IG BAU vereinbart mit ACS Sicherung der Arbeitsplätze
- Pressemitteilung der Firma IG Bauen-Agrar-Umwelt, 22.12.2010
Pressemitteilung vom: 22.12.2010 von der Firma IG Bauen-Agrar-Umwelt aus Frankfurt am Main
Kurzfassung: Frankfurt am Main - Die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt hat von ACS verbindliche Zusagen für den Erhalt der rund 11 000 deutschen Arbeitsplätze bei Hochtief erhalten. Der Vereinbarung waren intensive Verhandlungen zwischen der IG BAU und ...
[IG Bauen-Agrar-Umwelt - 22.12.2010] IG BAU vereinbart mit ACS Sicherung der Arbeitsplätze
Frankfurt am Main - Die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt hat von ACS verbindliche Zusagen für den Erhalt der rund 11 000 deutschen Arbeitsplätze bei Hochtief erhalten. Der Vereinbarung waren intensive Verhandlungen zwischen der IG BAU und dem spanischen Konzern in Frankfurt am Main und Madrid vorausgegangen, nachdem die Finanzaufsicht BaFin das Übernahmeangebot von ACS genehmigt hatte. In der Vereinbarung sichert ACS der IG BAU unter anderem zu, als Mehrheitsaktionär seinen Einfluss nicht dahingehend geltend zu machen, dass in Deutschland betriebsbedingte Kündigungen ausgesprochen werden. Im Gegenteil: ACS will den Vorstand unterstützen, wenn er diese ausschließt. "Mit der Vereinbarung ist die größte Sorge der Hochtief-Mitarbeiter, sie könnten durch die Übernahme ihre Arbeitsplätze verlieren, vom Tisch", stellte der IG BAU-Bundesvorsitzende Klaus Wiesehügel fest.
Zudem bekennt sich der spanische Konzern zu den Rechten der Mitarbeiter. Er respektiert Tarifverträge, Mitbestimmung und Betriebsvereinbarungen von Hochtief. ACS hat sich darüber hinaus gegenüber der IG BAU dazu verpflichtet, den Unternehmenssitz des größten deutschen Baukonzerns in Essen zu belassen. Damit sind die Bedenken der IG BAU gegen eine Übernahme von Hochtief durch ACS ausgeräumt. "Mit der Vereinbarung ist sichergestellt, dass die Übernahme nicht auf dem Rücken der Hochtief-Beschäftigten ausgetragen wird", sagte Wiesehügel.
Er betonte aber gleichzeitig, dass mit der Übereinkunft keine Entscheidung gegen Hochtief oder gegen dessen Vorstand verbunden ist. "Es geht bei den Abreden ausschließlich um die Sicherung der Mitarbeiterrechte, falls das Übernahmeangebot von ACS erfolgreich ist", sagte Wiesehügel. Die Vereinbarung wird dementsprechend auch erst wirksam, wenn ACS die Schwelle von 50 Prozent der Aktien überschreitet. Allerdings erklärte ACS sich dazu bereit, schon bei Erreichen der Kontrollmehrheit von 30 Prozent im Geiste der Abreden zu handeln.
In der Vereinbarung spricht sich ACS zugleich für einen Ausbau des deutschen Marktes aus, um Arbeitsplätze zu sichern und neue zu schaffen. Dazu soll auch die Zusammenarbeit der verschiedenen Hochtief-Geschäftsbereiche verstärkt werden.
Die Vereinbarung gilt zunächst bis Ende 2013. Über die Verlängerung und etwaige Veränderungen wird aber rechtzeitig vor Ablauf neu verhandelt.
Im bisherigen Übernahmekampf hatte die IG BAU stets die Sorgen der Hochtief-Beschäftigten vor dem Verlust ihrer Jobs geteilt. Wiederholt hatte die Gewerkschaft nachdrücklich von ACS rechtsverbindliche Zusagen für die Sicherung der deutschen Arbeitsplätze und den Erhalt von Hochtief als Bau- und Baudienstleistungsunternehmen mit Sitz in Deutschland gefordert, wie sie jetzt vereinbart wurden.
(2731 Zeichen)
Die Vereinbarung zwischen der IG BAU und ACS im Wortlaut:
Vereinbarung zwischen ACS, Actividades de Construcción y Servicios, S.A. (ACS) und der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) im Zusammenhang mit dem Übernahmeangebot von ACS für die HOCHTIEF AG
Dieses Dokument enthält die wesentlichen Abreden, welche ACS gegenüber der IG BAU eingeht und die wirksam werden, sobald ACS die Mehrheit der Aktien an der HOCHTIEF AG hält. Es ist das beiderseitige Verständnis, dass ACS schon zuvor im Geiste dieser Abreden handeln wird, wenn das gegenwärtige Übernahmeangebot an die Aktionäre von HOCHTIEF erfolgreich vollzogen ist und ACS eine Beteiligung von 30% der Aktien überschreitet. Die Abreden treten am 31. Dezember 2013 außer Kraft. Die Parteien werden sich über etwaige Verlängerungen oder Änderungen dieser Absprachen rechtzeitig vor Ablauf verständigen.
ACS wird einen Verhaltenskodex unterzeichnen, der auf dem "Modell Internationales Rahmenabkommen" der Bau- und Holzarbeiter Internationale (BHI) beruht.
Als Mehrheitsgesellschafter der HOCHTIEF AG wird ACS, unbeschadet der nach deutschem Aktiengesetz zwingenden und ausschließlichen Geschäftsführungsbefugnis des Vorstandes der Gesellschaft, das Folgende unterstützen, vorausgesetzt, es treten keine HOCHTIEF betreffenden wesentlichen nachteiligen Veränderungen der Umstände auf:
1 Die HOCHTIEF AG bleibt eine eigenständige und mitbestimmte, selbst oder über Tochtergesellschaften operativ tätige Gesellschaft. Eine Umwandlung in eine Gesellschaft Europäischen Rechts (z.B. SE) ist ausgeschlossen.
2 Die Hauptverwaltung der HOCHTIEF AG verbleibt in Essen.
3 Der Vorstand der HOCHTIEF AG wird für das operative Geschäft der Gesellschaft verantwortlich bleiben. ACS strebt nicht den Abschluss eines Beherrschungsvertrages an und wird sich als Gesellschafter nicht in operative Entscheidungen des Managements einmischen.
4 ACS respektiert die Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen von HOCHTIEF und beabsichtigt nicht, Änderungen der Arbeitsbedingungen von Arbeitnehmern und der Mitbestimmung im Betrieb oder im Aufsichtsrat herbeizuführen.
5 ACS wird seinen Einfluss nicht dahingehend ausüben, dass die gegenwärtige Zahl der Arbeitnehmer des HOCHTIEF-Konzerns, deren Arbeitsverhältnisse deutschem Recht unterstehen, durch betriebsbedingte Kündigungen vermindert wird, die während der Dauer dieser Absprachen ausgesprochen werden. ACS würde den Vorstand von HOCHTIEF unterstützen, wenn er entscheidet, auf betriebsbedingte Kündigungen zu verzichten.
6 ACS wird eine Strategie von HOCHTIEF unterstützen, nationale Märkte - insbesondere den deutschen Markt - nachhaltig und mit angemessener Profitabilität zu entwickeln, um Arbeitsplätze zu sichern und zusätzliche Arbeitsplätze zu schaffen.
7 Die Zusammenarbeit zwischen allen Geschäftsbereichen des HOCHTIEF-Konzerns soll ausgebaut werden. Die Strategie der Geschäftsbereiche soll in höherem Maße darauf ausgerichtet werden, Aufträge für die jeweils anderen Geschäftsbereiche des Konzerns zu generieren.
8 Die IG BAU ist und bleibt alleiniger Sozialpartner im HOCHTIEF-Konzern für Deutschland und alle Arbeitsverhältnisse nach deutschem Recht.
9 Die Arbeitsdirektoren in den mitbestimmten Gesellschaften des HOCHTIEF-Konzerns werden nur im Benehmen mit den Gewerkschaftsvertretern in den jeweiligen Aufsichtsräten vorgeschlagen.
Die IG BAU ist davon überzeugt, dass die vorstehenden Absprachen nunmehr eine konstruktive Beziehung zwischen HOCHTIEF, seinen Arbeitnehmern und ACS ermöglichen.
Frankfurt am Main / Madrid, 21. Dezember 2010
Ruprecht Hammerschmidt
Pressesprecher IG Bauen-Agrar-Umwelt
IG Bauen-Agrar-Umwelt
- Bundesvorstand -
Pressestelle
Olof-Palme-Str. 19
60439 Frankfurt a. Main
Tel.: 069 - 95 73 71 35
Fax: 069 - 95 73 71 38
E-Mail: presse@igbau.de
www.igbau.de
Frankfurt am Main - Die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt hat von ACS verbindliche Zusagen für den Erhalt der rund 11 000 deutschen Arbeitsplätze bei Hochtief erhalten. Der Vereinbarung waren intensive Verhandlungen zwischen der IG BAU und dem spanischen Konzern in Frankfurt am Main und Madrid vorausgegangen, nachdem die Finanzaufsicht BaFin das Übernahmeangebot von ACS genehmigt hatte. In der Vereinbarung sichert ACS der IG BAU unter anderem zu, als Mehrheitsaktionär seinen Einfluss nicht dahingehend geltend zu machen, dass in Deutschland betriebsbedingte Kündigungen ausgesprochen werden. Im Gegenteil: ACS will den Vorstand unterstützen, wenn er diese ausschließt. "Mit der Vereinbarung ist die größte Sorge der Hochtief-Mitarbeiter, sie könnten durch die Übernahme ihre Arbeitsplätze verlieren, vom Tisch", stellte der IG BAU-Bundesvorsitzende Klaus Wiesehügel fest.
Zudem bekennt sich der spanische Konzern zu den Rechten der Mitarbeiter. Er respektiert Tarifverträge, Mitbestimmung und Betriebsvereinbarungen von Hochtief. ACS hat sich darüber hinaus gegenüber der IG BAU dazu verpflichtet, den Unternehmenssitz des größten deutschen Baukonzerns in Essen zu belassen. Damit sind die Bedenken der IG BAU gegen eine Übernahme von Hochtief durch ACS ausgeräumt. "Mit der Vereinbarung ist sichergestellt, dass die Übernahme nicht auf dem Rücken der Hochtief-Beschäftigten ausgetragen wird", sagte Wiesehügel.
Er betonte aber gleichzeitig, dass mit der Übereinkunft keine Entscheidung gegen Hochtief oder gegen dessen Vorstand verbunden ist. "Es geht bei den Abreden ausschließlich um die Sicherung der Mitarbeiterrechte, falls das Übernahmeangebot von ACS erfolgreich ist", sagte Wiesehügel. Die Vereinbarung wird dementsprechend auch erst wirksam, wenn ACS die Schwelle von 50 Prozent der Aktien überschreitet. Allerdings erklärte ACS sich dazu bereit, schon bei Erreichen der Kontrollmehrheit von 30 Prozent im Geiste der Abreden zu handeln.
In der Vereinbarung spricht sich ACS zugleich für einen Ausbau des deutschen Marktes aus, um Arbeitsplätze zu sichern und neue zu schaffen. Dazu soll auch die Zusammenarbeit der verschiedenen Hochtief-Geschäftsbereiche verstärkt werden.
Die Vereinbarung gilt zunächst bis Ende 2013. Über die Verlängerung und etwaige Veränderungen wird aber rechtzeitig vor Ablauf neu verhandelt.
Im bisherigen Übernahmekampf hatte die IG BAU stets die Sorgen der Hochtief-Beschäftigten vor dem Verlust ihrer Jobs geteilt. Wiederholt hatte die Gewerkschaft nachdrücklich von ACS rechtsverbindliche Zusagen für die Sicherung der deutschen Arbeitsplätze und den Erhalt von Hochtief als Bau- und Baudienstleistungsunternehmen mit Sitz in Deutschland gefordert, wie sie jetzt vereinbart wurden.
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Die Vereinbarung zwischen der IG BAU und ACS im Wortlaut:
Vereinbarung zwischen ACS, Actividades de Construcción y Servicios, S.A. (ACS) und der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) im Zusammenhang mit dem Übernahmeangebot von ACS für die HOCHTIEF AG
Dieses Dokument enthält die wesentlichen Abreden, welche ACS gegenüber der IG BAU eingeht und die wirksam werden, sobald ACS die Mehrheit der Aktien an der HOCHTIEF AG hält. Es ist das beiderseitige Verständnis, dass ACS schon zuvor im Geiste dieser Abreden handeln wird, wenn das gegenwärtige Übernahmeangebot an die Aktionäre von HOCHTIEF erfolgreich vollzogen ist und ACS eine Beteiligung von 30% der Aktien überschreitet. Die Abreden treten am 31. Dezember 2013 außer Kraft. Die Parteien werden sich über etwaige Verlängerungen oder Änderungen dieser Absprachen rechtzeitig vor Ablauf verständigen.
ACS wird einen Verhaltenskodex unterzeichnen, der auf dem "Modell Internationales Rahmenabkommen" der Bau- und Holzarbeiter Internationale (BHI) beruht.
Als Mehrheitsgesellschafter der HOCHTIEF AG wird ACS, unbeschadet der nach deutschem Aktiengesetz zwingenden und ausschließlichen Geschäftsführungsbefugnis des Vorstandes der Gesellschaft, das Folgende unterstützen, vorausgesetzt, es treten keine HOCHTIEF betreffenden wesentlichen nachteiligen Veränderungen der Umstände auf:
1 Die HOCHTIEF AG bleibt eine eigenständige und mitbestimmte, selbst oder über Tochtergesellschaften operativ tätige Gesellschaft. Eine Umwandlung in eine Gesellschaft Europäischen Rechts (z.B. SE) ist ausgeschlossen.
2 Die Hauptverwaltung der HOCHTIEF AG verbleibt in Essen.
3 Der Vorstand der HOCHTIEF AG wird für das operative Geschäft der Gesellschaft verantwortlich bleiben. ACS strebt nicht den Abschluss eines Beherrschungsvertrages an und wird sich als Gesellschafter nicht in operative Entscheidungen des Managements einmischen.
4 ACS respektiert die Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen von HOCHTIEF und beabsichtigt nicht, Änderungen der Arbeitsbedingungen von Arbeitnehmern und der Mitbestimmung im Betrieb oder im Aufsichtsrat herbeizuführen.
5 ACS wird seinen Einfluss nicht dahingehend ausüben, dass die gegenwärtige Zahl der Arbeitnehmer des HOCHTIEF-Konzerns, deren Arbeitsverhältnisse deutschem Recht unterstehen, durch betriebsbedingte Kündigungen vermindert wird, die während der Dauer dieser Absprachen ausgesprochen werden. ACS würde den Vorstand von HOCHTIEF unterstützen, wenn er entscheidet, auf betriebsbedingte Kündigungen zu verzichten.
6 ACS wird eine Strategie von HOCHTIEF unterstützen, nationale Märkte - insbesondere den deutschen Markt - nachhaltig und mit angemessener Profitabilität zu entwickeln, um Arbeitsplätze zu sichern und zusätzliche Arbeitsplätze zu schaffen.
7 Die Zusammenarbeit zwischen allen Geschäftsbereichen des HOCHTIEF-Konzerns soll ausgebaut werden. Die Strategie der Geschäftsbereiche soll in höherem Maße darauf ausgerichtet werden, Aufträge für die jeweils anderen Geschäftsbereiche des Konzerns zu generieren.
8 Die IG BAU ist und bleibt alleiniger Sozialpartner im HOCHTIEF-Konzern für Deutschland und alle Arbeitsverhältnisse nach deutschem Recht.
9 Die Arbeitsdirektoren in den mitbestimmten Gesellschaften des HOCHTIEF-Konzerns werden nur im Benehmen mit den Gewerkschaftsvertretern in den jeweiligen Aufsichtsräten vorgeschlagen.
Die IG BAU ist davon überzeugt, dass die vorstehenden Absprachen nunmehr eine konstruktive Beziehung zwischen HOCHTIEF, seinen Arbeitnehmern und ACS ermöglichen.
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Ruprecht Hammerschmidt
Pressesprecher IG Bauen-Agrar-Umwelt
IG Bauen-Agrar-Umwelt
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Fax: 069 - 95 73 71 38
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