Meldung bei der Arbeitsagentur Voraussetzung
- Pressemitteilung der Firma Deutsche Rentenversicherung Braunschweig-Hannover, 28.07.2011
Pressemitteilung vom: 28.07.2011 von der Firma Deutsche Rentenversicherung Braunschweig-Hannover aus Laatzen
Kurzfassung: Schulabgänger, die nicht nahtlos in eine Lehrstelle wechseln, sollten sich bei der Arbeitsagentur melden. Dann kann die Zwischenzeit als Ausbildungsplatzsuche in das Rentenversicherungskonto aufgenommen werden. Das kann später einmal bares Geld ...
[Deutsche Rentenversicherung Braunschweig-Hannover - 28.07.2011] Meldung bei der Arbeitsagentur Voraussetzung
Schulabgänger, die nicht nahtlos in eine Lehrstelle wechseln, sollten sich bei der Arbeitsagentur melden. Dann kann die Zwischenzeit als Ausbildungsplatzsuche in das Rentenversicherungskonto aufgenommen werden. Das kann später einmal bares Geld wert sein, rät die Deutsche Rentenversicherung Braunschweig-Hannover.
Auch ohne Anspruch auf Leistungen der Agentur für Arbeit kann die Zeit der Ausbildungsplatzsuche als so genannte Anrechnungszeit in der Rentenversicherung berücksichtigt werden. Dafür müssen die Schulabgänger zwischen 17 und 25 Jahre alt sein und sich bei der Agentur für Arbeit für wenigstens einen Kalendermonat als Ausbildungssuchende melden.
Weitere Informationen erhalten Interessierte auf deutsche-rentenversicherung-braunschweig-hannover.de und am kostenlosen Servicetelefon unter 0800 1000 480 10.
Deutsche Rentenversicherung
Braunschweig-Hannover
Lange Weihe 2, 30880 Laatzen
Postanschrift: 30875 Laatzen
Telefon 0511 829-2634
Telefax 0511 829-2635
presse@drv-bsh.de
www.deutsche-rentenversicherung-braunschweig-hannover.de
Schulabgänger, die nicht nahtlos in eine Lehrstelle wechseln, sollten sich bei der Arbeitsagentur melden. Dann kann die Zwischenzeit als Ausbildungsplatzsuche in das Rentenversicherungskonto aufgenommen werden. Das kann später einmal bares Geld wert sein, rät die Deutsche Rentenversicherung Braunschweig-Hannover.
Auch ohne Anspruch auf Leistungen der Agentur für Arbeit kann die Zeit der Ausbildungsplatzsuche als so genannte Anrechnungszeit in der Rentenversicherung berücksichtigt werden. Dafür müssen die Schulabgänger zwischen 17 und 25 Jahre alt sein und sich bei der Agentur für Arbeit für wenigstens einen Kalendermonat als Ausbildungssuchende melden.
Weitere Informationen erhalten Interessierte auf deutsche-rentenversicherung-braunschweig-hannover.de und am kostenlosen Servicetelefon unter 0800 1000 480 10.
Deutsche Rentenversicherung
Braunschweig-Hannover
Lange Weihe 2, 30880 Laatzen
Postanschrift: 30875 Laatzen
Telefon 0511 829-2634
Telefax 0511 829-2635
presse@drv-bsh.de
www.deutsche-rentenversicherung-braunschweig-hannover.de
Über Deutsche Rentenversicherung Braunschweig-Hannover:
Weitere Informationen finden sich auf unserer Homepage
Firmenkontakt:
Deutsche Rentenversicherung
Braunschweig-Hannover
Lange Weihe 2, 30880 Laatzen
Postanschrift: 30875 Laatzen
Telefon 0511 829-2634
Telefax 0511 829-2635
presse@drv-bsh.de
www.deutsche-rentenversicherung-braunschweig-hannover.de
Weitere Informationen finden sich auf unserer Homepage
Firmenkontakt:
Deutsche Rentenversicherung
Braunschweig-Hannover
Lange Weihe 2, 30880 Laatzen
Postanschrift: 30875 Laatzen
Telefon 0511 829-2634
Telefax 0511 829-2635
presse@drv-bsh.de
www.deutsche-rentenversicherung-braunschweig-hannover.de
Die Pressemeldung "Meldung bei der Arbeitsagentur Voraussetzung" unterliegt dem Urheberrecht der pressrelations GmbH. Jegliche Verwendung dieses Textes, auch auszugsweise, erfordert die vorherige schriftliche Erlaubnis des Autors. Autor der Pressemeldung "Meldung bei der Arbeitsagentur Voraussetzung" ist Deutsche Rentenversicherung Braunschweig-Hannover.