Unkonventionelles Erdgas - Umweltschutz hat oberste Priorität
- Pressemitteilung der Firma CDU/CSU-Fraktion, 05.08.2011
Pressemitteilung vom: 05.08.2011 von der Firma CDU/CSU-Fraktion aus Berlin
Kurzfassung: Initaitive unmittelbar nach der Sommerpause In der Diskussion über die Förderung von "unkonventionellem Erdgas" ist die Forderung nach einer Verschärfung des Bergrechts laut geworden. Dazu erklären die umweltpolitische Sprecherin der ...
[CDU/CSU-Fraktion - 05.08.2011] Unkonventionelles Erdgas - Umweltschutz hat oberste Priorität
Initaitive unmittelbar nach der Sommerpause
In der Diskussion über die Förderung von "unkonventionellem Erdgas" ist die Forderung nach einer Verschärfung des Bergrechts laut geworden. Dazu erklären die umweltpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Marie-Luise Dött, und der zuständige Berichterstatter, Michael Paul:
"Wir treten für eine weitere konstruktive Beratung der Fragen in Zusammenhang mit der unkonventionellen Förderung von Erdgas ein. Dabei hat die Sicherheit der Bürger und der Schutz der Umwelt, insbesondere der Schutz des Grundwassers, oberste Priorität.
Bereits nach geltendem Recht muss bei allen Erdgaserkundungen zu jeder Zeit gewährleistet sein, dass bei den technischen Prozessen keine Substanzen oder Verfahren zum Einsatz kommen, die negative Auswirkungen auf die Grundwasserbeschaffenheit befürchten lassen oder die die Trinkwassergewinnung beeinträchtigen könnten. Dies gilt sowohl für konventionelle als auch für unkonventionelle Förderverfahren. Deutschland hat durch die verschiedenen Genehmigungsverfahren auf Bundes- und Länderebene ein hohes Schutzniveau sowohl für das Grundwasser als auch für den Boden. Dies muss auch in Zukunft uneingeschränkt erhalten bleiben.
Die Einführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) für alle Erdgaserkundungs- und -fördervorhaben, die sich des ‚Fracking‘-Verfahrens bedienen, halten wir für richtig. Zurzeit ist eine UVP nur bei Erdgasfördervorhaben mit einem Volumen von über 500.000 Kubikmeter pro Tag vorgeschrieben. Bei einer UVP wird die Öffentlichkeit umfassend beteiligt. Auch die betroffenen Gemeinden und Kommunen werden zu jedem Zeitpunkt des Genehmigungsverfahrens über auf ihrem Gebiet stattfindende Fracking-Bohrungen Bescheid wissen.
Die Union strebt an, unmittelbar nach der Sommerpause eine politische Initiative zu ergreifen."
Hintergrund:
Die Förderung von unkonventionellem Erdgas ist mit umfangreichen technischen Maßnahmen verbunden. Bei Erdgas in dichten Gesteinen (z.B. Schiefergas) ist die Durchlässigkeit der Speichergesteine sehr gering. Daher müssen bei der Gewinnung zusätzlich bessere Wegsamkeiten für den Austritt des Gases geschaffen werden. Dazu wird eine Flüssigkeit unter hohem Druck in das Gestein gepresst. Sie besteht aus einem Gemisch aus Wasser, Quarzsand und chemischen Zusätzen. Nach dem sogenannten Fracking wird die Flüssigkeit zurückgepumpt, wobei ein großer Teil des Quarzsandes in den Rissen verbleibt, um diese offen zu halten. Das in der Lagerstätte vorhandene Gas strömt dem Bohrloch zu und kann - oft über Jahrzehnte - gefördert werden.
Im Zusammenhang mit den Diskussionen um das Fracking-Verfahren in Nordrhein-Westfalen hatte Bundesumweltminister Norbert Röttgen angekündigt, ein Gutachten in Auftrag zu geben, um die Auswirkungen der Fördermethode auf die Umwelt und insbesondere das Trinkwasser einschätzen zu können.
CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
fraktion@cducsu.de
http://www.cducsu.de
Initaitive unmittelbar nach der Sommerpause
In der Diskussion über die Förderung von "unkonventionellem Erdgas" ist die Forderung nach einer Verschärfung des Bergrechts laut geworden. Dazu erklären die umweltpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Marie-Luise Dött, und der zuständige Berichterstatter, Michael Paul:
"Wir treten für eine weitere konstruktive Beratung der Fragen in Zusammenhang mit der unkonventionellen Förderung von Erdgas ein. Dabei hat die Sicherheit der Bürger und der Schutz der Umwelt, insbesondere der Schutz des Grundwassers, oberste Priorität.
Bereits nach geltendem Recht muss bei allen Erdgaserkundungen zu jeder Zeit gewährleistet sein, dass bei den technischen Prozessen keine Substanzen oder Verfahren zum Einsatz kommen, die negative Auswirkungen auf die Grundwasserbeschaffenheit befürchten lassen oder die die Trinkwassergewinnung beeinträchtigen könnten. Dies gilt sowohl für konventionelle als auch für unkonventionelle Förderverfahren. Deutschland hat durch die verschiedenen Genehmigungsverfahren auf Bundes- und Länderebene ein hohes Schutzniveau sowohl für das Grundwasser als auch für den Boden. Dies muss auch in Zukunft uneingeschränkt erhalten bleiben.
Die Einführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) für alle Erdgaserkundungs- und -fördervorhaben, die sich des ‚Fracking‘-Verfahrens bedienen, halten wir für richtig. Zurzeit ist eine UVP nur bei Erdgasfördervorhaben mit einem Volumen von über 500.000 Kubikmeter pro Tag vorgeschrieben. Bei einer UVP wird die Öffentlichkeit umfassend beteiligt. Auch die betroffenen Gemeinden und Kommunen werden zu jedem Zeitpunkt des Genehmigungsverfahrens über auf ihrem Gebiet stattfindende Fracking-Bohrungen Bescheid wissen.
Die Union strebt an, unmittelbar nach der Sommerpause eine politische Initiative zu ergreifen."
Hintergrund:
Die Förderung von unkonventionellem Erdgas ist mit umfangreichen technischen Maßnahmen verbunden. Bei Erdgas in dichten Gesteinen (z.B. Schiefergas) ist die Durchlässigkeit der Speichergesteine sehr gering. Daher müssen bei der Gewinnung zusätzlich bessere Wegsamkeiten für den Austritt des Gases geschaffen werden. Dazu wird eine Flüssigkeit unter hohem Druck in das Gestein gepresst. Sie besteht aus einem Gemisch aus Wasser, Quarzsand und chemischen Zusätzen. Nach dem sogenannten Fracking wird die Flüssigkeit zurückgepumpt, wobei ein großer Teil des Quarzsandes in den Rissen verbleibt, um diese offen zu halten. Das in der Lagerstätte vorhandene Gas strömt dem Bohrloch zu und kann - oft über Jahrzehnte - gefördert werden.
Im Zusammenhang mit den Diskussionen um das Fracking-Verfahren in Nordrhein-Westfalen hatte Bundesumweltminister Norbert Röttgen angekündigt, ein Gutachten in Auftrag zu geben, um die Auswirkungen der Fördermethode auf die Umwelt und insbesondere das Trinkwasser einschätzen zu können.
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Die Christlich Demokratische Union Deutschlands ist die Volkspartei der Mitte. Wir wenden uns an Menschen aus allen Schichten und Gruppen unseres Landes.
Grundlage unserer Politik ist das christliche Verständnis vom Menschen und seiner Verantwortung vor Gott. Unsere Grundwerte Freiheit, Solidarität und Gerechtigkeit sind daraus abgeleitet. Die CDU ist für jeden offen, der die Würde und Freiheit aller Menschen und die daraus abgeleiteten Grundüberzeugungen unserer Politik bejaht.
Die CDU Deutschlands steht für die freiheitliche und rechtsstaatliche Demokratie, für die Soziale und Ökologische Marktwirtschaft, die Einbindung Deutschlands in die westliche Werte- und Verteidigungsgemeinschaft, für die Einheit der Nation und die Einigung Europas.
Ein menschlicher, an christlichen Werten ausgerichteter Kurs: Das sind Kompaß und Richtmaß unserer Politik. Auf dieser Grundlage treten wir an, unser Gemeinwesen in der sich verändernden Welt weiterzuentwickeln. Wir werden diesen Weg mit Mut und Tatkraft gehen, um unseren Kindern und Enkeln für ihre Zukunft im 21. Jahrhundert alle Chancen zu geben.
CSU
Wurzeln und Auftrag der CSU-Landesgruppe sind eng verknüpft mit der deutschen und bayerischen Parteiengeschichte.
Die CSU-Landesgruppe ist als Zusammenschluss der Abgeordneten der CSU im Deutschen Bundestag institutionelle Basis und Kraftzentrum des bundespolitischen Gestaltungsanspruchs, der sich zu keiner Zeit ausschließlich auf die Durchsetzung bayerischer Interessen im Bund bezog, sondern immer Politik für ganz Deutschland bedeutete. Von Anfang an haben daher Mitglieder der CSU-Landesgruppe in unionsgeführten Bundeskabinetten Regierungsverantwortung übernommen.
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