Faire Spielregeln für Praktikanten - Leitfaden für die Praxis
- Pressemitteilung der Firma Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), 25.08.2011
Pressemitteilung vom: 25.08.2011 von der Firma Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) aus Berlin
Kurzfassung: Mehr rechtliche Klarheit für Arbeitgeber und Praktikanten Muss ein Praktikantenvertrag schriftlich abgeschlossen werden? Haben Praktikanten Anspruch auf Vergütung und Urlaub? Kann der Arbeitgeber einen Praktikantenvertrag auch vorzeitig ...
[Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) - 25.08.2011] Faire Spielregeln für Praktikanten - Leitfaden für die Praxis
Mehr rechtliche Klarheit für Arbeitgeber und Praktikanten
Muss ein Praktikantenvertrag schriftlich abgeschlossen werden? Haben Praktikanten Anspruch auf Vergütung und Urlaub? Kann der Arbeitgeber einen Praktikantenvertrag auch vorzeitig kündigen? Welche sozialversicherungsrechtlichen Vorschriften sind zu beachten? Diese und andere Fragen beantwortet ein neuer Leitfaden für Praktikanten und ihre Arbeitgeber. Er soll sicherstellen, dass in Wirtschaft und Verwaltung die klaren Regeln auch eingehalten werden. Erarbeitet wurde der Leitfaden vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales, dem Bundesministerium für Bildung und Forschung sowie der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände, dem Deutschen Industrie- und Handelskammertag, dem Zentralverband des Deutschen Handwerks und dem Bundesverband der Freien Berufe.
Der Leitfaden macht deutlich: Praktikanten sind keine billigen Arbeitskräfte, sie nehmen Einblick in die Arbeitswelt und lernen eine Menge für ihre berufliche Zukunft. Praktika gehören untrennbar zum Studium und zur Ausbildung dazu. Damit es dabei fair zugeht, müssen alle Beteiligten die Spielregeln kennen. Mit dem Leitfaden wollen die Ministerien die Qualität von Praktika und den wertschätzenden Umgang miteinander fördern.
Praktikantinnen und Praktikanten können mit dem Leitfaden überprüfen, ob die rechtlichen Vorgaben bei ihrem Praktikum erfüllt sind. Unternehmen, vor allem kleine und mittlere, können sich über die verschiedenen Formen von Praktika informieren und erhalten Unterstützung, etwa bei der Vertragsgestaltung.
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
Wilhelmstraße 49
10117 Berlin
Telefon: 03018 527-0
Telefax: 03018 527-1830
E-Mail: info@bmas.bund.de
Mehr rechtliche Klarheit für Arbeitgeber und Praktikanten
Muss ein Praktikantenvertrag schriftlich abgeschlossen werden? Haben Praktikanten Anspruch auf Vergütung und Urlaub? Kann der Arbeitgeber einen Praktikantenvertrag auch vorzeitig kündigen? Welche sozialversicherungsrechtlichen Vorschriften sind zu beachten? Diese und andere Fragen beantwortet ein neuer Leitfaden für Praktikanten und ihre Arbeitgeber. Er soll sicherstellen, dass in Wirtschaft und Verwaltung die klaren Regeln auch eingehalten werden. Erarbeitet wurde der Leitfaden vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales, dem Bundesministerium für Bildung und Forschung sowie der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände, dem Deutschen Industrie- und Handelskammertag, dem Zentralverband des Deutschen Handwerks und dem Bundesverband der Freien Berufe.
Der Leitfaden macht deutlich: Praktikanten sind keine billigen Arbeitskräfte, sie nehmen Einblick in die Arbeitswelt und lernen eine Menge für ihre berufliche Zukunft. Praktika gehören untrennbar zum Studium und zur Ausbildung dazu. Damit es dabei fair zugeht, müssen alle Beteiligten die Spielregeln kennen. Mit dem Leitfaden wollen die Ministerien die Qualität von Praktika und den wertschätzenden Umgang miteinander fördern.
Praktikantinnen und Praktikanten können mit dem Leitfaden überprüfen, ob die rechtlichen Vorgaben bei ihrem Praktikum erfüllt sind. Unternehmen, vor allem kleine und mittlere, können sich über die verschiedenen Formen von Praktika informieren und erhalten Unterstützung, etwa bei der Vertragsgestaltung.
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Über Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS):
Bundesminister Walter Riester
Parlamentarische Staatssekretäre:Gerd Andres
Ulrike Mascher
Staatssekretäre:Dr. Klaus Achenbach
Rudolf Anzinger
Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung Rochusstraße 15
3123 Bonn
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53107 Bonn
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