'Kurz.Knapp.Elterninfo'
- Pressemitteilung der Firma Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZGA), 29.08.2011
Pressemitteilung vom: 29.08.2011 von der Firma Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZGA) aus Köln
Kurzfassung: Köln, 29. August 2011. Wann können Kinder in der Regel sitzen, stehen, laufen? Was und wie viel kann das Baby schon verstehen? Wann sprechen die meisten Kinder ihre ersten Wörter? Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) ...
[Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZGA) - 29.08.2011] "Kurz.Knapp.Elterninfo"
Köln, 29. August 2011. Wann können Kinder in der Regel sitzen, stehen, laufen? Was und wie viel kann das Baby schon verstehen? Wann sprechen die meisten Kinder ihre ersten Wörter? Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) ergänzt ihre Medienreihe "Kurz.Knapp.Elterninfo" um neue Themen und bietet so jungen Eltern Anhaltspunkte für die wichtigsten Entwicklungsschritte in den ersten drei Lebensjahren.
Unter dem Titel "Die kindliche Entwicklung" finden Eltern eine Übersicht über die wichtigsten Entwicklungsschritte von 0 bis 3 Jahren. Die Faltblätter "Das erste Wort", "Sprechen lernen" und "Mehrsprachig aufwachsen" befassen sich ausschließlich mit der sprachlichen Entwicklung in den ersten Lebensjahren. Sie geben eine tabellarische Übersicht über die wichtigsten Etappen in der Sprachentwicklung und bieten Eltern alltagsnahe Tipps, wie sie ihr Kind beim Sprechenlernen - auch mehrsprachig - unterstützen können.
Das Faltblatt "Impfen" informiert über die aktuellen Impfempfehlungen für Kinder und fasst kurz und bündig zusammen, was Eltern zu diesem Thema wissen sollten. Beispielsweise geht es darum, weshalb sogenannte Kinderkrankheiten keineswegs harmlos sind oder warum Eltern, Großeltern und andere enge Kontaktpersonen unbedingt auch ihren eigenen Impfschutz überprüfen und vervollständigen sollten.
Die fünf neuen Faltblätter der Medienreihe "Kurz.Knapp.Elterninfo" richten sich in erster Linie an Eltern, können aber auch von Kinderärztinnen und Kinderärzten, Fachkräften in Familienberatungsstellen, Frühfördereinrichtungen oder Familienzentren genutzt und weitergegeben werden. Sie können kostenlos unter folgender Adresse bestellt werden:
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, 51101 Köln, Fax: 0221-8992257, E-mail: order@bzga.de, http://www.bzga.de
Dr. Marita Völker-Albert
Pressesprecherin der
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
51101 Köln
Tel. 0221-8992280
Fax: 0221-8992201
E-Mail: marita.voelker-albert@bzga.de
http://www.bzga.de
RSS-Feed: http://www.bzga.de/rss-presse.php
Twitter: http://www.twitter.com/bzga_de
Köln, 29. August 2011. Wann können Kinder in der Regel sitzen, stehen, laufen? Was und wie viel kann das Baby schon verstehen? Wann sprechen die meisten Kinder ihre ersten Wörter? Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) ergänzt ihre Medienreihe "Kurz.Knapp.Elterninfo" um neue Themen und bietet so jungen Eltern Anhaltspunkte für die wichtigsten Entwicklungsschritte in den ersten drei Lebensjahren.
Unter dem Titel "Die kindliche Entwicklung" finden Eltern eine Übersicht über die wichtigsten Entwicklungsschritte von 0 bis 3 Jahren. Die Faltblätter "Das erste Wort", "Sprechen lernen" und "Mehrsprachig aufwachsen" befassen sich ausschließlich mit der sprachlichen Entwicklung in den ersten Lebensjahren. Sie geben eine tabellarische Übersicht über die wichtigsten Etappen in der Sprachentwicklung und bieten Eltern alltagsnahe Tipps, wie sie ihr Kind beim Sprechenlernen - auch mehrsprachig - unterstützen können.
Das Faltblatt "Impfen" informiert über die aktuellen Impfempfehlungen für Kinder und fasst kurz und bündig zusammen, was Eltern zu diesem Thema wissen sollten. Beispielsweise geht es darum, weshalb sogenannte Kinderkrankheiten keineswegs harmlos sind oder warum Eltern, Großeltern und andere enge Kontaktpersonen unbedingt auch ihren eigenen Impfschutz überprüfen und vervollständigen sollten.
Die fünf neuen Faltblätter der Medienreihe "Kurz.Knapp.Elterninfo" richten sich in erster Linie an Eltern, können aber auch von Kinderärztinnen und Kinderärzten, Fachkräften in Familienberatungsstellen, Frühfördereinrichtungen oder Familienzentren genutzt und weitergegeben werden. Sie können kostenlos unter folgender Adresse bestellt werden:
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, 51101 Köln, Fax: 0221-8992257, E-mail: order@bzga.de, http://www.bzga.de
Dr. Marita Völker-Albert
Pressesprecherin der
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Über Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZGA):
Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung ist seit 1967 zum gesundheitlichen Wohle der Bürgerinnen und Bürger tätig. In dieser Zeit haben sich die Themen der gesundheitlichen Aufklärung erweitert, ihre Methoden geändert, und neue Aufgaben sind hinzugekommen. Gleichzeitig sind auch die Anforderungen an eine erfolgreiche Gesundheitsförderung gestiegen.
Diesen Veränderungen haben wir Rechnung getragen und auf der Grundlage unseres Gründungsauftrags aus dem Jahre 1967 eine Neubestimmung vorgenommen. In diesem Sinne räumen wir in Zukunft der Erarbeitung von wissenschaftlichen Grundlagen und von Qualitätssicherungsverfahren noch mehr Raum ein. Durch nationale und internationale Kooperation fördern wir verstärkt ein arbeitsteiliges Vorgehen, denn erst durch die konsequente Nutzung der Stärken vieler Partner können Synergieeffekte entstehen. Mittelfristig streben wir den Aufbau als Clearingstelle an, damit Aktivitäten und Ressourcen auf zentrale Gesundheitsprobleme konzentriert und die Effektivität und Effizienz der gesundheitlichen Aufklärung gestärkt werden.
Unsere Aufklärungsmaßnahmen konzentrieren wir auf ausgewählte Teile der Bevölkerung. In der nächsten Zeit ist dies vor allem die Zielgruppe "Kinder und Jugendliche". Unsere Kompetenz sehen wir in der Entwicklung, Umsetzung und wissenschaftlichen Überprüfung von Aufklärungsstrategien zur Gesundheit von Kindern und Jugendlichen. Dazu bedarf es auch der Beteiligung zentraler Kooperationspartner. Gleichzeitig wollen wir mehr als bisher Bürgerinnen und Bürger über aktuelle gesundheitliche Themen von bundesweiter Bedeutung informieren. Unverändert wichtig bleibt die langfristige Umsetzung der gesetzlichen und bundespolitischen Aufträge in der Sucht- und Aids-Prävention wie auch in der Sexualaufklärung und Familienplanung.
Firmenkontakt:
Dr. Marita Völker-Albert
Pressesprecherin der
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
51101 Köln
Tel. 0221-8992280
Fax: 0221-8992201
E-Mail: marita.voelker-albert@bzga.de
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RSS-Feed: http://www.bzga.de/rss-presse.php
Twitter: http://www.twitter.com/bzga_de
Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung ist seit 1967 zum gesundheitlichen Wohle der Bürgerinnen und Bürger tätig. In dieser Zeit haben sich die Themen der gesundheitlichen Aufklärung erweitert, ihre Methoden geändert, und neue Aufgaben sind hinzugekommen. Gleichzeitig sind auch die Anforderungen an eine erfolgreiche Gesundheitsförderung gestiegen.
Diesen Veränderungen haben wir Rechnung getragen und auf der Grundlage unseres Gründungsauftrags aus dem Jahre 1967 eine Neubestimmung vorgenommen. In diesem Sinne räumen wir in Zukunft der Erarbeitung von wissenschaftlichen Grundlagen und von Qualitätssicherungsverfahren noch mehr Raum ein. Durch nationale und internationale Kooperation fördern wir verstärkt ein arbeitsteiliges Vorgehen, denn erst durch die konsequente Nutzung der Stärken vieler Partner können Synergieeffekte entstehen. Mittelfristig streben wir den Aufbau als Clearingstelle an, damit Aktivitäten und Ressourcen auf zentrale Gesundheitsprobleme konzentriert und die Effektivität und Effizienz der gesundheitlichen Aufklärung gestärkt werden.
Unsere Aufklärungsmaßnahmen konzentrieren wir auf ausgewählte Teile der Bevölkerung. In der nächsten Zeit ist dies vor allem die Zielgruppe "Kinder und Jugendliche". Unsere Kompetenz sehen wir in der Entwicklung, Umsetzung und wissenschaftlichen Überprüfung von Aufklärungsstrategien zur Gesundheit von Kindern und Jugendlichen. Dazu bedarf es auch der Beteiligung zentraler Kooperationspartner. Gleichzeitig wollen wir mehr als bisher Bürgerinnen und Bürger über aktuelle gesundheitliche Themen von bundesweiter Bedeutung informieren. Unverändert wichtig bleibt die langfristige Umsetzung der gesetzlichen und bundespolitischen Aufträge in der Sucht- und Aids-Prävention wie auch in der Sexualaufklärung und Familienplanung.
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