Deutsche Regelung zum Familiennachzug rechtswidrig

  • Pressemitteilung der Firma DIE LINKE, 03.08.2011
Pressemitteilung vom: 03.08.2011 von der Firma DIE LINKE aus Berlin

Kurzfassung: Zur Stellungnahme der EU-Kommission an den europäischen Gerichtshof bezüglich des Familiennachzuges erklärt Ali Al Dailami, Mitglied des Parteivorstandes und zuständig für Migrations- und Innenpolitik: Die EU-Kommission hält Sprachtests für ...

[DIE LINKE - 03.08.2011] Deutsche Regelung zum Familiennachzug rechtswidrig


Zur Stellungnahme der EU-Kommission an den europäischen Gerichtshof bezüglich des Familiennachzuges erklärt Ali Al Dailami, Mitglied des Parteivorstandes und zuständig für Migrations- und Innenpolitik:

Die EU-Kommission hält Sprachtests für rechtswidrig, wenn sie zur Voraussetzung für die Einreise von Familienangehörigen gemacht werden.
Genau dies ist in Deutschland dank der "großen Koalition" aus SPD, CDU und CSU seit dem Jahre 2007 der Fall.

In Deutschland müssen nachziehende Familienangehörige aus dem Nicht-EU-Ausland seit Herbst 2007 Grundkenntnisse der deutschen Sprache nachweisen können, bevor sie einreisen – es sei denn, sie sind US-Bürger, Australier, Schweizer, Japaner oder Koreaner. Familien werden seit August 2007 zwangsweise voneinander getrennt, bis Sprachkenntnisse im Ausland unter oft schwierigen und die Existenz bedrohenden Bedingungen vom nachziehenden Familienmitglied erworben werden, obwohl sie diese in Deutschland unendlich viel leichter und schneller erwerben könnten. Begründet wurde diese Veränderung im Zuwanderungsrecht damit, dass so Zwangsehen verhindert würden. Bis heute fehlt allerdings jeder Nachweis dafür, dass auch nur eine einzige Zwangsheirat durch die Neuregelung verhindert oder beendet wurde. Es ging und geht bei der Regelung des Ehegattennachzugs insgesamt um eine Fortsetzung der deutschen Migrationspolitk der letzten Jahrzehnte die soziale Selektion nach Bildungsstand, Herkunft und individueller Sprachfertigkeit betreibt und somit dem Nützlichkeitsrassismus frönt.

Auch die Kritik, wonach die Regelung gegen Artikel sechs des Grundgesetz verstößt, welcher Ehe und Familie unter den besonderen Schutz des Staates stellt, wurde von der EU-Kommission mit Verweis auf die EU- Grundrechtscharta geteilt.

Somit hat es die jetzige Bundesregierung schwarz auf weiß, was man schon vor der Regelung hätte wissen müssen. Sie ist jetzt gefordert dem Leiden und der Ungleichbehandlung zügig ein Ende zu setzen.


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