Internationales Übereinkommen zum Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen tritt in Kraft
- Pressemitteilung der Firma Auswärtiges Amt, 22.12.2010
Pressemitteilung vom: 22.12.2010 von der Firma Auswärtiges Amt aus Berlin
Kurzfassung: Erscheinungsdatum 22.12.2010 Morgen (23.12.) tritt das Internationale Übereinkommen zum Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen in Kraft. Dazu erklärte Werner Hoyer, Staatsminister im Auswärtigen Amt: Zusatzinformationen "Ich begrüße ...
[Auswärtiges Amt - 22.12.2010] Internationales Übereinkommen zum Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen tritt in Kraft
Erscheinungsdatum
22.12.2010
Morgen (23.12.) tritt das Internationale Übereinkommen zum Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen in Kraft. Dazu erklärte Werner Hoyer, Staatsminister im Auswärtigen Amt:
Zusatzinformationen
"Ich begrüße das Inkrafttreten des Internationalen Übereinkommens zum Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen ausdrücklich. Deutschland hat aktiv auf das Zustandekommen dieses Übereinkommens hingewirkt und damit eine Vorreiterrolle bei der Bekämpfung schwerer Menschenrechtsverletzungen eingenommen. Verschwindenlassen von Personen ist eine der schlimmsten Formen staatlicher Repression, die immer noch in vielen Staaten auftritt und die eine Vielzahl von Menschenrechtsverletzungen nach sich zieht. Ich rufe alle Länder auf, die dem Übereinkommen bisher nicht beigetreten sind, dies zu tun und damit ein Zeichen für den Schutz vor dieser schweren Menschenrechtsverletzung zu setzen."
Um das Verschwindenlassen wirksamer bekämpfen zu können, haben die Vereinten Nationen das Übereinkommen zum Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen verabschiedet.
Das Übereinkommen verpflichtet die Vertragsstaaten, das Verschwindenlassen unter Strafe zu stellen und verschafft den Opfern und ihren Familienangehörigen Informations- und Entschädigungsrechte. Es sieht außerdem einen eigenen Überwachungsmechanismus vor, bei dem Menschenrechtsverletzungen nicht nur angezeigt werden können, sondern der auch eine präventive Funktion entfalten soll.
Das Internationale Übereinkommen zum Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen vom 20.12.2006 tritt am 30. Tag nach der Hinterlegung der 20. Beitritts- bzw. Ratifikationsurkunde beim Generalsekretär der Vereinten Nationen in Kraft. Diese Voraussetzung ist erfüllt. Deutschland hat das Übereinkommen bereits ratifiziert und die Ratifikationsurkunde am 24.9.2009 hinterlegt.
Auswärtiges Amt
Internetredaktion
Werderscher Markt 1, 10117 Berlin
Postanschrift: 11013 Berlin
Telefon: 03018-17-0
Bürgerservice: 03018-17-2000
Telefax: 03018-17-3402
Webseite: www.auswaertiges-amt.de
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Erscheinungsdatum
22.12.2010
Morgen (23.12.) tritt das Internationale Übereinkommen zum Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen in Kraft. Dazu erklärte Werner Hoyer, Staatsminister im Auswärtigen Amt:
Zusatzinformationen
"Ich begrüße das Inkrafttreten des Internationalen Übereinkommens zum Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen ausdrücklich. Deutschland hat aktiv auf das Zustandekommen dieses Übereinkommens hingewirkt und damit eine Vorreiterrolle bei der Bekämpfung schwerer Menschenrechtsverletzungen eingenommen. Verschwindenlassen von Personen ist eine der schlimmsten Formen staatlicher Repression, die immer noch in vielen Staaten auftritt und die eine Vielzahl von Menschenrechtsverletzungen nach sich zieht. Ich rufe alle Länder auf, die dem Übereinkommen bisher nicht beigetreten sind, dies zu tun und damit ein Zeichen für den Schutz vor dieser schweren Menschenrechtsverletzung zu setzen."
Um das Verschwindenlassen wirksamer bekämpfen zu können, haben die Vereinten Nationen das Übereinkommen zum Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen verabschiedet.
Das Übereinkommen verpflichtet die Vertragsstaaten, das Verschwindenlassen unter Strafe zu stellen und verschafft den Opfern und ihren Familienangehörigen Informations- und Entschädigungsrechte. Es sieht außerdem einen eigenen Überwachungsmechanismus vor, bei dem Menschenrechtsverletzungen nicht nur angezeigt werden können, sondern der auch eine präventive Funktion entfalten soll.
Das Internationale Übereinkommen zum Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen vom 20.12.2006 tritt am 30. Tag nach der Hinterlegung der 20. Beitritts- bzw. Ratifikationsurkunde beim Generalsekretär der Vereinten Nationen in Kraft. Diese Voraussetzung ist erfüllt. Deutschland hat das Übereinkommen bereits ratifiziert und die Ratifikationsurkunde am 24.9.2009 hinterlegt.
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Über Auswärtiges Amt:
Das Auswärtige Amt ist zuständig für die Pflege der Beziehungen zu anderen Staaten sowie zu den zwischen- und überstaatlichen Organisationen.
Der Auswärtige Dienst versteht sich neben seiner Funktion als Gestalter der Außenpolitik als Dienstleister für die Bürgerinnen und Bürger, die deutsche Wirtschaft, das deutsche Kulturleben und für Parlamentarier und Regierungsvertreter aller Ebenen. Sein Dienstleistungsangebot ist für den Auswärtigen Dienst neben der klassischen Diplomatie zu seiner zweiten, tragenden Säule geworden: Es macht heute gut die Hälfte seiner Aktivitäten aus. So steht das Auswärtige Amt als modernes und aufgeschlossenes Dienstleistungsunternehmen weltweit seiner "Kundschaft", mit seinem Know-how und seinen Kontakten mit Rat und Tat zur Seite.
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