Sicherheitsgesetze auf dem Prüfstand
- Pressemitteilung der Firma Bundesministerium der Justiz (BMJ), 17.08.2011
Pressemitteilung vom: 17.08.2011 von der Firma Bundesministerium der Justiz (BMJ) aus Berlin
Kurzfassung: Das Bundeskabinett hat heute Eckpunkte zur Einrichtung einer Regierungskommission beschlossen, mit der die Sicherheitsarchitektur und -gesetzgebung seit dem 11. September 2001 kritisch überprüft wird. Dazu erklärt Bundesjustizministerin Sabine ...
[Bundesministerium der Justiz (BMJ) - 17.08.2011] Sicherheitsgesetze auf dem Prüfstand
Das Bundeskabinett hat heute Eckpunkte zur Einrichtung einer Regierungskommission beschlossen, mit der die Sicherheitsarchitektur und -gesetzgebung seit dem 11. September 2001 kritisch überprüft wird. Dazu erklärt Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger:
Die neue Regierungskommission steht für die von dieser Bundesregierung eingeleitete Trendwende in der Innen- und Sicherheitspolitik. Bereits im Koalitionsvertrag haben sich FDP und Union darauf verständigt, das einseitige Stakkato immer neuer Sicherheitsgesetze zu beenden.
Mit der neuen Kommission wird die Sicherheitsarchitektur und -gesetzgebung der vergangenen zehn Jahre einer umfassenden und kritischen Gesamtschau unterzogen. Die Kommission wird eine übergeordnete rechtsstaatliche Perspektive einnehmen und konkrete Empfehlungen für die künftige Gesetzgebung und Sicherheitsstruktur erarbeiten.
Bei fast 30 neuen Gesetzen seit dem 11. September 2001 war ein distanziertes, sachliches Abwägen zwischen legitimen Sicherheitsinteressen und den verfassungsrechtlich verbrieften Freiheitsrechten kaum noch möglich. Ein Schwerpunkt der Untersuchung wird nun die Entwicklung der Eingriffsbefugnisse in den letzten zehn Jahren sein. Das Austarieren von Freiheit und Sicherheit beginnt gerade im sensiblen Bereich der Terrorismusbekämpfung mit präzisen Analysen zu Tiefe und Streubreite der staatlichen Eingriffe in geschützte Freiheitsrechte der Bürgerinnen und Bürger.
Auf dem Prüfstand der Regierungskommission steht auch die Organisation der Geheimdienste und Sicherheitsbehörden. Die Trennungslinie zwischen Polizei und Nachrichtendiensten droht zu verwischen, wenn die Polizei immer weiter im Vorfeld tätig wird und Nachrichtendienste über polizeiähnliche Befugnisse verfügen. Die Regierungskommission soll Aufgabenüberschneidungen aufdecken und kritisch bewerten, zum Beispiel bei vermeidbaren Doppelzuständigkeiten zwischen MAD und Bundesamt für Verfassungsschutz.
Für die Arbeit der Regierungskommission gibt es einen klaren Zeitplan. Bereits im Herbst dieses Jahres wird die Kommission eingesetzt, schon im nächsten Jahr soll ein erster Zwischenbericht vorliegen.
Zum Hintergrund:
Die Bundesregierung hat heute Eckpunkte zur Einrichtung einer "Regierungskommission zur Überprüfung der Sicherheitsarchitektur und -gesetzgebung in Deutschland nach dem 11. September 2001" beschlossen.
Nach den Terroranschlägen in den Vereinigten Staaten von Amerika sind die Sicherheitsgesetze kontinuierlich ausgeweitet worden. Ein Gutachten aus dem Deutschen Bundestag zählt 26 Gesetze und internationale Abkommen zur Terrorismusbekämpfung allein zwischen 2001 und 2008. Dazu gehörten etwa die nach dem damaligen Bundesinnenminister benannten Sicherheitspakete Schily I und II in den Jahren 2001 und 2002, die so genannte Anti-Terror-Datei aus dem Jahr 2006 sowie mehrere bereits für verfassungswidrig erklärte Regelungen, zum Beispiel das Luftsicherheitsgesetz, mit dem im Notfall der Abschuss von Passagiermaschinen erlaubt werden sollte, oder die ebenfalls für verfassungswidrig erklärte Vorratsdatenspeicherung.
Die einzusetzende Regierungskommission wird diese Entwicklung kritisch untersuchen und hieraus Schlussfolgerungen für die Gesetze zum Vorgehen gegen den Terrorismus sowie für die künftige Ausgestaltung der Sicherheitsarchitektur ziehen. Dabei soll sie auch technische Neuerungen und die Vorgaben der EU in den Blick nehmen. Geplant ist darüber hinaus eine kritische Gesamtschau der verschiedenen Behörden und ihres Zusammenwirkens sowie der Entwicklung ihrer Aufgaben und Befugnisse, insbesondere unter dem Gesichtspunkt von Überschneidungen und Mehrfachzuständigkeiten.
Die Regierungskommission wird unter der gemeinsamen Federführung des Bundesministeriums des Innern und des Bundesministeriums der Justiz eingerichtet und geleitet. Den gemeinsamen Vorsitz haben der Bundesminister des Innern und die Bundesministerin der Justiz. Daneben werden der Regierungskommission insgesamt acht Experten angehören, jeweils einer aus den beiden Ministerien und sechs externe Experten.
Die Einrichtung der Regierungskommission steht in engem Zusammenhang mit einem weiteren Beschluss des Bundeskabinetts vom heutigen Tag, der die Einigung der Koalitionspartner zum Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetz (TBEG) umsetzt. Anstelle der ursprünglich diskutierten Verschärfung, Entfristung oder pauschalen Verlängerung der auslaufenden Geheimdienstbefugnisse hatte sich die Bundesregierung auf ein rechtsstaatlich differenziertes Vorgehen verständigt. Regelungen, die sich als entbehrlich erwiesen haben, werden ersatzlos gestrichen. Andere Regelungen, die sich als sinnvoll erwiesen haben, werden erneut befristet verlängert, allerdings mit deutlichen Verbesserungen der rechtsstaatlichen Kontrolle und des Grundrechtsschutzes versehen.
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Verantwortlich: Anders Mertzlufft; Redaktion: Mareke Aden, Dr. Thorsten Bauer, Harald Schütt
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Die neue Regierungskommission steht für die von dieser Bundesregierung eingeleitete Trendwende in der Innen- und Sicherheitspolitik. Bereits im Koalitionsvertrag haben sich FDP und Union darauf verständigt, das einseitige Stakkato immer neuer Sicherheitsgesetze zu beenden.
Mit der neuen Kommission wird die Sicherheitsarchitektur und -gesetzgebung der vergangenen zehn Jahre einer umfassenden und kritischen Gesamtschau unterzogen. Die Kommission wird eine übergeordnete rechtsstaatliche Perspektive einnehmen und konkrete Empfehlungen für die künftige Gesetzgebung und Sicherheitsstruktur erarbeiten.
Bei fast 30 neuen Gesetzen seit dem 11. September 2001 war ein distanziertes, sachliches Abwägen zwischen legitimen Sicherheitsinteressen und den verfassungsrechtlich verbrieften Freiheitsrechten kaum noch möglich. Ein Schwerpunkt der Untersuchung wird nun die Entwicklung der Eingriffsbefugnisse in den letzten zehn Jahren sein. Das Austarieren von Freiheit und Sicherheit beginnt gerade im sensiblen Bereich der Terrorismusbekämpfung mit präzisen Analysen zu Tiefe und Streubreite der staatlichen Eingriffe in geschützte Freiheitsrechte der Bürgerinnen und Bürger.
Auf dem Prüfstand der Regierungskommission steht auch die Organisation der Geheimdienste und Sicherheitsbehörden. Die Trennungslinie zwischen Polizei und Nachrichtendiensten droht zu verwischen, wenn die Polizei immer weiter im Vorfeld tätig wird und Nachrichtendienste über polizeiähnliche Befugnisse verfügen. Die Regierungskommission soll Aufgabenüberschneidungen aufdecken und kritisch bewerten, zum Beispiel bei vermeidbaren Doppelzuständigkeiten zwischen MAD und Bundesamt für Verfassungsschutz.
Für die Arbeit der Regierungskommission gibt es einen klaren Zeitplan. Bereits im Herbst dieses Jahres wird die Kommission eingesetzt, schon im nächsten Jahr soll ein erster Zwischenbericht vorliegen.
Zum Hintergrund:
Die Bundesregierung hat heute Eckpunkte zur Einrichtung einer "Regierungskommission zur Überprüfung der Sicherheitsarchitektur und -gesetzgebung in Deutschland nach dem 11. September 2001" beschlossen.
Nach den Terroranschlägen in den Vereinigten Staaten von Amerika sind die Sicherheitsgesetze kontinuierlich ausgeweitet worden. Ein Gutachten aus dem Deutschen Bundestag zählt 26 Gesetze und internationale Abkommen zur Terrorismusbekämpfung allein zwischen 2001 und 2008. Dazu gehörten etwa die nach dem damaligen Bundesinnenminister benannten Sicherheitspakete Schily I und II in den Jahren 2001 und 2002, die so genannte Anti-Terror-Datei aus dem Jahr 2006 sowie mehrere bereits für verfassungswidrig erklärte Regelungen, zum Beispiel das Luftsicherheitsgesetz, mit dem im Notfall der Abschuss von Passagiermaschinen erlaubt werden sollte, oder die ebenfalls für verfassungswidrig erklärte Vorratsdatenspeicherung.
Die einzusetzende Regierungskommission wird diese Entwicklung kritisch untersuchen und hieraus Schlussfolgerungen für die Gesetze zum Vorgehen gegen den Terrorismus sowie für die künftige Ausgestaltung der Sicherheitsarchitektur ziehen. Dabei soll sie auch technische Neuerungen und die Vorgaben der EU in den Blick nehmen. Geplant ist darüber hinaus eine kritische Gesamtschau der verschiedenen Behörden und ihres Zusammenwirkens sowie der Entwicklung ihrer Aufgaben und Befugnisse, insbesondere unter dem Gesichtspunkt von Überschneidungen und Mehrfachzuständigkeiten.
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Das Recht ist das Fundament unserer freiheitlichen Demokratie. Zentrale Aufgabe der Rechtspolitik und damit des Bundesministeriums der Justiz (BMJ) ist die Sicherung und Fortentwicklung unseres Rechtsstaates. Diesem Ziel entspricht die gesetzgeberische Arbeit des Ministeriums. Sie umfasst die Vorbereitung neuer Gesetze ebenso wie die Vorbereitung und Änderung oder die Aufhebung von Gesetzen. Zu dem Aufgabenbereich des BMJ zählen die klassischen Gebiete des Rechts: das gesamte bürgerliche Recht, das Strafrecht, das Handels- und Gesellschaftsrecht, das Urheberrecht und der gewerbliche Rechtsschutz, das Gerichtsverfassungs- und Verfahrensrecht für die einzelnen Gerichtsbarkeiten (außer Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit) sowie das Dienst- bzw. Berufsrecht der Richter, Staatsanwälte, Rechtsanwälte und Notare. Das Ministerium ist ferner zuständig für die mit der Herstellung der Einheit Deutschlands erwachsenen Aufgaben im Bereich der strafrechtlichen, verwaltungsrechtlichen und beruflichen Rehabilitierung und der "offenen Vermögensfragen".
Das BMJ ist außerdem "Verfassungsressort". Gemeinsam mit dem Bundesministerium des Innern hat es zu gewährleisten, daß gesetzliche Regelungen mit dem Grundgesetz vereinbar sind. Bei allen von anderen Ministerien vorbereiteten Gesetzentwürfen prüft das Ministerium die sogenannte "Rechtsförmlichkeit". Gesetzliche Regelungen sollen wirklich notwendig, klar und verständlich sein.
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