Versorgungsgesetz krankt an allen Ecken und Kanten

  • Pressemitteilung der Firma Die Linke. im Bundestag, 03.08.2011
Pressemitteilung vom: 03.08.2011 von der Firma Die Linke. im Bundestag aus Berlin

Kurzfassung: "Wirkungslos, falsch, unzureichend, ungerecht - dieses Versorgungsgesetz krankt an allen Ecken und Kanten und hat seinen Namen nicht verdient. Es ist höchstens ein Ärztebeglückungspaket auf Kosten der Versicherten", beurteilt Martina Bunge den ...

[Die Linke. im Bundestag - 03.08.2011] Versorgungsgesetz krankt an allen Ecken und Kanten


"Wirkungslos, falsch, unzureichend, ungerecht - dieses Versorgungsgesetz krankt an allen Ecken und Kanten und hat seinen Namen nicht verdient. Es ist höchstens ein Ärztebeglückungspaket auf Kosten der Versicherten", beurteilt Martina Bunge den Kabinettsentwurf der Bundesregierung zum Versorgungsgesetz. Die gesundheitspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE weiter:

"Das Gesetz ist wirkungslos: Die Regierung setzt vor allem auf mehr Geld für Ärzte, obwohl eine wissenschaftliche Studie belegt, dass dies Ärzte nicht dazu bewegt, aufs Land zu gehen. Unabhängig davon muss eine adäquate Bezahlung der Landärzte durch eine Umverteilung der Honorare erreicht werden.

Das Gesetz ist falsch: Möglichkeiten zur geringeren Vergütung in derzeit überversorgten Gebieten werden abgeschafft und damit finanzielle Spielräume für eine bedarfsgerechte Versorgung aufgegeben. Mit der Regionalisierung der Ärztehonorierung wird eine Konkurrenz der Bundesländer um Ärzte entfacht und die Versorgung hängt künftig noch stärker vom Bundesland ab.

Das Gesetz ist unzureichend: Für diese Regierung gibt es nur Ärzte und kein Pflegepersonal oder andere Gesundheitsberufe. Dort sind die Probleme aber nicht geringer. Zudem werden richtige Ansätze nicht zu Ende gedacht und mit unwirksamen 'Kann-Regelungen' versehen, wie die Möglichkeit zur Zulassungsbefristung in überversorgten Gebieten.

Das Gesetz ist ungerecht: Alle Kosten dieses Versorgungsgesetzes werden allein von den Versicherten getragen. Wegen des Finanzierungsvorbehalts beim Sozialausgleich werden Leistungskürzungen auf die Versicherten zukommen. Damit wird aus diesem Gesetz sogar ein Minderversorgungsgesetz."


F.d.R. Susanne Müller
Pressesprecher
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