Verkehrsfreigabe B 15 neu

  • Pressemitteilung der Firma Bayerisches Staatsministerium des Innern, 26.07.2011
Pressemitteilung vom: 26.07.2011 von der Firma Bayerisches Staatsministerium des Innern aus München

Kurzfassung: Bayerns Innenminister Joachim Herrmann hat heute gemeinsam mit dem Parlamentarischen Staatssekretär beim Bundesverkehrsminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, Dr. Andreas Scheuer, den ersten, elf Kilometer langen Teilabschnitt der B 15 neu ...

[Bayerisches Staatsministerium des Innern - 26.07.2011] Verkehrsfreigabe B 15 neu

Innenminister Joachim Herrmann hat vierstreifige B 15 neu zwischen Saalhaupt und Schierling für den Verkehr freigegeben


Bayerns Innenminister Joachim Herrmann hat heute gemeinsam mit dem Parlamentarischen Staatssekretär beim Bundesverkehrsminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, Dr. Andreas Scheuer, den ersten, elf Kilometer langen Teilabschnitt der B 15 neu zwischen Saalhaupt und Schierling und die Südumgehung Schierling für den Verkehr freigeben. Die Kosten für die Südumgehung liegen bei 14 Millionen Euro und werden vom Bund, dem Landkreis Regensburg und dem Markt Schierling getragen. "Der Freistaat unterstützt den Landkreis und den Markt Schierling kräftig mit einer Förderung in Höhe von 9,9 Millionen Euro", so Herrmann. Die nächste Verkehrsfreigabe ist schon in Sicht – zum Jahresende soll der ebenfalls elf Kilometer lange zweite Teilabschnitt von Schierling bis Neufahrn fertig gestellt sein.

Herrmann: "Wenn der Bund in den nächsten Jahren ausreichend Gelder zur Verfügung stellt, kann die Bayerische Straßenbauverwaltung den wichtigen Ausbau der B 15 neu auf der Gesamtstrecke zwischen Regensburg und Landshut zügig voranbringen." Von Neufahrn bis Ergoldsbach wird seit 2009 gebaut. Dieser Abschnitt soll bis Ende 2013 für den Verkehr freigeben werden. Für den Abschnitt zwischen Ergoldsbach und Essenbach erwartet die Straßenbauverwaltung noch heuer den Planfeststellungsbeschluss.

Die B 15 neu Regensburg – Landshut - Rosenheim ist eine wichtige Erschließungs- und Entwicklungsachse für Südostbayern. Durch den Neubau werden mehr als 30 Ortsdurchfahrten an der bestehenden B 15 vom Durchgangsverkehr entlastet. Herrmann: "All diese Ortschaften werden durch den Neubau erheblich an Lebensqualität gewinnen. Im Endausbau wird die neue B 15 auch den Großraum München entlasten."

Die B 15 neu beginnt südlich von Regensburg mit dem Dreieck Saalhaupt an der A 93 und verläuft parallel zur B 15 alt östlich von Landshut. Von dort soll sie künftig weiter nach Rosenheim zur A 8 geführt werden. Laut der Verkehrsprognose für das Jahr 2020 wird der Verkehr auf bis zu 32.000 Fahrzeuge täglich zunehmen. Diese Verkehrsmenge lässt sich nur mit einem zweibahnigen vierstreifigen Straßenquerschnitt sicher bewältigen.


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Das Innenministerium ist für die Innere Sicherheit, also auch für die Polizei und den Staatsschutz zuständig. Das ist aber nur ein Aspekt seiner Zuständigkeiten.

Im Bereich Allgemeine Innere Verwaltung gibt es eine Fülle weitere Aufgaben von der Staatsverwaltung über kommunale Angelegenheiten bis zum Rettungswesen. Außerdem gibt es manche eher überraschend erscheinende Zuständigkeiten, wie etwa für das Kaminkehrer- oder fürs Lotteriewesen. Auch die unabhängigen Verwaltungsgerichte gehören zum Ressortbereich des Innenministeriums.

Den zweiten großen Bereich bildet die Oberste Baubehörde. Das Innenministerium als "Bauministerium" ist zuständig für Hochbau und Wohnungswesen, für Städtebau sowie Straßen- und Brückenbau - die gesamte bauliche Infrastruktur gehört zu seinen Aufgaben. Es ist damit einer der größten Auftraggeber für die Bauwirtschaft in Bayern.

Mit den Begriffen "Schützen, Vorsorgen, Ordnen, Planen, Bauen, Fördern" lassen sich die vielfältigen Aufgaben der Allgemeinen Inneren Verwaltung und der Obersten Baubehörde (den beiden Hauptabteilungen des Innenministeriums) umreißen.

An der politischen Spitze stehen: Staatsminister Dr. Günther Beckstein (übrigens der 50. Innenminister seit der Gründung des Ressorts im Jahre 1806) und Staatssekretär Georg Schmid als Stellvertreter des Ministers.

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