Konzept zur Sicherungsverwahrung steht weiter aus
- Pressemitteilung der Firma SPD-Bundestagsfraktion, 16.08.2011
Pressemitteilung vom: 16.08.2011 von der Firma SPD-Bundestagsfraktion aus Berlin
Kurzfassung: Anlaesslich des heutigen Gespraechs der Justizstaatssekretaere der Laender im Bundesministerium der Justiz zum Thema Sicherungsverwahrung erklaert der rechtspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Burkhard Lischka: Das ...
[SPD-Bundestagsfraktion - 16.08.2011] Konzept zur Sicherungsverwahrung steht weiter aus
Anlaesslich des heutigen Gespraechs der Justizstaatssekretaere der Laender im Bundesministerium der Justiz zum Thema Sicherungsverwahrung erklaert der rechtspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Burkhard Lischka:
Das Bundesverfassungsgericht hat Bund und Laender mit Urteil vom 4. Mai 2011 zur Vorlage und Umsetzung eines neuen Gesamtkonzepts zur Sicherungsverwahrung verpflichtet. Dazu soll der Bund zunaechst Leitlinien durch ein Bundesgesetz regeln. Die Laender gingen vor dem heutigen Gespraech mit der Bundesjustizministerin davon aus, das lange angekuendigte Konzept zur Sicherungsverwahrung heute endlich vorgelegt zu bekommen - zu Unrecht wie sich jetzt herausstellt.
Die Bundesjustizministerin hat bis heute keine Festlegungen zu den wichtigsten Fragen, dass heisst Anlasstaten, Voraussetzungen der nachtraeglichen Sicherungsverwahrung und Zukunft des Therapieunterbringungsgesetzes getroffen.
Die Klaerung dieser Fragen ist jedoch Voraussetzungen dafuer, dass die Laender die verfassungsgemaesse Ausgestaltung des Vollzugs regeln koennen. Hinzu kommt, dass auf die Laender Investitionen in erheblicher Hoehe zukommen. Werden die Massnahmen jedoch nicht bald umgesetzt, drohen wiederum Entlassungen gefaehrlicher Gewalt- und Sexualstraftaeter.
Die Justizministerin spielt mit der Sicherheit der Bevoelkerung.
Kontakt:
SPD-Bundestagsfraktion
Pressestelle
Internet: http://www.spdfraktion.de
E-Mail: presse@spdfraktion.de
Tel.: 030/227-5 22 82
Fax: 030/227-5 68 69
Anlaesslich des heutigen Gespraechs der Justizstaatssekretaere der Laender im Bundesministerium der Justiz zum Thema Sicherungsverwahrung erklaert der rechtspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Burkhard Lischka:
Das Bundesverfassungsgericht hat Bund und Laender mit Urteil vom 4. Mai 2011 zur Vorlage und Umsetzung eines neuen Gesamtkonzepts zur Sicherungsverwahrung verpflichtet. Dazu soll der Bund zunaechst Leitlinien durch ein Bundesgesetz regeln. Die Laender gingen vor dem heutigen Gespraech mit der Bundesjustizministerin davon aus, das lange angekuendigte Konzept zur Sicherungsverwahrung heute endlich vorgelegt zu bekommen - zu Unrecht wie sich jetzt herausstellt.
Die Bundesjustizministerin hat bis heute keine Festlegungen zu den wichtigsten Fragen, dass heisst Anlasstaten, Voraussetzungen der nachtraeglichen Sicherungsverwahrung und Zukunft des Therapieunterbringungsgesetzes getroffen.
Die Klaerung dieser Fragen ist jedoch Voraussetzungen dafuer, dass die Laender die verfassungsgemaesse Ausgestaltung des Vollzugs regeln koennen. Hinzu kommt, dass auf die Laender Investitionen in erheblicher Hoehe zukommen. Werden die Massnahmen jedoch nicht bald umgesetzt, drohen wiederum Entlassungen gefaehrlicher Gewalt- und Sexualstraftaeter.
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Über SPD-Bundestagsfraktion:
Nach der Bundestagswahl am 18. September 2005 setzt sich die SPD-Bundestagsfraktion für die 16. Legislaturperiode aus 222 Abgeordneten zusammen.
Alle Abgeordneten, die im September 2005 gewählt wurden und der SPD angehören, bilden die SPD-Bundestagsfraktion.
In der Sitzung vom 21. November 2005 hat die SPD-Bundestagsfraktion Dr. Peter Struck zu ihrem neuen Fraktionsvorsitzenden gewählt. Mit seinem sehr guten Wahlergebnis führt Struck als Nachfolger von Franz Müntefering nun die SPD-Bundestagsfraktion.
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