Weiße Gefahr von oben - Dachlawinen
- Pressemitteilung der Firma ADAC, 29.12.2010
Pressemitteilung vom: 29.12.2010 von der Firma ADAC aus München
Kurzfassung: ADAC: bei Tauwetter sichere Parkplätze ansteuern Starker Schneefall führt vor allem bei steilen Dächern zur Bildung von gefährlichen Dachlawinen. Insbesondere bei Tauwetter können Eiszapfen und Schneemassen herabfallen und erhebliche Schäden ...
[ADAC - 29.12.2010] Weiße Gefahr von oben - Dachlawinen
ADAC: bei Tauwetter sichere Parkplätze ansteuern
Starker Schneefall führt vor allem bei steilen Dächern zur Bildung von gefährlichen Dachlawinen. Insbesondere bei Tauwetter können Eiszapfen und Schneemassen herabfallen und erhebliche Schäden verursachen. Kommen dabei Fußgänger oder vor dem Haus geparkte Autos zu Schaden, stellt sich die Frage, wer für den Schaden aufkommt. Dazu ADAC-Jurist Dr. Markus Schäpe: "Grundsätzlich kann ein Hausbesitzer für Schäden durch Dachlawinen haftbar gemacht werden. Er ist verpflichtet, im Rahmen der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht dafür zu sorgen, dass Straße und Gehweg gefahrlos passiert werden können, soweit dies mit zumutbaren Mitteln möglich ist."
Allerdings verlangt niemand vom Hausbesitzer, dass er jeden Tag auf das Dach klettert und dort den Schnee wegfegt. Aber er muss nach heftigen Schneefällen oder bei Tauwetter das Dach seines Hauses auf Gefahren überprüfen. Dies gilt besonders, wenn keine Schneefanggitter montiert sind. Bei großen Schneemengen auf dem Dach oder bei Schneeverwehungen, die sich nicht entfernen lassen, müssen gut sichtbare Warnschilder oder Warnstangen auf die Gefahrenlage aufmerksam machen. Autofahrer und Fußgänger sollten derartige Hinweise unbedingt beachten. Ist die Gefahr offensichtlich und sind auch noch Warnhinweise aufgestellt, müssen sie sich sonst beim Schadenersatz ein Mitverschulden anrechnen lassen.
Ist es zum Schaden gekommen, sollten Autobesitzer durch Fotos und Zeugenaussagen Beweise sichern, um dem Hausbesitzer die Verletzung seiner Verkehrssicherungspflicht nachzuweisen. Bei der Durchsetzung der Schadenersatzansprüche ist eine anwaltliche Vertretung ratsam, da die Versicherungen der Hausbesitzer Ansprüche häufig zunächst abgelehen.
Schließt die Teilkaskoversicherung auch Dachlawinenschäden mit ein oder ist das Auto vollkaskoversichert, kann es sinnvoll sein, zunächst die eigene Kaskoversicherung in Anspruch zu nehmen. Beim Hausbesitzer und dessen Versicherung werden dann nur noch Ansprüche wie zum Beispiel Selbstbeteiligung, Rückstufung, Wertminderung oder Nutzungsausfall geltend gemacht, die von der eigenen Versicherung nicht ersetzt wurden.
Rückfragen:
Maximilian Maurer
089/7676-2632
ADAC: bei Tauwetter sichere Parkplätze ansteuern
Starker Schneefall führt vor allem bei steilen Dächern zur Bildung von gefährlichen Dachlawinen. Insbesondere bei Tauwetter können Eiszapfen und Schneemassen herabfallen und erhebliche Schäden verursachen. Kommen dabei Fußgänger oder vor dem Haus geparkte Autos zu Schaden, stellt sich die Frage, wer für den Schaden aufkommt. Dazu ADAC-Jurist Dr. Markus Schäpe: "Grundsätzlich kann ein Hausbesitzer für Schäden durch Dachlawinen haftbar gemacht werden. Er ist verpflichtet, im Rahmen der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht dafür zu sorgen, dass Straße und Gehweg gefahrlos passiert werden können, soweit dies mit zumutbaren Mitteln möglich ist."
Allerdings verlangt niemand vom Hausbesitzer, dass er jeden Tag auf das Dach klettert und dort den Schnee wegfegt. Aber er muss nach heftigen Schneefällen oder bei Tauwetter das Dach seines Hauses auf Gefahren überprüfen. Dies gilt besonders, wenn keine Schneefanggitter montiert sind. Bei großen Schneemengen auf dem Dach oder bei Schneeverwehungen, die sich nicht entfernen lassen, müssen gut sichtbare Warnschilder oder Warnstangen auf die Gefahrenlage aufmerksam machen. Autofahrer und Fußgänger sollten derartige Hinweise unbedingt beachten. Ist die Gefahr offensichtlich und sind auch noch Warnhinweise aufgestellt, müssen sie sich sonst beim Schadenersatz ein Mitverschulden anrechnen lassen.
Ist es zum Schaden gekommen, sollten Autobesitzer durch Fotos und Zeugenaussagen Beweise sichern, um dem Hausbesitzer die Verletzung seiner Verkehrssicherungspflicht nachzuweisen. Bei der Durchsetzung der Schadenersatzansprüche ist eine anwaltliche Vertretung ratsam, da die Versicherungen der Hausbesitzer Ansprüche häufig zunächst abgelehen.
Schließt die Teilkaskoversicherung auch Dachlawinenschäden mit ein oder ist das Auto vollkaskoversichert, kann es sinnvoll sein, zunächst die eigene Kaskoversicherung in Anspruch zu nehmen. Beim Hausbesitzer und dessen Versicherung werden dann nur noch Ansprüche wie zum Beispiel Selbstbeteiligung, Rückstufung, Wertminderung oder Nutzungsausfall geltend gemacht, die von der eigenen Versicherung nicht ersetzt wurden.
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Über ADAC:
1903 in Stuttgart gegründet, ist der ADAC kontinuierlich zum größten europäischen Automobil-Club herangewachsen. Über 14 Millionen Mitglieder sprechen für sich. Wir helfen, wir informieren und wir vertreten engagiert die Interessen der Autofahrer. Gleichzeitig mit den wachsenden Aufgaben und der damit verbundenen Verantwortung, hat der ADAC immer darauf geachtet, die innere Struktur effizient zu gestalten und weiter zu entwicklen. Mit 14 Millionen Mitgliedern ist der ADAC der größte Automobilclub in Europa und der zweitgrößte Automobilclub der Welt, nach AAA, America Automobile Association, 30 Millionen Mitglieder
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