Die Regierungen der Republik Slowenien und der Bundesrepublik Deutschland wollen anlässlich des Besuchs von Bundeskanzlerin Angela Merkel in Laibach a
- Pressemitteilung der Firma Bundesregierung, 30.08.2011
Pressemitteilung vom: 30.08.2011 von der Firma Bundesregierung aus Berlin
Kurzfassung: 2011 ihre freundschaftlichen Beziehungen durch eine noch stärkere Zusammenarbeit weiter vertiefen. Seit der Erklärung der Unabhängigkeit der Republik Slowenien vor 20 Jahren haben beide Staaten für ihre zukunftsorientierte Partnerschaft eine ...
[Bundesregierung - 30.08.2011] Die Regierungen der Republik Slowenien und der Bundesrepublik Deutschland wollen anlässlich des Besuchs von Bundeskanzlerin Angela Merkel in Laibach am 30. August
2011 ihre freundschaftlichen Beziehungen durch eine noch stärkere Zusammenarbeit weiter vertiefen.
Seit der Erklärung der Unabhängigkeit der Republik Slowenien vor 20 Jahren haben beide Staaten für ihre zukunftsorientierte Partnerschaft eine stabile Grundlage geschaffen. Die Bundesrepublik Deutschland hat die Republik Slowenien in ihrem Bestreben, ein vollwertiges Mitglied der internationalen Staatengemeinschaft zu werden, stets unterstützt. Heute ist die Republik Slowenien Mitglied in der NATO, der EU, im Schengenraum, in der Eurozone und in der OECD.
Die Regierungen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Slowenien sind überzeugt von der Bedeutung des Einigungsprozesses in Europa. Beide Länder wollen durch enge Abstimmung in der Europäischen Union zur Stärkung der politischen und wirtschaftlichen Einheit Europas beitragen und sich für ein Europa der Bürger einsetzen. Sie wollen gemeinsam die Stabilität in der Eurozone stärken und den Zusammenhalt in der Europäischen Union festigen. Alle Mitgliedsstaaten der EU und damit auch Europa als Ganzes müssen ihre Wettbewerbsfähigkeit verbessern und durch strikte Haushaltsdisziplin eine solide und nachhaltige Finanzierung ihrer öffentlichen Haushalte gemäß den Vorgaben des reformierten Stabilitäts- und Wachstumspaktes sicherstellen, um sich in einer globalisierten Welt behaupten zu können.
Beide Regierungen bekräftigen die europäische Perspektive aller Staaten des westlichen Balkans und unterstützen die für den Annäherungsprozess notwendigen Reformen in diesen Ländern. Der von Slowenien initiierte Brdo-Prozess spielt hierbei auch als regionaler Dialog eine wichtige Rolle.
Die Regierungen der Republik Slowenien und der Bundesrepublik Deutschland haben sich darauf verständigt, ihre bilaterale Zusammenarbeit insbesondere durch folgende Maßnahmen zu stärken:
* Förderung des regelmäßigen politischen Dialogs; * Konsultationen über die aktuellen Angelegenheiten der Europäischen Union und der Außenpolitik beider Staaten durch die zuständigen Ressorts; * Einladung an die Parlamente beider Staaten, den Dialog zu fördern; * Fortsetzung und weitere Intensivierung ihrer engen wirtschaftspolitischen Kontakte und Förderung des wirtschaftlichen Austauschs; * Stärkung des Kulturaustauschs und der Zusammenarbeit im Bereich Wissenschaft und Hochschulen, sowie Förderung des Ausbaus von Sprachkenntnissen der Partnersprache.
Bundeskanzlerin Angela Merkel und Premierminister Borut Pahor werden die beiden Außenministerien beauftragen, die Maßnahmen zu koordinieren.
Presse- und Informationsamt der
Bundesregierung
E-Mail: InternetPost@bundesregierung.de
Internet: http://www.bundesregierung.de/
Dorotheenstr. 84
D-10117 Berlin
Telefon: 03018 272 - 0
Telefax: 03018 272 - 2555
2011 ihre freundschaftlichen Beziehungen durch eine noch stärkere Zusammenarbeit weiter vertiefen.
Seit der Erklärung der Unabhängigkeit der Republik Slowenien vor 20 Jahren haben beide Staaten für ihre zukunftsorientierte Partnerschaft eine stabile Grundlage geschaffen. Die Bundesrepublik Deutschland hat die Republik Slowenien in ihrem Bestreben, ein vollwertiges Mitglied der internationalen Staatengemeinschaft zu werden, stets unterstützt. Heute ist die Republik Slowenien Mitglied in der NATO, der EU, im Schengenraum, in der Eurozone und in der OECD.
Die Regierungen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Slowenien sind überzeugt von der Bedeutung des Einigungsprozesses in Europa. Beide Länder wollen durch enge Abstimmung in der Europäischen Union zur Stärkung der politischen und wirtschaftlichen Einheit Europas beitragen und sich für ein Europa der Bürger einsetzen. Sie wollen gemeinsam die Stabilität in der Eurozone stärken und den Zusammenhalt in der Europäischen Union festigen. Alle Mitgliedsstaaten der EU und damit auch Europa als Ganzes müssen ihre Wettbewerbsfähigkeit verbessern und durch strikte Haushaltsdisziplin eine solide und nachhaltige Finanzierung ihrer öffentlichen Haushalte gemäß den Vorgaben des reformierten Stabilitäts- und Wachstumspaktes sicherstellen, um sich in einer globalisierten Welt behaupten zu können.
Beide Regierungen bekräftigen die europäische Perspektive aller Staaten des westlichen Balkans und unterstützen die für den Annäherungsprozess notwendigen Reformen in diesen Ländern. Der von Slowenien initiierte Brdo-Prozess spielt hierbei auch als regionaler Dialog eine wichtige Rolle.
Die Regierungen der Republik Slowenien und der Bundesrepublik Deutschland haben sich darauf verständigt, ihre bilaterale Zusammenarbeit insbesondere durch folgende Maßnahmen zu stärken:
* Förderung des regelmäßigen politischen Dialogs; * Konsultationen über die aktuellen Angelegenheiten der Europäischen Union und der Außenpolitik beider Staaten durch die zuständigen Ressorts; * Einladung an die Parlamente beider Staaten, den Dialog zu fördern; * Fortsetzung und weitere Intensivierung ihrer engen wirtschaftspolitischen Kontakte und Förderung des wirtschaftlichen Austauschs; * Stärkung des Kulturaustauschs und der Zusammenarbeit im Bereich Wissenschaft und Hochschulen, sowie Förderung des Ausbaus von Sprachkenntnissen der Partnersprache.
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Über Bundesregierung:
Das Volk übt die Staatsgewalt in Wahlen aus und hat auch das letzte Wort bei der Kontrolle der wichtigsten Einrichtungen des Staates, den fünf "Verfassungsorganen". Diese sind der Bundestag und der Bundesrat mit gesetzgebenden Aufgaben ("Legislative"), das Bundesverfassungsgericht zur höchsten Rechtsprechung ("Judikative") und schließlich der Bundespräsident und die Bundesregierung, die ausführende Aufgaben übernehmen ("Exekutive"). Die Bundesregierung steuert die politischen und staatlichen Geschäfte. Sie besteht aus dem Bundeskanzler sowie den Bundesministern. Zusammen bilden sie "das Kabinett".
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