wollen sich beteiligen.
"NRW ist damit dem flächendeckenden Einsatz der elektronischen Aufenthaltsüberwachung einen entscheidenden Schritt nähergekommen", betonte der Minister. Das nordrhein-westfälische Justizministerium habe maßgeblich an der Erarbeitung des Staatsvertrages mitgewirkt. Kutschaty weiter: "Die 'elektronische Fußfessel‘ ist ein weiterer Baustein, um den Schutz der Bevölkerung vor rückfallgefährdeten Gewalt- und Sexualstraftätern in Freiheit bestmöglich sicherzustellen."
So könnten strafbare Verstöße gegen gerichtliche Weisungen - wie etwa das Verbot, bestimmte Örtlichkeiten nicht zu betreten - festgestellt werden. Diese Überwachung werde künftig von der gemeinsamen Überwachungsstelle aus erfolgen, die im Gefahrenfall auch die Polizei verständige.
Minister Kutschaty warnte zugleich vor überzogenen Erwartungen: "Die rechtlichen und technischen Möglichkeiten der Überwachung sind beschränkt." So sei beispielsweise die Erstellung von Bewegungsprofilen nach dem Gesetz nur in Ausnahmefällen - etwa zur Aufklärung von Straftaten - möglich. "Auch wenn sich Rückfalltaten durch die Überwachung nicht sicher verhindern lassen werden, so geht von der Möglichkeit, den Aufenthaltsort rückwirkend genau bestimmen zu können, eine erhebliche Abschreckungswirkung aus", erläuterte der Justizminister.
Derzeit sei in NRW eine von bundesweit drei "elektronischen Fußfesseln" im Einsatz. Das Justizministerium rechne damit, dass sich alle übrigen Bundesländer dem Staatsvertrag anschließen und spätestens ab Jahresbeginn 2012 bundesweit ein flächendeckendes Überwachungssystem einsatzbereit sei. "Die länderübergreifende Zusammenarbeit stellt sich für NRW auch als wirtschaftlich vernünftige Lösung dar", hob Minister Kutschaty hervor. "Im Zusammenspiel mit KURS NRW bedeutet die elektronische Aufenthaltsüberwachung einen echten Mehrwert für die Sicherheit der Menschen in unserem Land."
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