Aerzte-Versorgungsgesetz bringt nur Kosten fuer Versicherte

  • Pressemitteilung der Firma SPD-Bundestagsfraktion, 03.08.2011
Pressemitteilung vom: 03.08.2011 von der Firma SPD-Bundestagsfraktion aus Berlin

Kurzfassung: Zur Verabschiedung des Kabinettsentwurfs des GKV-Versorgungsgesetzes aeussert sich die stellvertretende gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion Marlies Volkmer: Durch dieses Gesetz wird sich die Gesundheitsversorgung in ...

[SPD-Bundestagsfraktion - 03.08.2011] Aerzte-Versorgungsgesetz bringt nur Kosten fuer Versicherte


Zur Verabschiedung des Kabinettsentwurfs des GKV-Versorgungsgesetzes aeussert sich die stellvertretende gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion Marlies Volkmer:

Durch dieses Gesetz wird sich die Gesundheitsversorgung in Deutschland nicht verbessern. Das Einzige, mit dem fest zu rechnen ist, sind hoehere Honorare fuer Aerzte und steigende Kosten fuer die Versicherten.

Bundesminister Bahr will Unterversorgung durch Mehrausgaben fuer die aerztliche Versorgung beseitigen, in der Hoffnung, dass diese durch Einsparungen aufgrund weniger Krankenhauseinweisungen ausgeglichen werden. Doch es fehlen wirkungsvolle Massnahmen, die den Abbau bestehender Ueberversorgung in wirtschaftlich attraktiven Regionen foerdern.
Dabei liessen sich auf diese Weise Kosten einsparen, ohne Einschnitte in die Versorgung zu verursachen.

Das Versorgungsgesetz wird Mehrkosten deutlich ueber den vom Bundesministerium fuer Gesundheit veranschlagten 200 Millionen verursachen. Finanzminister Schaeuble hat in seinem Schreiben an das BMG vor ausufernden Kosten gewarnt, jedoch wurden keine substanziellen Aenderungen zur Eindaemmung der Ausgaben getroffen. Stattdessen wurde eine Klausel eingefuegt, die dafuer sorgt, dass die Mehrausgaben nicht durch Steuerzuschuesse sondern direkt ueber immer hoehere Zusatzbeitraege der Buergerinnen und Buerger ausgeglichen werden. Damit hat sich das Versprechen, der Sozialausgleich werde steuerfinanziert, endgueltig als Luege entpuppt. In Wirklichkeit werden die Beitragszahler den Sozialausgleich selber aus Beitragsmitteln finanzieren muessen.

Die Herausforderungen, die sich durch unsere immer aelter werdende Gesellschaft mit immer mehr chronisch Kranken stellen, erfordern die Kooperation aller Leistungserbringer. Es ist notwendig alles zu tun, um die Zusammenarbeit vom ambulanten und stationaeren Sektor sowie Aerzten und nicht-aerztlichen Heilberuflern zu foerdern. Dies gilt besonders fuer strukturschwache Regionen. Jedoch stellt der Gesetzentwurf hierfuer keinesfalls die Weichen, sondern setzt Fehlanreize zur Mengenexpansion und Konkurrenzkaempfen zwischen den Sektoren.

Das Versorgungsgesetz wird aufgrund gravierender Maengel seiner Aufgabe der Sicherung einer guten medizinischen Versorgung nicht gerecht.


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