Dittmar: Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz muss gestärkt werden!
- Pressemitteilung der Firma SPD, 15.08.2011
Pressemitteilung vom: 15.08.2011 von der Firma SPD aus Berlin
Kurzfassung: Zum 5. Jahrestag des Inkrafttretens des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) erklärt der Bundesvorsitzende des Arbeitskreises Lesben und Schwule in der SPD (Schwusos), Ansgar Dittmar: Mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz ist der ...
[SPD - 15.08.2011] Dittmar: Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz muss gestärkt werden!
Zum 5. Jahrestag des Inkrafttretens des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) erklärt der Bundesvorsitzende des Arbeitskreises Lesben und Schwule in der SPD (Schwusos), Ansgar Dittmar:
Mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz ist der Diskriminierungsschutz wirksam in der deutschen Rechtswirklichkeit angekommen. Statt der von Kritikern des Gesetzes befürchteten großen Klagewelle hat sich das Gesetz als wirksamer Schutz gegen Benachteiligung aufgrund verpönter Merkmale entwickelt.
Das Gesetz muss aber weiterentwickelt werden. Der Fall der Kündigung eins HIV-positiven Mitarbeiters einer Pharmafirma, der aktuell in Berlin verhandelt wurde, zeigt, dass der wirksame Schutz noch nicht allumfassend ist. Die europarechtlich bedenkliche Regelung (§ 2 Abs. 4 AGG), dass alle kündigungsrelevanten Benachteiligungen nur nach den allgemeinen und besonderen Kündigungsregelungen zu behandeln sind, muss endlich gestrichen werden. Darüber hinaus bedarf es einer wirksamen Aufsichtsbehörde. Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes muss aufgewertet werden und mit mehr Rechten, vergleichbar dem Bundesdatenschutzbeauftragten, ausgestattet werden. Insbesondere muss sie die Möglichkeit bekommen, Bußgeldverfahren einzuleiten und hierüber auch unter Namensnennung zu berichten. Hier ist die Bundesregierung gefordert. Wenn sie den Diskriminierungsschutz ernst nimmt, muss die Antidiskriminierungsstelle ausgebaut werden, um den wirksamen Schutz vor Diskriminierung noch zu verbessern!
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Herausgeberin: Andrea Nahles
Redaktion: Tobias Dünow
e-mail: pressestelle@spd.de
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Zum 5. Jahrestag des Inkrafttretens des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) erklärt der Bundesvorsitzende des Arbeitskreises Lesben und Schwule in der SPD (Schwusos), Ansgar Dittmar:
Mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz ist der Diskriminierungsschutz wirksam in der deutschen Rechtswirklichkeit angekommen. Statt der von Kritikern des Gesetzes befürchteten großen Klagewelle hat sich das Gesetz als wirksamer Schutz gegen Benachteiligung aufgrund verpönter Merkmale entwickelt.
Das Gesetz muss aber weiterentwickelt werden. Der Fall der Kündigung eins HIV-positiven Mitarbeiters einer Pharmafirma, der aktuell in Berlin verhandelt wurde, zeigt, dass der wirksame Schutz noch nicht allumfassend ist. Die europarechtlich bedenkliche Regelung (§ 2 Abs. 4 AGG), dass alle kündigungsrelevanten Benachteiligungen nur nach den allgemeinen und besonderen Kündigungsregelungen zu behandeln sind, muss endlich gestrichen werden. Darüber hinaus bedarf es einer wirksamen Aufsichtsbehörde. Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes muss aufgewertet werden und mit mehr Rechten, vergleichbar dem Bundesdatenschutzbeauftragten, ausgestattet werden. Insbesondere muss sie die Möglichkeit bekommen, Bußgeldverfahren einzuleiten und hierüber auch unter Namensnennung zu berichten. Hier ist die Bundesregierung gefordert. Wenn sie den Diskriminierungsschutz ernst nimmt, muss die Antidiskriminierungsstelle ausgebaut werden, um den wirksamen Schutz vor Diskriminierung noch zu verbessern!
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Zukunftsgerecht in Europa
Gerechtigkeit und ein fairer Wettbewerb in einem sozialen Rechtsstaat zeichnen das Zusammenleben in der Europäischen Union aus. Das macht das europäische Sozialstaatsmodell so einzigartig. Es fußt in der europäischen Aufklärung und speist sich aus der europäischen Arbeiterbewegung. Denn im Kern geht es diesem europäische Sozialstaat immer auch um Teilhabe und Mitbestimmung.
Soziale Bürgerrechte, Zugang zu Bildung und gerechte Teilhabe am Wohlstand - dieses Europa ist grundlegend geprägt von der sozialdemokratischen Idee. Diese Grundidee des Sozialstaatmodells wollen wir im Europa der Zukunft beibehalten. Das ist auch der Grundgedanke der Agenda 2010.
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