10.08.2011 13:22 Uhr in Wirtschaft & Finanzen von easy & simple Formations UK Ltd.
easy-limited.at: englische Limited statt teurer österreichischer GmbH
easy-limited.at: englische Limited statt teurer österreichischer GmbHKurzfassung: Haftungsschutz für Unternehmer hat in Österreich einen stolzen Preis: 35.000 Euro Stammkapital werden für die Gründung einer GmbH benötigt. Preiswerter ist eine englische Limited, die besonders für Start-Ups und Kleinunternehmer geeignet ist.
[easy & simple Formations UK Ltd. - 10.08.2011] Haftungsschutz für Unternehmer hat in Österreich einen stolzen Preis: 35.000 Euro Stammkapital werden für die Gründung einer GmbH benötigt. Dazu gesellen sich in der Regel 1.000 bis 1.500 Euro an Gründungskosten. Für eine Unternehmensgründung nicht viel Geld, sollte man meinen. Und dennoch: Viele Kleinunternehmer oder Start-Ups können oder möchten diese Summe für eine Firmengründung nicht aufbringen.
Der Effekt: Wird das Unternehmen als Einzelfirma oder GesbR geführt, fehlt der heutzutage immer wichtiger werdende Haftungsschutz. Alle Inhaber haften dann persönlich mit Ihrem Privatvermögen für die Verbindlichkeiten der Unternehmung. Ein Firmenkonkurs führt hier in der Regel auch unweigerlich zu einem Privatkonkurs und umgekehrt. Dabei ist Haftungsschutz heutzutage deutlich preiswerter zu haben: In England, wo eine GmbH-Gründung nicht an das Vorhandensein von Stammkapital gebunden ist.
Die Gründung einer englischen Limited Company (LTD) - das direkte Pedant zur österreichischen GmbH - ist dort bereits mit einem Pfund Stammkapital möglich. Ebenso wie bei der österreichen GmbH gibt es eine strikte Trennung zwischen der Gesellschaft und den Gesellschaftern: Im Falle eines finanziellen Schiffbruchs haftet die Gesellschaft, nicht aber die Inhaber. Privat- und Firmenvermögen sind so sauber getrennt und der private Besitz ist im Falle eines Falles zuverlässig geschützt.
Dank der EU-Rechtsprechung können nun auch österreichische Unternehmer, die nicht in England wohnen oder arbeiten, eine Limited gründen und damit in Österreich tätig werden. Dazu wird einfach nach der Gründung in England, die sich innerhalb von 24 Stunden online realisieren lässt, vor Ort in Österreich eine Zweigniederlassung angemeldet. Sie ist fortan der Dreh- und Angelpunkt und wird rechtlich und steuerlich wie österreichische GmbH behandelt.
Die Limited-Gründungsplattform easy-limited.at bietet dazu eine Reihe von Fertiggründungspaketen an, die alle für die Anmeldung einer englischen Limited in Österreich erforderlichen Unterlagen enthalten, und die die Gründung einer "österreichischen Limited” zum Kinderspiel werden lassen. Ein Besuch in England ist nicht notwendig.
Vor allem für junge Unternehmen, die häufig nur über eine dünne Kapitaldecke verfügen, bietet sich die englische Limited als alternative Gesellschaftsform an. Sie bringt neben dem Haftungsschutz auch gleich ein zeitgemäßes, internationales Image mit, das sich insbesondere auch dann empfiehlt, wenn neben Österreich auch weitere Märkte angesprochen werden sollen. Eine englische Limited ist vor allem auch für alle Online-Entrepreneure hervorragend geeignet.
Kostenlose und ausführliche Hintergrund-Infos zum Thema finden Sie unter www.easy-limited.at
Der Effekt: Wird das Unternehmen als Einzelfirma oder GesbR geführt, fehlt der heutzutage immer wichtiger werdende Haftungsschutz. Alle Inhaber haften dann persönlich mit Ihrem Privatvermögen für die Verbindlichkeiten der Unternehmung. Ein Firmenkonkurs führt hier in der Regel auch unweigerlich zu einem Privatkonkurs und umgekehrt. Dabei ist Haftungsschutz heutzutage deutlich preiswerter zu haben: In England, wo eine GmbH-Gründung nicht an das Vorhandensein von Stammkapital gebunden ist.
Die Gründung einer englischen Limited Company (LTD) - das direkte Pedant zur österreichischen GmbH - ist dort bereits mit einem Pfund Stammkapital möglich. Ebenso wie bei der österreichen GmbH gibt es eine strikte Trennung zwischen der Gesellschaft und den Gesellschaftern: Im Falle eines finanziellen Schiffbruchs haftet die Gesellschaft, nicht aber die Inhaber. Privat- und Firmenvermögen sind so sauber getrennt und der private Besitz ist im Falle eines Falles zuverlässig geschützt.
Dank der EU-Rechtsprechung können nun auch österreichische Unternehmer, die nicht in England wohnen oder arbeiten, eine Limited gründen und damit in Österreich tätig werden. Dazu wird einfach nach der Gründung in England, die sich innerhalb von 24 Stunden online realisieren lässt, vor Ort in Österreich eine Zweigniederlassung angemeldet. Sie ist fortan der Dreh- und Angelpunkt und wird rechtlich und steuerlich wie österreichische GmbH behandelt.
Die Limited-Gründungsplattform easy-limited.at bietet dazu eine Reihe von Fertiggründungspaketen an, die alle für die Anmeldung einer englischen Limited in Österreich erforderlichen Unterlagen enthalten, und die die Gründung einer "österreichischen Limited” zum Kinderspiel werden lassen. Ein Besuch in England ist nicht notwendig.
Vor allem für junge Unternehmen, die häufig nur über eine dünne Kapitaldecke verfügen, bietet sich die englische Limited als alternative Gesellschaftsform an. Sie bringt neben dem Haftungsschutz auch gleich ein zeitgemäßes, internationales Image mit, das sich insbesondere auch dann empfiehlt, wenn neben Österreich auch weitere Märkte angesprochen werden sollen. Eine englische Limited ist vor allem auch für alle Online-Entrepreneure hervorragend geeignet.
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easy & simple Formations UK Ltd., Herr Jan Heppenhofer
Rosensteingasse 16/1, 1170 Wien, Österreich
Tel.: 01 907 2200 33; http://www.easy-limited.at
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