Studienplatzklage : Auf eigene Faust oder mit Anwalt
- Pressemitteilung der Firma Stiftung Warentest, 16.08.2011
Pressemitteilung vom: 16.08.2011 von der Firma Stiftung Warentest aus Berlin
Kurzfassung: Wer eine Ablehnung für den gewünschten Studienplatz bekommt, kann mit Hilfe einer Klage versuchen, doch noch zum Ziel zu kommen. Wie sich angehende Studenten am besten einklagen, hat die Zeitschrift Finanztest in ihrer September-Ausgabe ...
[Stiftung Warentest - 16.08.2011] Studienplatzklage : Auf eigene Faust oder mit Anwalt
Wer eine Ablehnung für den gewünschten Studienplatz bekommt, kann mit Hilfe einer Klage versuchen, doch noch zum Ziel zu kommen. Wie sich angehende Studenten am besten einklagen, hat die Zeitschrift Finanztest in ihrer September-Ausgabe aufgelistet. Dabei gilt: Die ersten beiden Schritte kann jeder Studieninteressent ohne Anwalt durchführen und dadurch rund 600 Euro sparen. Dabei müssen aber die unterschiedlichen Fristen und Formalitäten der einzelnen Unis beachtet werden.
Eine Studienplatzklage besteht immer aus mindestens zwei Schritten: einem Kapazitätsantrag an die Hochschule und einem Eilantrag an das Verwaltungsgericht. Je nach Bundesland gelten für den Kapazitätsantrag verschiedene Fristen. Finanztest listet in einer Übersicht auf, welche Fristen für die einzelnen Bundesländer gelten und erklärt Schritt für Schritt, was Studenten beachten müssen.
Im günstigsten Fall kommt es zu einer außergerichtlichen Einigung und die Universität bietet einen Studienplatz an. Der angehende Student muss dann zwischen 120 und 180 Euro Gebühren zahlen. Teurer und schwieriger wird es für Studenten, wenn die Universität den Kapazitätsantrag ablehnt. In den meisten Bundesländern muss der Bewerber dann innerhalb von vier Wochen Widerspruch einlegen und direkt klagen. Ab diesem Punkt ist die Hilfe eines Anwalts zu empfehlen. Insgesamt muss dann mit dann mit Kosten von rund 1500 Euro gerechnet werden. Die Rechtsschutzversicherung springt hierfür in der Regel nicht ein.
Der ausführliche Test findet sich in der September-Ausgabe von Finanztest oder im Internet unter www.test.de/studienplatz.
Kontakt für Journalisten
Tel: (030) 2631-2345
Fax: (030) 2631-2429
pressestelle@stiftung-warentest.de
www.test.de/presse
Stiftung Warentest Pressestelle
Lützowplatz 11-13
10785 Berlin
Wer eine Ablehnung für den gewünschten Studienplatz bekommt, kann mit Hilfe einer Klage versuchen, doch noch zum Ziel zu kommen. Wie sich angehende Studenten am besten einklagen, hat die Zeitschrift Finanztest in ihrer September-Ausgabe aufgelistet. Dabei gilt: Die ersten beiden Schritte kann jeder Studieninteressent ohne Anwalt durchführen und dadurch rund 600 Euro sparen. Dabei müssen aber die unterschiedlichen Fristen und Formalitäten der einzelnen Unis beachtet werden.
Eine Studienplatzklage besteht immer aus mindestens zwei Schritten: einem Kapazitätsantrag an die Hochschule und einem Eilantrag an das Verwaltungsgericht. Je nach Bundesland gelten für den Kapazitätsantrag verschiedene Fristen. Finanztest listet in einer Übersicht auf, welche Fristen für die einzelnen Bundesländer gelten und erklärt Schritt für Schritt, was Studenten beachten müssen.
Im günstigsten Fall kommt es zu einer außergerichtlichen Einigung und die Universität bietet einen Studienplatz an. Der angehende Student muss dann zwischen 120 und 180 Euro Gebühren zahlen. Teurer und schwieriger wird es für Studenten, wenn die Universität den Kapazitätsantrag ablehnt. In den meisten Bundesländern muss der Bewerber dann innerhalb von vier Wochen Widerspruch einlegen und direkt klagen. Ab diesem Punkt ist die Hilfe eines Anwalts zu empfehlen. Insgesamt muss dann mit dann mit Kosten von rund 1500 Euro gerechnet werden. Die Rechtsschutzversicherung springt hierfür in der Regel nicht ein.
Der ausführliche Test findet sich in der September-Ausgabe von Finanztest oder im Internet unter www.test.de/studienplatz.
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