Urheberrechtsfalle beim Hobby Webradio

  • Pressemitteilung der Firma PR1-Presseagentur, 19.08.2011
Pressemitteilung vom: 19.08.2011 von der Firma PR1-Presseagentur aus Eupen

Kurzfassung: Für viele Deutsche ist es ein großer Traum: Das eigene Webradio. Auch das Engagement der ehrenamtlichen DJ´s und Moderatoren kennt oft keine Grenzen. Es werden Playlisten erstellt, Themen aufgegriffen und selber passende Jingles gebastelt, oder ...

[PR1-Presseagentur - 19.08.2011] Urheberrechtsfalle beim Hobby Webradio


Für viele Deutsche ist es ein großer Traum: Das eigene Webradio. Auch das Engagement der ehrenamtlichen DJ´s und Moderatoren kennt oft keine Grenzen. Es werden Playlisten erstellt, Themen aufgegriffen und selber passende Jingles gebastelt, oder aus dem Internet runtergeladen. Kaum einer jedoch weiß, dass man hier ganz schnell gegen das Urheberrecht verstoßen kann. Und das kann richtig teuer werden.

Immer mehr Menschen setzen sich vor den heimischen PC, fahren die entsprechende Software hoch, setzen sich das Headset auf und schon hört man die eigene Sendung in der ganzen Welt. Um so schöner, wenn man im Laufe der Zeit auch seine eigene Fan-Gemeinde aufbauen konnte, deren Mitglieder sich auch sofort im Chat-Room versammeln um mit dem Moderator nebenher zu chatten. Die Sendung beginnt mit einem tollen "Opener" und schon kann man als Moderator oder Webradiobetreiber ein kostspieliges Problem mit dem Urheberrecht bekommen.

Das man als Webradiobetreiber bei der GEMA und der GVL angemeldet sein muss, weiß inzwischen fast jeder. Viele Moderatoren und Web-Radiomacher haben sich aber bisher keine Gedanken darüber gemacht, was genau von diesen beiden Rechteverwertungsgesellschaften lizenziert wird. Und genau diese Unwissenheit kann teuer werden.

Grob umrissen kann man festhalten: Die GEMA verwaltet das geistige Eigentum der Erschaffer der jeweiligen Werke, kümmert sich also um die Forderungen von Komponisten und Textern. Aus den Einnahmen der GVL hingegen beziehen die ausübenden Künstler und Vermarkter Ihr Einkommen, also die Sänger, Musiker, Produzenten und die Platten-Lables. Beide Gesellschaften haben aber eines gemeinsam: Sie lizenzieren jeweils für ihren Bereich nur die Aufführung, also das Abspielen und Senden.

Nun kommt ein ganz wichtiger Punkt für alle Webradiobetreiber. Das Produzieren von Jingles, die nicht nur "trocken", also nicht nur mit Stimme produziert sind, sondern die ein Musikbett, FX-Sound oder Geräusche neben der Stimme beinhalten, bedürfen einer gesonderten Genehmigung, weil es sich dabei um eine Veränderung der benutzten Sounds handelt. Anders ausgedrückt, handelt es sich bei der Erstellung von Jingles um eine Neuproduktion und alle im Jingle verwendeten Fremdanteile müssen beim jeweiligen Rechteinhaber, bzw. Rechteverwalter lizenziert werden. Fehlt eine solche Lizenz, lassen sich die Rechteinhaber die ungenehmigte Veränderung der Werke teuer bezahlen.

Immer mehr Produktionsfirmen nutzen mittlerweile moderne Audio-Erkennungsprogramme, die regelmäßig "mithören" und das Internet nach nicht lizenzierten Ausstrahlungen durchsuchen. Eine entdeckte nicht genehmigte Veröffentlichung hat in der Regel strafrechtliche Maßnahmen für den Webradiobetreiber zur Folge.

Um auf der sicheren Seite zu sein, sollten Webradios nur Jingles einsetzen, die speziell für die Ausstrahlung bei dem entsprechenden Radio lizenziert wurden. Vorsicht auch beim Download von kostenlosen Jingles im Internet, da bei diesen in der Regel keine Lizenz des Rechteinhabers vorliegt.

Für die Lizenzierung einzelner Titel und/oder Geräusche für Webradios verlangen die Rechteinhaber je nach Nutzungsart zwischen 50.- und 150.- Euro pro Jahr. Wesentlich günstiger kommt man an unbegrenzt lizenzierte Jingles über entsprechende Anbieter, die sich auf die Bedürfnisse von Webradios spezialisiert haben und durch Rahmenverträge wesentlich günstigere Konditionen bei den Rechteverwertern erhalten. Ein faires Preis-/Leistungsangebot findet man beispielsweise im Download-Portal www.RadioSchmiede.de. Egal ob maßgeschneiderte Produktion, oder neutrales File per Sofort-Download, bei diesem Anbieter erhalten Webradiobetreiber das "Rundum-Sorglos-Paket", da die Produktionen bei einem der großen Musik-Katalog-Anbieter jeweils auf das spezielle Webradio für eine unbegrenzte Nutzungsdauer lizenziert werden und jedem einzelnen Jingle zusätzlich eine Lizenzvereinbarung beiliegt.


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