Novellierung der Pkw- Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung abgeschlossen

  • Pressemitteilung der Firma Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWI), 03.08.2011
Pressemitteilung vom: 03.08.2011 von der Firma Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWI) aus Berlin

Kurzfassung: Datum: 3.8.2011 Heute hat das Bundeskabinett die Novellierung der Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung zur Kenntnis genommen und somit gebilligt. Die Verordnung wird August 2011 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und tritt zum 1.12.2011 ...

[Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWI) - 03.08.2011] Novellierung der Pkw- Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung abgeschlossen


Datum: 3.8.2011

Heute hat das Bundeskabinett die Novellierung der Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung zur Kenntnis genommen und somit gebilligt. Die Verordnung wird August 2011 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und tritt zum 1.12.2011 in Kraft.

Der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Dr. Philipp Rösler: "Das neue Pkw-Label bietet dem Verbraucher eine echte Hilfestellung bei seiner Kaufentscheidung. Es informiert den Verbraucher über die absoluten Verbrauchswerte eines Pkw und gibt zudem über die neue farbige CO2-Effizienzskala Auskunft darüber, wie effizient das Fahrzeug verglichen mit anderen Modellen der jeweiligen Klasse ist. Diese erhöhte Transparenz der Effizienz trägt zu mehr Wettbewerb zugunsten der Umwelt bei."

Die CO2-Effizienzskala folgt dem Vorbild der bereits bei Haushaltsgeräten gebräuchlichen Form der Kennzeichnung. Diese enthält die Effizienzklassen A+ (grün und sehr effizient) bis G (rot und wenig effizient) und basiert auf einem so genannten relativen Modell. Das bedeutet, dass die Berechnung der CO2-Effizienz auf der Grundlage der CO2-Emissionen unter Berücksichtigung der Fahrzeugmasse erfolgt.

Daneben enthält das neue Pkw-Label künftig auch Angaben zum Stromverbrauch, um so den aktuellen Entwicklungen im Bereich der Elektromobilität Rechnung zu tragen. Zusätzlich bieten die Angaben zur Jahressteuer und den durchschnittlichen Energieträgerkosten (Kraftstoff und Strom) dem Verbraucher künftig die Möglichkeit, auch die langfristigen Betriebskosten in seine Kaufentscheidung einzubeziehen.


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