Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Liechtenstein und Deutschland paraphiert

  • Pressemitteilung der Firma Bundesministerium der Finanzen (BMF), 16.08.2011
Pressemitteilung vom: 16.08.2011 von der Firma Bundesministerium der Finanzen (BMF) aus Berlin

Kurzfassung: Am 16. August 2011 wurde in der liechtensteinischen Botschaft in Berlin der Entwurf eines Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung [Glossar] und der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen zwischen dem ...

[Bundesministerium der Finanzen (BMF) - 16.08.2011] Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Liechtenstein und Deutschland paraphiert


Am 16. August 2011 wurde in der liechtensteinischen Botschaft in Berlin der Entwurf eines Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung [Glossar] und der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen zwischen dem Fürstentum Liechtenstein und der Bundesrepublik Deutschland paraphiert.

Das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) soll die weitere Vertiefung der guten wirtschaftlichen Beziehungen fördern und die Zusammenarbeit in Steuerfragen zum beiderseitigen Nutzen weiter entwickeln.

Die mögliche Schaffung von Verfahren für eine Nachbesteuerung von bisher unversteuerten Kapitalanlagen deutscher Anleger in Liechtenstein sowie eines möglichen Verfahrens für die Durchführung einer Besteuerung von Kapitaleinkünften mit Abgeltungswirkung wird nicht im DBA enthalten sein, sondern soll Gegenstand künftiger Gespräche über die Frage des Abschlusses eines gesonderten - vom DBA getrennten - Abkommens sein.

Die Paraphierung des DBA-Entwurfs markiert den formellen Abschluss der Verhandlungen, deren Aufnahme anlässlich des Abschlusses des Steuerinformationsaustauschabkommens vom 2. September 2009 vereinbart worden war, mit dem ein Informationsaustausch in Steuersachen nach OECD [Glossar]-Standard eingeführt worden war. Die Unterzeichnung des DBA soll im Lauf des Jahres erfolgen.

Der Abkommenstext wird - wie international üblich - erst nach Unterzeichnung veröffentlicht werden.


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Kernaufgabe des Bundesministers der Finanzen ist die Gestaltung der Finanzpolitik und die Grundausrichtung der Wirtschaftspolitik der Bundesregierung. Ihm kommt damit eine zent­rale Steuerungsfunktion innerhalb der Bundesregierung zu. Im Rahmen der vom Bundes­kanzler vorgegebenen politischen Richtlinien koordiniert der Bundesfinanzminister die Haus­haltsvoranschläge der einzelnen Ministerien und entwirft so den jährlichen Bundeshaushalt. Dabei verfügt der Minister über ein Widerspruchsrecht bei allen finanzpolitischen Entschei­dungen der Regierung. So bündelt das Bundesfinanzministerium die finanziellen Belange der Regierung im Sinne einer nachhaltigen Finanzpolitik.

Im Rahmen der Steuerpolitik sichert die Bundesregierung die finanzielle Leistungsfähigkeit des Staates. Dabei muss gewährleistet sein, dass Leistungsanreize und Leistungswille der Bürger und Unternehmen nicht beeinträchtigt werden. Zudem muss die Steuerpolitik die Sicherung der ökologischen Grundlagen unseres Gemeinwesens unterstützen.

Im Zuge des europäischen Integrations- (Europäische Wirtschafts- und Währungsunion) und des weltweiten Globalisierungsprozesses gewinnt die europäische und internationale Wirtschafts- und Währungspolitik als zusätzlicher Aufgabenschwerpunkt zunehmend an Bedeutung.

Darüber hinaus ist das Bundesministerium der Finanzen auch zuständig für die deutschen Postwertzeichen, die Regelung der Kriegsfolgelasten, das Bundesvermögen und den Zoll.

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