Festakt "60 Jahre Bundesverfassungsgericht

  • Pressemitteilung der Firma Bundesverfassungsgericht, 17.08.2011
Pressemitteilung vom: 17.08.2011 von der Firma Bundesverfassungsgericht aus Karlsruhe

Kurzfassung: Das Bundesverfassungsgericht wurde am 28. September 1951 offiziell eröffnet. Anlässlich seines 60-jährigen Jubiläums findet am 28. September 2011 um 11.00 Uhr im Badischen Staatstheater ein Festakt statt, zu dem das Bundesverfassungsgericht ...

[Bundesverfassungsgericht - 17.08.2011] Festakt "60 Jahre Bundesverfassungsgericht"


Das Bundesverfassungsgericht wurde am 28. September 1951 offiziell
eröffnet. Anlässlich seines 60-jährigen Jubiläums findet am 28.
September 2011 um 11.00 Uhr im Badischen Staatstheater ein Festakt
statt, zu dem das Bundesverfassungsgericht rund 1000 Gäste erwartet.

Die Richterinnen und Richter des Bundesverfassungsgerichts werden den
Bundespräsidenten, die Bundeskanzlerin sowie den Präsidenten des
Bundestags und die Präsidentin des Bundesrats begrüßen können. Es
sind ferner zahlreiche in- und ausländische Gäste aus Justiz und
Politik geladen, darunter der Präsident des Gerichtshofs der
Europäischen Union, die weiteren Mitglieder der Bundesregierung und die
Ministerpräsidenten der Länder.

Nach der Eröffnung des Festaktes durch den Vizepräsidenten des
Bundesverfassungsgerichts Ferdinand Kirchhof wird sich der
Bundespräsident Christian Wulff mit einer Rede an die Festgesellschaft
wenden. Anschließend werden die Bundeskanzlerin Angela Merkel und der
Ministerpräsident von Baden-Württemberg Winfried Kretschmann
Grußworte sprechen. Die weitere Festrede hält der Präsident des
Bundesverfassungsgerichts Andreas Voßkuhle. Im Anschluss daran wird
Prof. Michael Stolleis einen Jubiläumsband "Herzkammern der Republik
- Die Deutschen und das Bundesverfassungsgericht" überreichen. Die
musikalische Umrahmung des Festaktes erfolgt durch das Ensemble
"Bolero Berlin", das sich unter anderem aus Musikern der Berliner
Philharmonie zusammensetzt.

Für die künstlerische Gestaltung konnte darüber hinaus das
Regie-Kollektiv "Rimini Protokoll" gewonnen werden. Mit seinem
eigens für die Jubiläumsfeier inszenierten Projekt "100 Prozent
Karlsruhe" präsentiert das Künstlerkollektiv in einem Spiel mit 100
repräsentativen Bürgern aus Karlsruhe einen gesellschaftlichen
Querschnitt durch die Stadt.

Beendet wird der etwa zwei Stunden dauernde Festakt mit einem
Schlusswort des Intendanten des Badischen Staatstheaters Peter Spuhler.

Anschließend werden alle Gäste zu einem Empfang im Foyer des Theaters
gebeten.

Akkreditierungshinweise für den 28. September 2011

1. Interessierte Medienvertreterinnen und -vertreter akkreditieren sich
bitte schriftlich bis spätestens

Donnerstag, den 15. September 2011, 12.00 Uhr,

(Fax-Nr.: 0721/9101-461). Dabei sind Name, Vorname,
Geburtsdatum und -ort, E-Mail-Adresse und Presseausweisnummer
mitzuteilen. Ferner ist die Übermittlung der Kopie eines gültigen
Presseausweises erforderlich.

Wir bitten um Verständnis, dass Akkreditierungen, die nach Ablauf der
Frist bzw. per E-Mail eingehen, nicht berücksichtigt werden.

Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt.
Die Pressestelle wird nach Ablauf der Akkreditierungsfrist allen
angemeldeten Medienvertretern per E-Mail mitteilen, ob sie zugelassen
sind. Die Zulassung der Pressevertreter ist personengebunden. Eine
Vertretung ist nicht möglich! Das Badische Staatstheater kann aus
Sicherheitsgründen nur gegen Vorlage des Personalausweises betreten
werden. Wegen der notwendigen Sicherheitskontrollen wird um ein zeitiges
Erscheinen gebeten.

Alle Medienvertreter haben ihre Plätze bitte bis 10.45 Uhr einzunehmen.

2. Aus Kapazitätsgründen steht für Vertreter von Agenturen und
Zeitungen - zusätzlich zu den Plätzen für die Mitglieder der
Justizpressekonferenz - ein begrenztes Kontingent von 10 Plätzen zur
Verfügung. Es wird daher gebeten, pro Printmedium nur einen Mitarbeiter
zu akkreditieren.

Für Foto- und Filmaufnahmen werden jeweils zwei Fernsehteams (ein
öffentlich-rechtlicher und ein privat-rechtlicher Sender mit jeweils
zwei Kameras) sowie sieben Fotografen (vier Agenturfotografen und drei
freie Fotografen) zugelassen (Pool-Bildung!). Die Platzvergabe für die
Poolführerschaft erfolgt nach der Reihenfolge der Anmeldungen. Die
"Pool-Mitglieder" verpflichten sich auf entsprechende Bitte,
gefertigte Film- und Fotoaufnahmen anderen Rundfunk- und TV-Anstalten
sowie Fotoagenturen zur Verfügung zu stellen.

3. Foto- und Filmaufnahmen sind sowohl vor der Veranstaltung als auch
während des Festaktes und des anschließenden Empfangs im Foyer
möglich. Jedoch dürfen Fotoaufnahmen nur zu Beginn der jeweiligen
Redebeiträge und der musikalischen Darbietung gefertigt werden.
Während der Aufführung "100 Prozent Karlsruhe" sind Fotoaufnahmen
dagegen nicht gestattet! Außerdem wird um Beachtung gebeten, dass
während des Empfangs ein Foyerbereich aus Sicherheitsgründen
bestimmten Gästen vorbehalten ist.

4. Für SNG-, Schnitt- und Übertragungsfahrzeuge steht nur eine
begrenzte Anzahl von Standplätzen zur Verfügung.

Falls Standplätze benötigt werden, ist deren Anzahl bereits bei der
Akkreditierung mit anzugeben. Die Standplätze werden nach Eingang des
Antrags vergeben.

Für die Zuweisung der Standplätze werden folgende Angaben benötigt:

Kennzeichen, Fahrzeug-Typ, Fabrikat, Abmessungen (LxBxH in m), Gewicht
und evtl. Bedarf an Strom, der über das Badische Staatstheater bezogen
werden soll. Ebenso sind Namen, Geburtsdatum und Personalausweisnummer
der entsprechenden Techniker mitzuteilen.

Namen und Fahrzeugdaten der Teams sind ebenfalls bis spätestens zum
Akkreditierungsende per Fax zu übersenden (Fax Nr. 0721/9101-461). Nach
Fristablauf oder per E-Mail eingegangene Daten werden nicht
berücksichtigt.

Anfahrt und Aufbau sind am Vortag des Festaktes von 9.00 bis 18.00 Uhr
möglich.


Kontakt:
Schloßbezirk 3, 76131 Karlsruhe
Postfach 1771, 76006 Karlsruhe
Telefonzentrale: 0721/9101-0
Fax: 0721/9101-382
Mail: bverfg@bundesverfassungsgericht.de

Über Bundesverfassungsgericht:
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wacht über die Einhaltung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland. Seit seiner Gründung im Jahr 1951 hat das Gericht dazu beigetragen, der freiheitlich-demokratischen Grundordnung Ansehen und Wirkung zu verschaffen. Das gilt vor allem für die Durchsetzung der Grundrechte.
Zur Beachtung des Grundgesetzes sind alle staatlichen Stellen verpflichtet. Kommt es dabei zum Streit, kann das Bundesverfassungsgericht angerufen werden. Seine Entscheidung ist unanfechtbar. An seine Rechtsprechung sind alle übrigen Staatsorgane gebunden.
Die Arbeit des Bundesverfassungsgerichts hat auch politische Wirkung. Das wird besonders deutlich, wenn das Gericht ein Gesetz für verfassungswidrig erklärt. Das Gericht ist aber kein politisches Organ. Sein Maßstab ist allein das Grundgesetz. Fragen der politischen Zweckmäßigkeit dürfen für das Gericht keine Rolle spielen. Es bestimmt nur den verfassungsrechtlichen Rahmen des politischen Entscheidungsspielraums. Die Begrenzung staatlicher Macht ist ein Kennzeichen des Rechtsstaats.

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