Alkohol? Kenn dein Limit. – auch an den Feiertagen
- Pressemitteilung der Firma Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZGA), 23.12.2010
Pressemitteilung vom: 23.12.2010 von der Firma Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZGA) aus Köln
Kurzfassung: BZgA: Eltern und Erwachsene haben wichtige Vorbildrolle Weihnachtszeit – Ferienzeit: Für viele Jugendliche ein Anlass auszugehen, sich mit Freunden zu treffen und zu feiern. Vor allem am Silvesterabend werden viele Jugendliche wieder Alkohol ...
[Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZGA) - 23.12.2010] "Alkohol? Kenn dein Limit." – auch an den Feiertagen
BZgA: Eltern und Erwachsene haben wichtige Vorbildrolle
Weihnachtszeit – Ferienzeit: Für viele Jugendliche ein Anlass auszugehen, sich mit Freunden zu treffen und zu feiern. Vor allem am Silvesterabend werden viele Jugendliche wieder Alkohol trinken, einige von ihnen mehr als sie vertragen. Aus diesem Grund weist die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) auf die gesundheitlichen Risiken hin, die ein zu hoher Alkoholkonsum bei Heranwachsenden mit sich bringt.
"Viele junge Menschen schätzen die Folgen von hohem Alkoholkonsum für ihre Gesundheit völlig falsch ein", sagt Prof. Dr. Elisabeth Pott, Direktorin der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung. "Alkohol ist ein Zellgift. Schon wenig Alkohol kann für Heranwachsende gesundheitsschädlich sein. Der im Wachstum befindliche Körper produziert noch nicht in vollem Umfang das Enzym, das den Alkoholabbau steuert. Daher wirkt Alkohol bei Jugendlichen stärker und sie können wesentlich schneller eine Alkoholvergiftung bekommen als Erwachsene."
Regelmäßiger Alkoholkonsum im Jugendalter kann außerdem zu einer dauerhaften Schädigung der Hirnstruktur führenunddieGedächtnisleistung und Konzentrationsfähigkeit beeinträchtigen.
Eltern müssen Grenzen setzen
Je früher Heranwachsende regelmäßig Alkohol trinken, desto größer sind die gesundheitlichen Risiken. Daher empfiehlt die BZgA Eltern, frühzeitig mit ihren Kindern über den Umgang mit Alkohol, etwa auf der Silvesterparty, zu reden und offen die Risiken anzusprechen, die übermäßiges Trinken mit sich bringen kann.
"Dabei sollten sie sich auch nicht scheuen, klare Regeln im Umgang mit Alkohol aufzustellen und zum Beispiel deutlich zu machen, dass
sie es nicht tolerieren, wenn ihr Kind betrunken von einer Party nachHause kommt", sagt Prof. Dr. Pott. "Wichtig ist, dass Eltern ihren Kindern
erklären, warum diese Regeln unverzichtbar sind und dass sie konsequent auf deren Einhaltung bestehen.
" Außerdem sollten Eltern und Erwachsene ihrer Vorbildfunktion gerecht werden und selbst verantwortungsbewusst mit
Alkohol umgehen. Als gesundheitlich unbedenklich gilt bei erwachsenen Frauen ein Alkoholkonsum von nicht mehr als zwölf Gramm reinem Alkohol pro Tag (ca. ein Glas Sekt), bei erwachsenen Männern nicht mehr als 24 Gramm reinem Alkohol pro Tag (ca. zwei kleine Gläser Bier)."
Um Eltern beim richtigen Umgang mit dem Thema Alkohol im Familienalltag zu unterstützen, hat die BZgA verschiedene Informationsangebote entwickelt.
Das BZgA-Internetportal http://www.kenn-dein-limit.de und der Elternratgeber "Alkohol – reden wir drüber!" enthalten zahlreiche
praktische Tipps für das Gespräch mit Kindern in unterschiedlichen Altersstufen. Darüber hinaus informieren sie über die gesundheitlichen
Auswirkungen von Alkohol auf den jugendlichen Körper.
Das Informationsangebot der BZgA zum Thema Alkohol:
http://www.kenn-dein-limit.de (für Erwachsene)
http://www.kenn-dein-limit.info (für Jugendliche zwischen 16 und 20
Jahren)
http://www.bist-du-staerker-als-alkohol.de (für Jugendliche unter 16
Jahren)
Der Ratgeber für Eltern "Alkohol – reden wir drüber!" sowie weitere Informationsbroschüren zum Thema Alkohol können unter
http://www.bzga.de/infomaterialien/alkoholpraevention/ eingesehen und unter folgender Adresse kostenlos bestellt werden:
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, 51101 Köln, Fax: 0221-8992257, e-mail: order@bzga.de
Darüber hinaus steht das BZgA-Infotelefon zur Suchtvorbeugung unter der
Rufnummer 0221-892031 für Fragen zur Verfügung.
BZgA: Eltern und Erwachsene haben wichtige Vorbildrolle
Weihnachtszeit – Ferienzeit: Für viele Jugendliche ein Anlass auszugehen, sich mit Freunden zu treffen und zu feiern. Vor allem am Silvesterabend werden viele Jugendliche wieder Alkohol trinken, einige von ihnen mehr als sie vertragen. Aus diesem Grund weist die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) auf die gesundheitlichen Risiken hin, die ein zu hoher Alkoholkonsum bei Heranwachsenden mit sich bringt.
"Viele junge Menschen schätzen die Folgen von hohem Alkoholkonsum für ihre Gesundheit völlig falsch ein", sagt Prof. Dr. Elisabeth Pott, Direktorin der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung. "Alkohol ist ein Zellgift. Schon wenig Alkohol kann für Heranwachsende gesundheitsschädlich sein. Der im Wachstum befindliche Körper produziert noch nicht in vollem Umfang das Enzym, das den Alkoholabbau steuert. Daher wirkt Alkohol bei Jugendlichen stärker und sie können wesentlich schneller eine Alkoholvergiftung bekommen als Erwachsene."
Regelmäßiger Alkoholkonsum im Jugendalter kann außerdem zu einer dauerhaften Schädigung der Hirnstruktur führenunddieGedächtnisleistung und Konzentrationsfähigkeit beeinträchtigen.
Eltern müssen Grenzen setzen
Je früher Heranwachsende regelmäßig Alkohol trinken, desto größer sind die gesundheitlichen Risiken. Daher empfiehlt die BZgA Eltern, frühzeitig mit ihren Kindern über den Umgang mit Alkohol, etwa auf der Silvesterparty, zu reden und offen die Risiken anzusprechen, die übermäßiges Trinken mit sich bringen kann.
"Dabei sollten sie sich auch nicht scheuen, klare Regeln im Umgang mit Alkohol aufzustellen und zum Beispiel deutlich zu machen, dass
sie es nicht tolerieren, wenn ihr Kind betrunken von einer Party nachHause kommt", sagt Prof. Dr. Pott. "Wichtig ist, dass Eltern ihren Kindern
erklären, warum diese Regeln unverzichtbar sind und dass sie konsequent auf deren Einhaltung bestehen.
" Außerdem sollten Eltern und Erwachsene ihrer Vorbildfunktion gerecht werden und selbst verantwortungsbewusst mit
Alkohol umgehen. Als gesundheitlich unbedenklich gilt bei erwachsenen Frauen ein Alkoholkonsum von nicht mehr als zwölf Gramm reinem Alkohol pro Tag (ca. ein Glas Sekt), bei erwachsenen Männern nicht mehr als 24 Gramm reinem Alkohol pro Tag (ca. zwei kleine Gläser Bier)."
Um Eltern beim richtigen Umgang mit dem Thema Alkohol im Familienalltag zu unterstützen, hat die BZgA verschiedene Informationsangebote entwickelt.
Das BZgA-Internetportal http://www.kenn-dein-limit.de und der Elternratgeber "Alkohol – reden wir drüber!" enthalten zahlreiche
praktische Tipps für das Gespräch mit Kindern in unterschiedlichen Altersstufen. Darüber hinaus informieren sie über die gesundheitlichen
Auswirkungen von Alkohol auf den jugendlichen Körper.
Das Informationsangebot der BZgA zum Thema Alkohol:
http://www.kenn-dein-limit.de (für Erwachsene)
http://www.kenn-dein-limit.info (für Jugendliche zwischen 16 und 20
Jahren)
http://www.bist-du-staerker-als-alkohol.de (für Jugendliche unter 16
Jahren)
Der Ratgeber für Eltern "Alkohol – reden wir drüber!" sowie weitere Informationsbroschüren zum Thema Alkohol können unter
http://www.bzga.de/infomaterialien/alkoholpraevention/ eingesehen und unter folgender Adresse kostenlos bestellt werden:
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, 51101 Köln, Fax: 0221-8992257, e-mail: order@bzga.de
Darüber hinaus steht das BZgA-Infotelefon zur Suchtvorbeugung unter der
Rufnummer 0221-892031 für Fragen zur Verfügung.
Über Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZGA):
Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung ist seit 1967 zum gesundheitlichen Wohle der Bürgerinnen und Bürger tätig. In dieser Zeit haben sich die Themen der gesundheitlichen Aufklärung erweitert, ihre Methoden geändert, und neue Aufgaben sind hinzugekommen. Gleichzeitig sind auch die Anforderungen an eine erfolgreiche Gesundheitsförderung gestiegen.
Diesen Veränderungen haben wir Rechnung getragen und auf der Grundlage unseres Gründungsauftrags aus dem Jahre 1967 eine Neubestimmung vorgenommen. In diesem Sinne räumen wir in Zukunft der Erarbeitung von wissenschaftlichen Grundlagen und von Qualitätssicherungsverfahren noch mehr Raum ein. Durch nationale und internationale Kooperation fördern wir verstärkt ein arbeitsteiliges Vorgehen, denn erst durch die konsequente Nutzung der Stärken vieler Partner können Synergieeffekte entstehen. Mittelfristig streben wir den Aufbau als Clearingstelle an, damit Aktivitäten und Ressourcen auf zentrale Gesundheitsprobleme konzentriert und die Effektivität und Effizienz der gesundheitlichen Aufklärung gestärkt werden.
Unsere Aufklärungsmaßnahmen konzentrieren wir auf ausgewählte Teile der Bevölkerung. In der nächsten Zeit ist dies vor allem die Zielgruppe "Kinder und Jugendliche". Unsere Kompetenz sehen wir in der Entwicklung, Umsetzung und wissenschaftlichen Überprüfung von Aufklärungsstrategien zur Gesundheit von Kindern und Jugendlichen. Dazu bedarf es auch der Beteiligung zentraler Kooperationspartner. Gleichzeitig wollen wir mehr als bisher Bürgerinnen und Bürger über aktuelle gesundheitliche Themen von bundesweiter Bedeutung informieren. Unverändert wichtig bleibt die langfristige Umsetzung der gesetzlichen und bundespolitischen Aufträge in der Sucht- und Aids-Prävention wie auch in der Sexualaufklärung und Familienplanung.
Firmenkontakt:
Das Informationsangebot der BZgA zum Thema Alkohol:
http://www.kenn-dein-limit.de (für Erwachsene)
http://www.kenn-dein-limit.info (für Jugendliche zwischen 16 und 20
Jahren)
http://www.bist-du-staerker-als-alkohol.de (für Jugendliche unter 16
Jahren)
Der Ratgeber für Eltern „Alkohol – reden wir drüber!“ sowie weitere Informationsbroschüren zum Thema Alkohol können unter
http://www.bzga.de/infomaterialien/alkoholpraevention/ eingesehen und unter folgender Adresse kostenlos bestellt werden:
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, 51101 Köln, Fax: 0221-8992257, e-mail: order@bzga.de
Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung ist seit 1967 zum gesundheitlichen Wohle der Bürgerinnen und Bürger tätig. In dieser Zeit haben sich die Themen der gesundheitlichen Aufklärung erweitert, ihre Methoden geändert, und neue Aufgaben sind hinzugekommen. Gleichzeitig sind auch die Anforderungen an eine erfolgreiche Gesundheitsförderung gestiegen.
Diesen Veränderungen haben wir Rechnung getragen und auf der Grundlage unseres Gründungsauftrags aus dem Jahre 1967 eine Neubestimmung vorgenommen. In diesem Sinne räumen wir in Zukunft der Erarbeitung von wissenschaftlichen Grundlagen und von Qualitätssicherungsverfahren noch mehr Raum ein. Durch nationale und internationale Kooperation fördern wir verstärkt ein arbeitsteiliges Vorgehen, denn erst durch die konsequente Nutzung der Stärken vieler Partner können Synergieeffekte entstehen. Mittelfristig streben wir den Aufbau als Clearingstelle an, damit Aktivitäten und Ressourcen auf zentrale Gesundheitsprobleme konzentriert und die Effektivität und Effizienz der gesundheitlichen Aufklärung gestärkt werden.
Unsere Aufklärungsmaßnahmen konzentrieren wir auf ausgewählte Teile der Bevölkerung. In der nächsten Zeit ist dies vor allem die Zielgruppe "Kinder und Jugendliche". Unsere Kompetenz sehen wir in der Entwicklung, Umsetzung und wissenschaftlichen Überprüfung von Aufklärungsstrategien zur Gesundheit von Kindern und Jugendlichen. Dazu bedarf es auch der Beteiligung zentraler Kooperationspartner. Gleichzeitig wollen wir mehr als bisher Bürgerinnen und Bürger über aktuelle gesundheitliche Themen von bundesweiter Bedeutung informieren. Unverändert wichtig bleibt die langfristige Umsetzung der gesetzlichen und bundespolitischen Aufträge in der Sucht- und Aids-Prävention wie auch in der Sexualaufklärung und Familienplanung.
Firmenkontakt:
Das Informationsangebot der BZgA zum Thema Alkohol:
http://www.kenn-dein-limit.de (für Erwachsene)
http://www.kenn-dein-limit.info (für Jugendliche zwischen 16 und 20
Jahren)
http://www.bist-du-staerker-als-alkohol.de (für Jugendliche unter 16
Jahren)
Der Ratgeber für Eltern „Alkohol – reden wir drüber!“ sowie weitere Informationsbroschüren zum Thema Alkohol können unter
http://www.bzga.de/infomaterialien/alkoholpraevention/ eingesehen und unter folgender Adresse kostenlos bestellt werden:
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, 51101 Köln, Fax: 0221-8992257, e-mail: order@bzga.de
Die Pressemeldung "Alkohol? Kenn dein Limit. – auch an den Feiertagen" unterliegt dem Urheberrecht der pressrelations GmbH. Jegliche Verwendung dieses Textes, auch auszugsweise, erfordert die vorherige schriftliche Erlaubnis des Autors. Autor der Pressemeldung "Alkohol? Kenn dein Limit. – auch an den Feiertagen" ist Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZGA).