Land will Kommunen jährlich 21 Millionen Euro mehr für Umwelt- und Versorgungsaufgaben zahlen
- Pressemitteilung der Firma Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen (MIK NRW), 22.07.2011
Pressemitteilung vom: 22.07.2011 von der Firma Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen (MIK NRW) aus Düsseldorf
Kurzfassung: Das Ministerium für Inneres und Kommunales teilt mit: Die Landesregierung will den Kreisen, kreisfreien Städten und Land-schaftsverbänden jährlich rund 21 Millionen Euro mehr für Aufgaben in der Umwelt- und Versorgungsverwaltung zahlen. Die ...
[Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen (MIK NRW) - 22.07.2011] Land will Kommunen jährlich 21 Millionen Euro mehr für Umwelt- und Versorgungsaufgaben zahlen - Kommunalminister Jäger: Kostenausgleich ist fair, gerecht und angemessen
Das Ministerium für Inneres und Kommunales teilt mit:
Die Landesregierung will den Kreisen, kreisfreien Städten und Land-schaftsverbänden jährlich rund 21 Millionen Euro mehr für Aufgaben in der Umwelt- und Versorgungsverwaltung zahlen. Die Aufgaben waren ihnen im Jahr 2008 vom Land übertragen worden. Entsprechende Gesetzesent-würfe wurden jetzt in den Landtag eingebracht. "Gemeinsam mit den kom-munalen Spitzenverbänden haben wir eine faire und gerechte Lösung er-arbeitet. Beschließt der Landtag die Gesetze, erhalten die Kommunen ei-ne angemessene Kostenerstattung für ihre Aufgaben", sagte Kommunal-minister Ralf Jäger heute (22. Juli) in Düsseldorf.
Von dem Betrag entfallen rund 16,2 Millionen Euro auf die Versorgungs-verwaltung und rund 4,7 Millionen Euro auf die Umweltverwaltung. Dar-über hinaus will das Land nach Inkrafttreten der Gesetze einmalig 7,5 Mil-lionen Euro pauschal als Ausgleich für etwaige Unterdeckungen aus der Vergangenheit zahlen. Diese teilen sich auf in 6 Millionen Euro für die Versorgungs- und 1,5 Millionen Euro für die Umweltverwaltung.
Zum 1. Januar 2008 hatten die Kreise, kreisfreien Städten sowie die bei-den Landschaftsverbände wesentliche Aufgaben in den Bereichen Immis-sionsschutz, Elterngeld, Schwerbehindertenrecht und Soziales Entschädi-gungsrecht einschließlich Kriegsopferversorgung übernommen.
Die meisten Kommunen sahen den unter der vorherigen Landesregierung gezahlten Kostenausgleich als unzureichend an und klagten. Die Klagen wurden zwar vom Verfassungsgerichtshof zurückgewiesen. Allerdings ga-ben die Richter den Hinweis, den Kostenausgleich im Rahmen der anste-henden Gesetzesevaluierung zum 31. Oktober 2010 zu prüfen.
Die jetzt in den Landtag eingebrachten Gesetze sollen nach den Vorstel-lungen der Landesregierung rückwirkend zum 1. Januar 2011 in Kraft tre-ten. "Damit werden wir diese Baustelle, die uns die alte schwarz-gelbe Landesregierung hinterlassen hat, endlich schließen", erklärte Jäger.
Kontakt:
www.mik.nrw.de
Das Ministerium für Inneres und Kommunales teilt mit:
Die Landesregierung will den Kreisen, kreisfreien Städten und Land-schaftsverbänden jährlich rund 21 Millionen Euro mehr für Aufgaben in der Umwelt- und Versorgungsverwaltung zahlen. Die Aufgaben waren ihnen im Jahr 2008 vom Land übertragen worden. Entsprechende Gesetzesent-würfe wurden jetzt in den Landtag eingebracht. "Gemeinsam mit den kom-munalen Spitzenverbänden haben wir eine faire und gerechte Lösung er-arbeitet. Beschließt der Landtag die Gesetze, erhalten die Kommunen ei-ne angemessene Kostenerstattung für ihre Aufgaben", sagte Kommunal-minister Ralf Jäger heute (22. Juli) in Düsseldorf.
Von dem Betrag entfallen rund 16,2 Millionen Euro auf die Versorgungs-verwaltung und rund 4,7 Millionen Euro auf die Umweltverwaltung. Dar-über hinaus will das Land nach Inkrafttreten der Gesetze einmalig 7,5 Mil-lionen Euro pauschal als Ausgleich für etwaige Unterdeckungen aus der Vergangenheit zahlen. Diese teilen sich auf in 6 Millionen Euro für die Versorgungs- und 1,5 Millionen Euro für die Umweltverwaltung.
Zum 1. Januar 2008 hatten die Kreise, kreisfreien Städten sowie die bei-den Landschaftsverbände wesentliche Aufgaben in den Bereichen Immis-sionsschutz, Elterngeld, Schwerbehindertenrecht und Soziales Entschädi-gungsrecht einschließlich Kriegsopferversorgung übernommen.
Die meisten Kommunen sahen den unter der vorherigen Landesregierung gezahlten Kostenausgleich als unzureichend an und klagten. Die Klagen wurden zwar vom Verfassungsgerichtshof zurückgewiesen. Allerdings ga-ben die Richter den Hinweis, den Kostenausgleich im Rahmen der anste-henden Gesetzesevaluierung zum 31. Oktober 2010 zu prüfen.
Die jetzt in den Landtag eingebrachten Gesetze sollen nach den Vorstel-lungen der Landesregierung rückwirkend zum 1. Januar 2011 in Kraft tre-ten. "Damit werden wir diese Baustelle, die uns die alte schwarz-gelbe Landesregierung hinterlassen hat, endlich schließen", erklärte Jäger.
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