Gerichtshof: Delfinschutz endet nicht vor den Toren der Zoos - Demonstranten fordern Akteneinsicht über vermutlich mehr als 50 Delfin-Todesfälle
- Pressemitteilung der Firma WDSF, 11.08.2011
Pressemitteilung vom: 11.08.2011 von der Firma WDSF aus Hagen
Kurzfassung: (Duisburg/Hagen-Westf./Radolfzell – 11.08.2011) Schon seit Jahren fordert das Wal- und Delfinschutz-Forum (WDSF) aus dem westfälischen Hagen zusammen mit der Organisation ProWal (Radolfzell) vergeblich detaillierte Auskünfte vom Duisburger Zoo ...
[WDSF - 11.08.2011] Gerichtshof: Delfinschutz endet nicht vor den Toren der Zoos - Demonstranten fordern Akteneinsicht über vermutlich mehr als 50 Duisburger tote Delfine
(Duisburg/Hagen-Westf./Radolfzell – 11.08.2011) Schon seit Jahren fordert das Wal- und Delfinschutz-Forum (WDSF) aus dem westfälischen Hagen zusammen mit der Organisation ProWal (Radolfzell) vergeblich detaillierte Auskünfte vom Duisburger Zoo über die Delfinhaltung und die über 50 von ihnen vermuteten Todesfälle. Seit gestern nun ist ein Revisions-Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs rechtskräftig, das den Nürnberger Tiergarten verpflichtet, Tierschützern Einsicht in die Haltungsunterlagen des Delfinariums zu gewähren. Das gelte jetzt auch für Duisburg, sagen die beiden Organisationen. Am Sonntag wollen sie das Urteil bei einer Demonstration vor dem Duisburger Zoo dem Zoodirektor Achim Winkler übergeben.
Das NRW-Umweltministerium hatte dem WDSF im Juli bestätigt, dass in den letzten 20 Jahren im Zoo Duisburg neun Delfinbabys und sechs erwachsene Meeressäuger verendet sind. Nach Angaben der Stadt Duisburg seien die Todesfälle der erwachsenen Tiere auf unterschiedliche Erkrankungen zurückzuführen und bei den Delfinbabys im Sterbealter von zwei bis 16 Tagen nach der Geburt einem "unzureichend ausgebildeten Immunsystem" zuzuschreiben. Die Organisationen wollten jedoch nicht nur die Anzahl der Todesfälle wissen, sondern auch die Hintergründe der enorm hohen Todesrate.
Die Stadt Duisburg als Träger des Zoos hat bisher jede Einsicht in die Unterlagen verweigert. Eine Anfrage des WDSF vom Februar letzten Jahres ließen sie gänzlich unbeantwortet. Die von der Organisation angefragte Bezirksregierung Düsseldorf schrieb sogar: "Ihre Schreiben sind in Bezug auf die in Rede stehende Tierhaltung entsprechend weltanschaulich geprägt." Für die beiden Tierschutz-Organisationen schlicht eine Frechheit, wie WDSF-Geschäftsführer Jürgen Ortmüller (57) ausführt: "Die Bezirksregierung und die Stadt Duisburg haben etwas zu verschweigen und offenbar eine panische Angst, uns vollständig Auskunft über die dramatischen Todesfälle der Delfine in Gefangenschaft zu gewähren. Die Antwort aus Düsseldorf ist schlichtweg eine Frechheit. Wir fordern ein Zuchtverbot und die mittelfristige Schließung des städtischen RWE-Todes-Delfinariums , das von dem Energie-Riesen RWE kürzlich noch mit 5 Millionen Euro gesponsert wurde."
Die Richter schreiben im Urteil, dass die europäischen und nationalen Rechtsgrundlagen die Zoos verpflichten, bei der Haltung der Tiere den biologischen Erhaltungsbedürfnissen Rechnung zu tragen und dass die zu schützende "Artenvielfalt nicht gewissermaßen an den Toren der Zoos endet". Privatpersonen und Organisationen müssten das Recht auf uneingeschränkte Einsicht in die Zoounterlagen haben. WDSF und ProWal wollen dieses Öffentlichkeitsrecht in Duisburg einklagen, falls der Zoo sich weiterhin weigert, sämtliche Unterlagen offenzulegen.
Pressehinweis:
WDSF und ProWal-Demonstration am Sonntag, den 14. August, ab 11:00 Uhr vor dem Haupteingang des Duisburger Zoos (Mühlheimer Str. 273).
Die Geschäftsführer des Wal- und Delfinschutz-Forum (WDSF), Jürgen Ortmüller, und von ProWal, Andreas Morlok, stehen für Pressegespräche vor Ort zur Verfügung.
Pressekontakte:
WDSF (www.wdsf.eu) - Jürgen Ortmüller - Tel.: +49 (0) 151 24030 952
(Duisburg/Hagen-Westf./Radolfzell – 11.08.2011) Schon seit Jahren fordert das Wal- und Delfinschutz-Forum (WDSF) aus dem westfälischen Hagen zusammen mit der Organisation ProWal (Radolfzell) vergeblich detaillierte Auskünfte vom Duisburger Zoo über die Delfinhaltung und die über 50 von ihnen vermuteten Todesfälle. Seit gestern nun ist ein Revisions-Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs rechtskräftig, das den Nürnberger Tiergarten verpflichtet, Tierschützern Einsicht in die Haltungsunterlagen des Delfinariums zu gewähren. Das gelte jetzt auch für Duisburg, sagen die beiden Organisationen. Am Sonntag wollen sie das Urteil bei einer Demonstration vor dem Duisburger Zoo dem Zoodirektor Achim Winkler übergeben.
Das NRW-Umweltministerium hatte dem WDSF im Juli bestätigt, dass in den letzten 20 Jahren im Zoo Duisburg neun Delfinbabys und sechs erwachsene Meeressäuger verendet sind. Nach Angaben der Stadt Duisburg seien die Todesfälle der erwachsenen Tiere auf unterschiedliche Erkrankungen zurückzuführen und bei den Delfinbabys im Sterbealter von zwei bis 16 Tagen nach der Geburt einem "unzureichend ausgebildeten Immunsystem" zuzuschreiben. Die Organisationen wollten jedoch nicht nur die Anzahl der Todesfälle wissen, sondern auch die Hintergründe der enorm hohen Todesrate.
Die Stadt Duisburg als Träger des Zoos hat bisher jede Einsicht in die Unterlagen verweigert. Eine Anfrage des WDSF vom Februar letzten Jahres ließen sie gänzlich unbeantwortet. Die von der Organisation angefragte Bezirksregierung Düsseldorf schrieb sogar: "Ihre Schreiben sind in Bezug auf die in Rede stehende Tierhaltung entsprechend weltanschaulich geprägt." Für die beiden Tierschutz-Organisationen schlicht eine Frechheit, wie WDSF-Geschäftsführer Jürgen Ortmüller (57) ausführt: "Die Bezirksregierung und die Stadt Duisburg haben etwas zu verschweigen und offenbar eine panische Angst, uns vollständig Auskunft über die dramatischen Todesfälle der Delfine in Gefangenschaft zu gewähren. Die Antwort aus Düsseldorf ist schlichtweg eine Frechheit. Wir fordern ein Zuchtverbot und die mittelfristige Schließung des städtischen RWE-Todes-Delfinariums , das von dem Energie-Riesen RWE kürzlich noch mit 5 Millionen Euro gesponsert wurde."
Die Richter schreiben im Urteil, dass die europäischen und nationalen Rechtsgrundlagen die Zoos verpflichten, bei der Haltung der Tiere den biologischen Erhaltungsbedürfnissen Rechnung zu tragen und dass die zu schützende "Artenvielfalt nicht gewissermaßen an den Toren der Zoos endet". Privatpersonen und Organisationen müssten das Recht auf uneingeschränkte Einsicht in die Zoounterlagen haben. WDSF und ProWal wollen dieses Öffentlichkeitsrecht in Duisburg einklagen, falls der Zoo sich weiterhin weigert, sämtliche Unterlagen offenzulegen.
Pressehinweis:
WDSF und ProWal-Demonstration am Sonntag, den 14. August, ab 11:00 Uhr vor dem Haupteingang des Duisburger Zoos (Mühlheimer Str. 273).
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Weitere Informationen finden sich auf unserer Homepage
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