Fachkommission zur Sicherungsverwahrung einsetzen

  • Pressemitteilung der Firma Die Linke. im Bundestag, 16.08.2011
Pressemitteilung vom: 16.08.2011 von der Firma Die Linke. im Bundestag aus Berlin

Kurzfassung: "Die reflexhafte Kritik einiger Justizminister an den Eckpunkten der Bundesjustizministerin zur Sicherungsverwahrung beweist, dass die Politik nichts aus dem Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgerichts gelernt hat. Die Politik muss nun die Gunst ...

[Die Linke. im Bundestag - 16.08.2011] Fachkommission zur Sicherungsverwahrung einsetzen


"Die reflexhafte Kritik einiger Justizminister an den Eckpunkten der Bundesjustizministerin zur Sicherungsverwahrung beweist, dass die Politik nichts aus dem Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgerichts gelernt hat. Die Politik muss nun die Gunst der Stunde nutzen, um eine Fachkommission zur Sicherungsverwahrung einzusetzen. Nur so ist gewährleistet, dass sie sich aus ihrer populistischen Verstrickung befreit", erklärt Wolfgang Neskovic, Justiziar der Fraktion DIE LINKE und Bundesrichter a.D., zur Kritik an den von der Bundesjustizministerin vorgelegten Eckpunkten zur Reform der Sicherungsverwahrung anlässlich des Treffens der Justizstaatssekretäre aus Bund und Ländern zum Thema. Neskovic weiter:

"Die Politik muss endlich begreifen, dass sie nach mehr als einem Jahrzehnt der gesetzgeberischen Flickschusterei eine Lösung aus einem Guss finden muss, die den rechtstaatlichen und europarechtlichen Vorgaben entspricht. Das wird ohne die Hilfe von Fachleuten nicht möglich sein. Eine berufsübergreifende Expertenkommission aus Kriminologen, Psychiatern, Vollzugspraktikern sowie Richtern und Staatsanwälten wäre der richtige Ratgeber. Nur auf der Grundlage praxisnaher, wissenschaftlich fundierter Empfehlungen lassen sich die mit der Sicherungsverwahrung einhergehenden tatsächlichen und rechtlichen Probleme angemessen lösen.

Nur mithilfe einer solchen Kommission ist es möglich, einerseits die Voraussetzungen für die Anordnung und andererseits die Ausgestaltung des Vollzugs der Sicherungsverwahrung im Interesse der Allgemeinheit, aber auch der Betroffenen angemessen zu gestalten. Insbesondere bei der Anordnung ist die fachliche Beratung einer solchen Kommission unentbehrlich. Alle einschlägigen Studien belegen hier, dass sich nur eine von zehn Risikoprognosen der Sachverständigen als zutreffend erweist. Hier muss der Gesetzgeber mit besonderer Sorgfalt ermitteln, wie man das Risiko solcher Fehlprognosen rechtstaatlich verträglich minimieren kann."


F.d.R. Susanne Müller

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