Bundeskabinett beschließt Liberalisierung des Fernbuslinienverkehrs

  • Pressemitteilung der Firma Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS), 03.08.2011
Pressemitteilung vom: 03.08.2011 von der Firma Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) aus Berlin

Kurzfassung: Ramsauer: Fernbusreisen werden von Fesseln befreit 03.08.2011 Das Bundeskabinett hat heute den von Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer vorgelegten Entwurf zur Änderung des Personenbeförderungsgesetztes (PBefG) beschlossen. Mit der Novelle wird ...

[Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) - 03.08.2011] Bundeskabinett beschließt Liberalisierung des Fernbuslinienverkehrs


Ramsauer: Fernbusreisen werden von Fesseln befreit
03.08.2011

Das Bundeskabinett hat heute den von Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer vorgelegten Entwurf zur Änderung des Personenbeförderungsgesetztes (PBefG) beschlossen. Mit der Novelle wird unter anderem die im Koalitionsvertrag vereinbarte Liberalisierung des Fernbuslinienverkehrs umgesetzt. Bislang unterliegt der Markt erheblichen Restriktionen.

Ramsauer:

"Wir befreien den Markt für Fernbusreisen von seinen Fesseln. Damit ermöglichen wir Mobilität. Der Verbraucher soll die Möglichkeit erhalten, auch über längere Strecken kostengünstig und umweltfreundlich mit dem Bus zu reisen. Der Bus ist eine echte Alternative zum Auto. Schon bei durchschnittlicher Auslastung sinken der Kraftstoffverbrauch und der CO2-Ausstoß pro Fahrgast im Vergleich zum PKW deutlich. So können zum Beispiel 50 Personen mit einem Fernbus von München nach Frankfurt reisen, anstatt in 25 oder gar 50 Pkw. Wir wollen also Verkehre auf der Straße bündeln, jedoch der Schiene keine Kunden abjagen."

Ziel der Liberalisierung ist es, neue Angebote im Fernbuslinienverkehr zu ermöglichen. Die neuen Verbindungen müssen von den Unternehmen in eigener Initiative und auf eigenes wirtschaftliches Risiko eingerichtet und betrieben werden.

Kernpunkte der Gesetzesänderung sind: Freier Wettbewerb und Erleichterungen bei der Zulassung von neuen Fernbuslinien. Die bisherigen Beschränkungen sollen weitgehend entfallen. So sind grundsätzlich alle Anträge im Fernverkehr genehmigungsfähig. Der Busunternehmer muss sich entscheiden, welche Strecke er als Linienverkehr betreiben will. Dabei gibt es weder gegenüber Eisenbahnfernlinienverkehren noch gegenüber anderen Fernbuslinienverkehren einen Konkurrenzschutz. Konzessionsmodell: Es wird auch künftig an Genehmigungen festgehalten. Dies gewährleistet Sicherheit und Qualität. Der (in der Regel mit Steuermitteln unterstützte) ÖPNV mit Bussen und Bahnen soll weiterhin gegen konkurrierenden Busfernlinienverkehr geschützt werden. So wird verhindert, dass eine Busfernlinie zwar als Fernverkehr deklariert ist, wirtschaftlich aber darauf ausgerichtet ist, lukrative Strecken im Nahverkehrsbereich zu bedienen. Die Beförderung von Personen im Fernbus zwischen zwei Haltstellen mit einem Abstand von bis zu 50 km ist unzulässig. Besteht kein ausreichendes Nahverkehrsangebot, kann die Genehmigungsbehörde aber für einzelne Teilstrecken die Beförderung zulassen. Die Genehmigungen werden wie bisher von den zuständigen Landesbehörden erteilt. Erleichterung des touristischen Verkehr mit Omnibussen. Hierzu soll das "Unterwegsbedienungsverbot" aufgehoben werden. So können zum Beispiel bei einer Ferienreise mit Hotelunterbringung ("Ferienzielreise") auch Fahrgäste entlang der Fahrtstrecke aufgenommen werden. Das Gesetz bedarf der Zustimmung des Bundesrates. Nach der Kabinettsbefassung folgt das parlamentarische Verfahren. Die neuen Regelungen sollen 2012 in Kraft treten.


Bei inhaltlichen Fragen wenden Sie sich bitte an:
Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Bürgerservice
Invalidenstraße 44
10115 Berlin
E-Mail: buergerinfo@bmvbs.bund.de

Über Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS):
Die Aufgaben Verkehr, Bau und Stadtentwicklung sind in einem Ministerium vereinigt. Das BMVBS ist damit das wichtigste Investitionsressort der Bundesregierung. Hier sind alle Zuständigkeiten des Bundes für verkehrliche und bauliche Infrastrukturen gebündelt: Bundesfernstraßen, Schienen- und Wasserwege, Städtebau, Stadtentwicklung und Raumordnung. Als herausragendes Innovationsministerium gibt das BMVBS Impulse für die Verkehrstechnologie und die Bauwirtschaft. In der Luftfahrt, in der Satellitennavigation, bei neuen Antrieben und Kraftstoffen, bei energiesparenden Bauweisen sorgen die Experten des Ministeriums für gute Rahmenbedingungen.

Das Ministerium ist an den Standorten Berlin und Bonn mit insgesamt 1600 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern tätig. Gemeinsam mit den nachgeordneten Behörden schaffen sie Voraussetzungen für wirtschaftliches Wachstum und sozialen Zusammenhalt in Deutschland. Seit dem 22. 11. 2005 ist Wolfgang Tiefensee Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung.

Firmenkontakt:
Bei inhaltlichen Fragen wenden Sie sich bitte an:
Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Bürgerservice
Invalidenstraße 44
10115 Berlin
E-Mail: buergerinfo@bmvbs.bund.de

Die Pressemeldung "Bundeskabinett beschließt Liberalisierung des Fernbuslinienverkehrs" unterliegt dem Urheberrecht der pressrelations GmbH. Jegliche Verwendung dieses Textes, auch auszugsweise, erfordert die vorherige schriftliche Erlaubnis des Autors. Autor der Pressemeldung "Bundeskabinett beschließt Liberalisierung des Fernbuslinienverkehrs" ist Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS).