Unverantwortliche Stimmungsmache sofort beenden
- Pressemitteilung der Firma Bundesministerium der Justiz (BMJ), 22.07.2011
Pressemitteilung vom: 22.07.2011 von der Firma Bundesministerium der Justiz (BMJ) aus Berlin
Kurzfassung: Zu den Äußerungen einiger Innenminister der Länder über die Sicherungsverwahrung erklärt Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger: Statt unverantwortlicher Stimmungsmache brauchen wir eine rationale, an einer Lösung orientierte ...
[Bundesministerium der Justiz (BMJ) - 22.07.2011] Unverantwortliche Stimmungsmache sofort beenden
Zu den Äußerungen einiger Innenminister der Länder über die Sicherungsverwahrung erklärt Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger:
Statt unverantwortlicher Stimmungsmache brauchen wir eine rationale, an einer Lösung orientierte Debatte. Das Bundesjustizministerium sucht einen möglichst breiten Konsens auf Bundes- und Landesebene. Deswegen arbeiten wir intensiv und eng mit den Justizministern der Länder zusammen. Hierzu fanden bereits eine Reihe von Fachgesprächen statt.
Es ist unverantwortlich, die Ängste der Bevölkerung zu schüren, statt konkrete Lösungen mit zu erarbeiten. Es ist unverantwortlich, nach Jahren handwerklicher mangelhafter Gesetzgebung der Vorgängerregierungen so zu tun, als ginge einen das Urteil des Bundesverfassungsgerichts nichts an. Es ist unverantwortlich, in der Öffentlichkeit den Eindruck zu erwecken, nach dem Karlsruher Urteil entstünden Sicherheitslücken.
Der fehlerhafte Vollzug der Sicherungsverwahrung ist das drängende Problem. Kosmetische Korrekturen reichen nach dem Bundesverfassungsgerichtsurteil nicht aus, will man künftig überhaupt noch Sicherungsverwahrung ermöglichen.
Das Bundesverfassungsgericht hat in einer grundlegenden und weitreichenden Entscheidung aus den handwerklichen gesetzgeberischen Mängeln der Jahre 1998 bis 2009 die Konsequenzen gezogen. Das verfassungsrechtlich gebotene Abstandsgebot zwischen Strafthaft und anschließender Sicherungsverwahrung wird bislang weder im Vollzug noch von der rechtlichen Ausgestaltung gewahrt. Auch die politisch Verantwortlichen, die sich ein anderes Urteil gewünscht hätten, müssen sich an die Vorgaben aus Karlsruhe halten.
Herausgegeben vom Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des
Bundesministeriums der Justiz
Verantwortlich: Anders Mertzlufft; Redaktion: Mareke Aden, Dr. Thorsten Bauer, Markus Jox, Harald Schütt
Mohrenstr. 37, 10117 Berlin
Telefon 030/18 580 9090
Telefax 030/18 580 9046
presse@bmj.bund.de
Zu den Äußerungen einiger Innenminister der Länder über die Sicherungsverwahrung erklärt Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger:
Statt unverantwortlicher Stimmungsmache brauchen wir eine rationale, an einer Lösung orientierte Debatte. Das Bundesjustizministerium sucht einen möglichst breiten Konsens auf Bundes- und Landesebene. Deswegen arbeiten wir intensiv und eng mit den Justizministern der Länder zusammen. Hierzu fanden bereits eine Reihe von Fachgesprächen statt.
Es ist unverantwortlich, die Ängste der Bevölkerung zu schüren, statt konkrete Lösungen mit zu erarbeiten. Es ist unverantwortlich, nach Jahren handwerklicher mangelhafter Gesetzgebung der Vorgängerregierungen so zu tun, als ginge einen das Urteil des Bundesverfassungsgerichts nichts an. Es ist unverantwortlich, in der Öffentlichkeit den Eindruck zu erwecken, nach dem Karlsruher Urteil entstünden Sicherheitslücken.
Der fehlerhafte Vollzug der Sicherungsverwahrung ist das drängende Problem. Kosmetische Korrekturen reichen nach dem Bundesverfassungsgerichtsurteil nicht aus, will man künftig überhaupt noch Sicherungsverwahrung ermöglichen.
Das Bundesverfassungsgericht hat in einer grundlegenden und weitreichenden Entscheidung aus den handwerklichen gesetzgeberischen Mängeln der Jahre 1998 bis 2009 die Konsequenzen gezogen. Das verfassungsrechtlich gebotene Abstandsgebot zwischen Strafthaft und anschließender Sicherungsverwahrung wird bislang weder im Vollzug noch von der rechtlichen Ausgestaltung gewahrt. Auch die politisch Verantwortlichen, die sich ein anderes Urteil gewünscht hätten, müssen sich an die Vorgaben aus Karlsruhe halten.
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Über Bundesministerium der Justiz (BMJ):
Das Recht ist das Fundament unserer freiheitlichen Demokratie. Zentrale Aufgabe der Rechtspolitik und damit des Bundesministeriums der Justiz (BMJ) ist die Sicherung und Fortentwicklung unseres Rechtsstaates. Diesem Ziel entspricht die gesetzgeberische Arbeit des Ministeriums. Sie umfasst die Vorbereitung neuer Gesetze ebenso wie die Vorbereitung und Änderung oder die Aufhebung von Gesetzen. Zu dem Aufgabenbereich des BMJ zählen die klassischen Gebiete des Rechts: das gesamte bürgerliche Recht, das Strafrecht, das Handels- und Gesellschaftsrecht, das Urheberrecht und der gewerbliche Rechtsschutz, das Gerichtsverfassungs- und Verfahrensrecht für die einzelnen Gerichtsbarkeiten (außer Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit) sowie das Dienst- bzw. Berufsrecht der Richter, Staatsanwälte, Rechtsanwälte und Notare. Das Ministerium ist ferner zuständig für die mit der Herstellung der Einheit Deutschlands erwachsenen Aufgaben im Bereich der strafrechtlichen, verwaltungsrechtlichen und beruflichen Rehabilitierung und der "offenen Vermögensfragen".
Das BMJ ist außerdem "Verfassungsressort". Gemeinsam mit dem Bundesministerium des Innern hat es zu gewährleisten, daß gesetzliche Regelungen mit dem Grundgesetz vereinbar sind. Bei allen von anderen Ministerien vorbereiteten Gesetzentwürfen prüft das Ministerium die sogenannte "Rechtsförmlichkeit". Gesetzliche Regelungen sollen wirklich notwendig, klar und verständlich sein.
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