ASJ: Direkte Demokratie auf Bundesebene!
- Pressemitteilung der Firma SPD, 25.08.2011
Pressemitteilung vom: 25.08.2011 von der Firma SPD aus Berlin
Kurzfassung: Zur Einführung Direkter Demokratie auf Bundesebene erklärt der stellvertretende Bundesvorsitzende der Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Juristinnen und Juristen (ASJ), Harald Baumann-Hasske: Der Bundesvorstand der Arbeitsgemeinschaft ...
[SPD - 25.08.2011] ASJ: Direkte Demokratie auf Bundesebene!
Zur Einführung Direkter Demokratie auf Bundesebene erklärt der stellvertretende Bundesvorsitzende der Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Juristinnen und Juristen (ASJ), Harald Baumann-Hasske:
Der Bundesvorstand der Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Juristinnen und Juristen (ASJ) legt einen Gesetzentwurf zur Einführung von Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid auf Bundesebene vor.
Mittels Volksinitiative soll der Bundestag aufgefordert werden können, eine bestimmte Problematik mit einem konkreten Gesetzentwurf zu regeln. Ein Volksbegehren dient der Sammlung weiterer Unterstützung für den Fall, dass der Bundestag einem solchen Anliegen nicht entspricht. Wenn dabei genügend Stimmen zusammengekommen sind, können alle Wählerinnen und Wähler per Volksentscheid selbst ein Gesetz beschließen oder ablehnen.
Eine solche Volksgesetzgebung wird in den Bundesländern in unterschiedlichen Ausprägungen seit Jahrzehnten praktiziert und soll nun auch auf Bundesebene das traditionelle Verfahren der parlamentarischen Gesetzgebung in sinnvoller Weise ergänzen. Zulässig sollen nur Anträge sein, die dem Grundgesetz entsprechen; dies unterliegt einer Überprüfung durch das Bundesverfassungsgericht. Der Bundestag soll berechtigt sein, im Rahmen eines Volksentscheids alternativ einen eigenen Gesetzentwurf abstimmen zu lassen.
Der Gesetzentwurf nimmt die Impulse aus einer langen, kontroversen Diskussion in der ASJ und der SPD sowie den Beschluss des SPD-Parteivorstands "Mehr Demokratie leben" vom 21. März 2011 auf. Er dient der Konkretisierung und Intensivierung der inner- und außerparteilichen Planungen. Der Entwurf ist ausgewogen und damit eine gute Grundlage für die zur Änderung des Grundgesetzes notwendige qualifizierte Mehrheit im Bundestag.
Wir möchten den Bürgerinnen und Bürgern mehr Rechte geben, um die Gesellschaft selbst mit zu gestalten.
Sozialdemokratische Partei Deutschlands Parteivorstand Wilhelmstraße 141, 10963 Berlin Telefon (030) 25991-300, FAX (030) 25991-507
Herausgeberin: Andrea Nahles
Redaktion: Tobias Dünow
e-mail: pressestelle@spd.de
http://www.spd.de
http://www.meinespd.net/
Zur Einführung Direkter Demokratie auf Bundesebene erklärt der stellvertretende Bundesvorsitzende der Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Juristinnen und Juristen (ASJ), Harald Baumann-Hasske:
Der Bundesvorstand der Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Juristinnen und Juristen (ASJ) legt einen Gesetzentwurf zur Einführung von Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid auf Bundesebene vor.
Mittels Volksinitiative soll der Bundestag aufgefordert werden können, eine bestimmte Problematik mit einem konkreten Gesetzentwurf zu regeln. Ein Volksbegehren dient der Sammlung weiterer Unterstützung für den Fall, dass der Bundestag einem solchen Anliegen nicht entspricht. Wenn dabei genügend Stimmen zusammengekommen sind, können alle Wählerinnen und Wähler per Volksentscheid selbst ein Gesetz beschließen oder ablehnen.
Eine solche Volksgesetzgebung wird in den Bundesländern in unterschiedlichen Ausprägungen seit Jahrzehnten praktiziert und soll nun auch auf Bundesebene das traditionelle Verfahren der parlamentarischen Gesetzgebung in sinnvoller Weise ergänzen. Zulässig sollen nur Anträge sein, die dem Grundgesetz entsprechen; dies unterliegt einer Überprüfung durch das Bundesverfassungsgericht. Der Bundestag soll berechtigt sein, im Rahmen eines Volksentscheids alternativ einen eigenen Gesetzentwurf abstimmen zu lassen.
Der Gesetzentwurf nimmt die Impulse aus einer langen, kontroversen Diskussion in der ASJ und der SPD sowie den Beschluss des SPD-Parteivorstands "Mehr Demokratie leben" vom 21. März 2011 auf. Er dient der Konkretisierung und Intensivierung der inner- und außerparteilichen Planungen. Der Entwurf ist ausgewogen und damit eine gute Grundlage für die zur Änderung des Grundgesetzes notwendige qualifizierte Mehrheit im Bundestag.
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(Da unsere Organisationseinheiten auf verschiedene Gebäude verteilt sind, müssen Sie ggf. die genaue Adresse bei der Organisationseinheit erfragen.)
Zukunftsgerecht in Europa
Gerechtigkeit und ein fairer Wettbewerb in einem sozialen Rechtsstaat zeichnen das Zusammenleben in der Europäischen Union aus. Das macht das europäische Sozialstaatsmodell so einzigartig. Es fußt in der europäischen Aufklärung und speist sich aus der europäischen Arbeiterbewegung. Denn im Kern geht es diesem europäische Sozialstaat immer auch um Teilhabe und Mitbestimmung.
Soziale Bürgerrechte, Zugang zu Bildung und gerechte Teilhabe am Wohlstand - dieses Europa ist grundlegend geprägt von der sozialdemokratischen Idee. Diese Grundidee des Sozialstaatmodells wollen wir im Europa der Zukunft beibehalten. Das ist auch der Grundgedanke der Agenda 2010.
....
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