Rechtsanwalt Stephan Holthoff-Pförtner soll nicht WAZ-Gesellschafter werden

  • Pressemitteilung der Firma manager magazin Verlagsgesellschaft, 18.08.2011
Pressemitteilung vom: 18.08.2011 von der Firma manager magazin Verlagsgesellschaft aus Hamburg

Kurzfassung: Die Zeitungsgruppe WAZ ("Westdeutsche Allgemeine Zeitung") kommt nicht zur Ruhe: Nach dem Tod der Gesellschafterin Gisela Holthoff Ende Juli gibt es innerhalb der FFG Funke Familiengesellschaft (WAZ-Anteil 50 Prozent), die sich aus den Stämmen ...

[manager magazin Verlagsgesellschaft - 18.08.2011] Rechtsanwalt Stephan Holthoff-Pförtner soll nicht WAZ-Gesellschafter werden


Die Zeitungsgruppe WAZ ("Westdeutsche Allgemeine Zeitung") kommt nicht zur Ruhe: Nach dem Tod der Gesellschafterin Gisela Holthoff Ende Juli gibt es innerhalb der FFG Funke Familiengesellschaft (WAZ-Anteil 50 Prozent), die sich aus den Stämmen Holthoff, Schubries und Grotkamp zusammensetzt, große Widerstände gegen ihren Testamentsvollstrecker und mutmaßlichen Erben Stephan Holthoff-Pförtner (62). Dies berichtet das manager magazin in seiner am Freitag, 19. August, erscheinenden Ausgabe. Sollte Holthoff-Pförtner die Rechtsnachfolge seiner Mutter antreten wollen, schreibt das Wirtschaftsblatt weiter, werde zumindest der Grotkamp-Stamm dagegen vorgehen und eine Feststellungsklage einreichen.

Stephan Holthoff-Pförtner, Rechtsanwalt in Essen, ist Adoptivsohn der Verstorbenen. Als Bevollmächtigter seiner Mutter hatte er 2008 ohne Wissen seiner Funke-Mitgesellschafter mehrere Verträge mit der Familie Brost geschlossen, der die andere Hälfte der WAZ-Gruppe gehört. Als Gegenleistung für ein Darlehen über 85 Millionen Euro sicherte er den Brosts eine umfangreiche Kooperation zu sowie eine Kaufoption auf den WAZ-Anteil der Holthoffs. Die Vorgänge hatten scharfe Proteste in der FFG ausgelöst.

Als Grund dafür, dass Holthoff-Pförtner die WAZ-Anteile seiner Mutter nicht erben dürfe, werden jedoch nicht die Geheimverträge mit der Brost-Seite angeführt, sondern die Bestimmungen innerhalb der FFG: Laut Gesellschaftervertrag können WAZ-Anteile nur an Mitgesellschafter verkauft oder an leibliche, nicht aber an adoptierte Kinder vererbt werden. Die Holthoff-Seite bestreitet diese Interpretation mit dem Hinweis auf die völlige Gleichstellung leiblicher und adoptierter Kinder.

Autor: Klaus Boldt
Telefon: 001 646 2020186

Hamburg, 18. August 2011


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