Vorsorge treffen für den Betreuungsfall! - Experten informieren über rechtliche Betreuung bei Krankheit und Behinderung
- Pressemitteilung der Firma Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen, 02.08.2011
Pressemitteilung vom: 02.08.2011 von der Firma Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen aus Düsseldorf
Kurzfassung: Ratschläge per Telefon für Angehörige und Betroffene am Donnerstag, 4. August 2011 von 15.00 bis 16.30 Uhr. Das Justizministerium teilt mit: Was passiert, wenn die rechtliche Handlungsfähigkeit durch Unfall, Krankheit oder Behinderung ...
[Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen - 02.08.2011] Vorsorge treffen für den Betreuungsfall! - Experten informieren über rechtliche Betreuung bei Krankheit und Behinderung
Ratschläge per Telefon für Angehörige und Betroffene am Donnerstag, 4. August 2011 von 15.00 bis 16.30 Uhr.
Das Justizministerium teilt mit:
Was passiert, wenn die rechtliche Handlungsfähigkeit durch Unfall, Krankheit oder Behinderung eingeschränkt wird? Stimmt es, dass Familienangehörige gar nicht automatisch für die rechtliche Vertretung zuständig sind? Und wie kann ich Vorsorge treffen?
Wenn ein Mensch zum Betreuungsfall wird, gilt es, seine Interessen bestmöglich zu vertreten. Mit dieser Aufgabe sind im gesundheitlichen Notfall allerdings nicht, wie häufig vermutet, automatisch die Angehörigen betraut. Daher sollte jeder Bürger die rechtliche Vertretung nach Unfall oder Krankheit schon in gesunden Zeiten per Vorsorgevollmacht regeln.
Über die Möglichkeiten der Vorsorge und zu allen Fragen rund um das Betreuungsrecht informieren Sie am Donnerstag, den 4. August 2011 Betreuungs-Experten der Justiz. Wie jeden ersten Donnerstag im Monat in der Zeit von 15.00 bis 16.30 Uhr beantworten sie Fragen zur Vorsorgevollmacht und zum Betreuungsrecht per Telefon unter 0180 3 100 212 (9 Cent/min aus dem deutschen Festnetz, Preise für Mobilfunkteilnehmer: höchstens 42 Cent/min).
Weitere Informationen zum Thema sind auch im Bürgerservice des Justizportals www.justiz.nrw.de eingestellt.
Für Fragen, Kommentare und Anregungen steht Ihnen zur Verfügung: pressestelle@jm.nrw.de
Ratschläge per Telefon für Angehörige und Betroffene am Donnerstag, 4. August 2011 von 15.00 bis 16.30 Uhr.
Das Justizministerium teilt mit:
Was passiert, wenn die rechtliche Handlungsfähigkeit durch Unfall, Krankheit oder Behinderung eingeschränkt wird? Stimmt es, dass Familienangehörige gar nicht automatisch für die rechtliche Vertretung zuständig sind? Und wie kann ich Vorsorge treffen?
Wenn ein Mensch zum Betreuungsfall wird, gilt es, seine Interessen bestmöglich zu vertreten. Mit dieser Aufgabe sind im gesundheitlichen Notfall allerdings nicht, wie häufig vermutet, automatisch die Angehörigen betraut. Daher sollte jeder Bürger die rechtliche Vertretung nach Unfall oder Krankheit schon in gesunden Zeiten per Vorsorgevollmacht regeln.
Über die Möglichkeiten der Vorsorge und zu allen Fragen rund um das Betreuungsrecht informieren Sie am Donnerstag, den 4. August 2011 Betreuungs-Experten der Justiz. Wie jeden ersten Donnerstag im Monat in der Zeit von 15.00 bis 16.30 Uhr beantworten sie Fragen zur Vorsorgevollmacht und zum Betreuungsrecht per Telefon unter 0180 3 100 212 (9 Cent/min aus dem deutschen Festnetz, Preise für Mobilfunkteilnehmer: höchstens 42 Cent/min).
Weitere Informationen zum Thema sind auch im Bürgerservice des Justizportals www.justiz.nrw.de eingestellt.
Für Fragen, Kommentare und Anregungen steht Ihnen zur Verfügung: pressestelle@jm.nrw.de
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Weitere Informationen finden sich auf unserer Homepage
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