Schlechtes Wetter mindert die Ernte
- Pressemitteilung der Firma Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV), 23.08.2011
Pressemitteilung vom: 23.08.2011 von der Firma Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) aus Berlin
Kurzfassung: Bundeslandwirtschaftsministerium informiert über Hilfsmöglichkeiten für Betriebe, die von Einbußen betroffen sind In einigen Regionen Deutschlands haben widrige Witterungsverhältnisse die Ernteerträge der Landwirte zum Teil erheblich ...
[Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) - 23.08.2011] Schlechtes Wetter mindert die Ernte
Bundeslandwirtschaftsministerium informiert über Hilfsmöglichkeiten für Betriebe, die von Einbußen betroffen sind In einigen Regionen Deutschlands haben widrige Witterungsverhältnisse die Ernteerträge der Landwirte zum Teil erheblich gemindert. Die Ursachen für Ernte- und Qualitätseinbußen sind regional jedoch sehr unterschiedlich: Zu wenig Regen im Frühjahr, starke Spätfröste im Mai und Starkregen zur Erntezeit haben den Landwirten die Arbeit erschwert, die Ernteeinfuhr an vielen Orten verzögert und zu Einbußen bei Menge und Qualität geführt.
Das Bundeslandwirtschaftsministerium rechnet in diesem Jahr mit Getreide- und Rapserträgen, die deutlich unter dem langjährigen Durchschnitt liegen. Jedoch erschweren die extremen Witterungseinflüsse die Markteinschätzung. Die Ernte der Wintergerste ist nahezu abgeschlossen, hier wurden etwa zwei Millionen Tonnen weniger geerntet als im Vorjahr. Besonders hohe Einbußen werden beim Roggen erwartet. Der Weizen verbucht ebenfalls Einbrüche, allerdings sind diese voraussichtlich geringer als noch im Frühjahr erwartet. Für eine abschließende Bilanz ist es derzeit allerdings zu früh, denn die Ernte ist noch in vollem Gang. Auch muss betont werden, dass die Ertragslage regional sehr unterschiedlich ist. Die offizielle Erntebilanz wird das BMELV Anfang September vorlegen.
Das Bundesagrarministerium weist darauf hin, dass Landwirten, denen wegen der widrigen Witterungsverhältnisse kurzfristig Liquiditätsengpässe drohen, verschiedene Hilfsmöglichkeiten zur Verfügung stehen. So bietet die Landwirtschaftliche Rentenbank neue Liquiditätshilfedarlehen mit zinsverbilligten Krediten an. Außerdem gibt es Unterstützung von Seiten der Finanzämter in den betroffenen Bundesländern: Die Finanzbehörden stunden auf Antrag Steuerschulden und passen Vorauszahlungen an. Die Behörden können außerdem auf Säumniszuschläge, Stundungszinsen und Vollstreckungsmaßnahmen verzichten. Bei einer wesentlichen Ertragsminderung kann eine Gemeinde sogar die Grundsteuer erlassen. Auch die landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften haben Möglichkeiten, besonders betroffene Landwirte zu unterstützen: So können die Sozialversicherungsbeiträge der landwirtschaftlichen Alters- und Krankenkassen gestundet werden. Allerdings muss vor Inanspruchnahme dieser Hilfen in jedem Einzelfall die besondere Bedürftigkeit nachgewiesen worden sein. Ist die finanzielle Situation eines Betriebs besonders schwierig, können die einzelnen Sozialversicherungsträger überdies auf eine angemessene Verzinsung und auf eine Sicherheitsleistung verzichten.
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Dienstsitz Berlin, Wilhelmstraße 54, 10117 Berlin
Telefon: 0 30 / 1 85 29 - 31 74 / - 32 08
Telefax: 0 30 / 1 85 29 - 31 79
E-Mail: pressestelle@bmelv.bund.de
Bundeslandwirtschaftsministerium informiert über Hilfsmöglichkeiten für Betriebe, die von Einbußen betroffen sind In einigen Regionen Deutschlands haben widrige Witterungsverhältnisse die Ernteerträge der Landwirte zum Teil erheblich gemindert. Die Ursachen für Ernte- und Qualitätseinbußen sind regional jedoch sehr unterschiedlich: Zu wenig Regen im Frühjahr, starke Spätfröste im Mai und Starkregen zur Erntezeit haben den Landwirten die Arbeit erschwert, die Ernteeinfuhr an vielen Orten verzögert und zu Einbußen bei Menge und Qualität geführt.
Das Bundeslandwirtschaftsministerium rechnet in diesem Jahr mit Getreide- und Rapserträgen, die deutlich unter dem langjährigen Durchschnitt liegen. Jedoch erschweren die extremen Witterungseinflüsse die Markteinschätzung. Die Ernte der Wintergerste ist nahezu abgeschlossen, hier wurden etwa zwei Millionen Tonnen weniger geerntet als im Vorjahr. Besonders hohe Einbußen werden beim Roggen erwartet. Der Weizen verbucht ebenfalls Einbrüche, allerdings sind diese voraussichtlich geringer als noch im Frühjahr erwartet. Für eine abschließende Bilanz ist es derzeit allerdings zu früh, denn die Ernte ist noch in vollem Gang. Auch muss betont werden, dass die Ertragslage regional sehr unterschiedlich ist. Die offizielle Erntebilanz wird das BMELV Anfang September vorlegen.
Das Bundesagrarministerium weist darauf hin, dass Landwirten, denen wegen der widrigen Witterungsverhältnisse kurzfristig Liquiditätsengpässe drohen, verschiedene Hilfsmöglichkeiten zur Verfügung stehen. So bietet die Landwirtschaftliche Rentenbank neue Liquiditätshilfedarlehen mit zinsverbilligten Krediten an. Außerdem gibt es Unterstützung von Seiten der Finanzämter in den betroffenen Bundesländern: Die Finanzbehörden stunden auf Antrag Steuerschulden und passen Vorauszahlungen an. Die Behörden können außerdem auf Säumniszuschläge, Stundungszinsen und Vollstreckungsmaßnahmen verzichten. Bei einer wesentlichen Ertragsminderung kann eine Gemeinde sogar die Grundsteuer erlassen. Auch die landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften haben Möglichkeiten, besonders betroffene Landwirte zu unterstützen: So können die Sozialversicherungsbeiträge der landwirtschaftlichen Alters- und Krankenkassen gestundet werden. Allerdings muss vor Inanspruchnahme dieser Hilfen in jedem Einzelfall die besondere Bedürftigkeit nachgewiesen worden sein. Ist die finanzielle Situation eines Betriebs besonders schwierig, können die einzelnen Sozialversicherungsträger überdies auf eine angemessene Verzinsung und auf eine Sicherheitsleistung verzichten.
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Über Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV):
Mit Organisationserlass des Bundeskanzlers vom 22. Januar 2001 wurde das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (BML) zu einem Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft (BMVEL) umgebildet. Dem neuen Ministerium wurden aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit die Zuständigkeiten für den Verbraucherschutz sowie aus dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie die Zuständigkeit für die Verbraucherpolitik übertragen.
Darüber hinaus erfolgte die Verlagerung des Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärwesen (BgVV) in den Geschäftsbereich des BMVEL. Mit der Umorganisation erhält der vorsorgende Verbraucherschutz in Deutschland einen neuen Stellenwert. Dies soll unter anderem auch durch eine neue Landwirtschaftspolitik zum Ausdruck kommen, die den Erwartungen und Bedürfnissen der Verbraucher Rechnung trägt, ein partnerschaftliches Verhältnis zwischen Landwirtschaft und Verbrauchern fördert, den Tierschutz weiterentwickelt und den Grundsatz der Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft verankert.
Da ein großer Teil der Politikbereiche des Ministeriums gemeinschaftsrechtlichen Regelungen unterliegt, besteht die wichtigste Aufgabe des Ministeriums darin, die vielschichtigen Interessen innerhalb Deutschlands zu kanalisieren und als deutsche Interessenlage in den Meinungsbildungs- und Rechtssetzungsprozess der Europäischen Union einzubringen. Darüber hinaus trägt das Ministerium dafür Sorge, dass Gemeinschaftsrecht in Deutschland ordnungsgemäß angewandt werden kann.
Zum Geschäftsbereich des Ministeriums zählen - neben dem neu hinzugekommenen BgVV - unter anderem das Bundessortenamt, zehn Bundesforschungsanstalten sowie die Zentralstelle für Agrardokumentation und -information. Darüber hinaus hat das Ministerium die Aufsicht über vier Anstalten des öffentlichen Rechts, darunter die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung.
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Darüber hinaus erfolgte die Verlagerung des Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärwesen (BgVV) in den Geschäftsbereich des BMVEL. Mit der Umorganisation erhält der vorsorgende Verbraucherschutz in Deutschland einen neuen Stellenwert. Dies soll unter anderem auch durch eine neue Landwirtschaftspolitik zum Ausdruck kommen, die den Erwartungen und Bedürfnissen der Verbraucher Rechnung trägt, ein partnerschaftliches Verhältnis zwischen Landwirtschaft und Verbrauchern fördert, den Tierschutz weiterentwickelt und den Grundsatz der Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft verankert.
Da ein großer Teil der Politikbereiche des Ministeriums gemeinschaftsrechtlichen Regelungen unterliegt, besteht die wichtigste Aufgabe des Ministeriums darin, die vielschichtigen Interessen innerhalb Deutschlands zu kanalisieren und als deutsche Interessenlage in den Meinungsbildungs- und Rechtssetzungsprozess der Europäischen Union einzubringen. Darüber hinaus trägt das Ministerium dafür Sorge, dass Gemeinschaftsrecht in Deutschland ordnungsgemäß angewandt werden kann.
Zum Geschäftsbereich des Ministeriums zählen - neben dem neu hinzugekommenen BgVV - unter anderem das Bundessortenamt, zehn Bundesforschungsanstalten sowie die Zentralstelle für Agrardokumentation und -information. Darüber hinaus hat das Ministerium die Aufsicht über vier Anstalten des öffentlichen Rechts, darunter die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung.
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