Informationen zur Versachlichung der Debatte um Biokraftstoffe
- Pressemitteilung der Firma Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU), 30.08.2011
Pressemitteilung vom: 30.08.2011 von der Firma Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) aus Berlin
Kurzfassung: Zum Thema Erfüllbarkeit der Biokraftstoffquote erklärt das Bundesumweltministerium: 1. Eine Biokraftstoffquote gibt es seit 2007. Sie ist in den vergangenen Jahren stets übererfüllt worden. Sie lag bereits im Jahr 2010, als E 10 noch nicht auf ...
[Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) - 30.08.2011] Informationen zur Versachlichung der Debatte um Biokraftstoffe
Zum Thema Erfüllbarkeit der Biokraftstoffquote erklärt das Bundesumweltministerium:
1. Eine Biokraftstoffquote gibt es seit 2007. Sie ist in den vergangenen Jahren stets übererfüllt worden. Sie lag bereits im Jahr 2010, als E 10 noch nicht auf dem Markt war, bei 6,25 Prozent, und war damit genau so hoch wie in diesem Jahr.
2. Anzeichen dafür, dass die Quote in diesem Jahr anders als in den Vorjahren nicht erfüllt werden könnte, bestehen nicht.
3. Der Absatz der Biokraftstoffsorten muss bis zum 15. April des Folgejahres beim Zoll gemeldet werden, der eine erste Auswertung bis etwa Mitte Mai vornimmt. Die Abrechnung erfolgt also erst in rund 9 Monaten. Es ist deshalb nicht akzeptabel und entbehrt jeder Grundlage, schon jetzt damit zu drohen, mögliche Strafzahlungen auf den Verbraucher umzulegen oder dieses bereits zu tun.
4. Die Möglichkeit, E 10 anzubieten, erfolgt in Umsetzung der EU-Kraftstoffrichtlinie aus dem Jahr 2009. Der Rechtsgrund für die Einführung liegt also im europäischen Recht. Aber sowohl das europäische Recht als auch die nationale Umsetzung ermöglichen es lediglich, E 10 einzuführen, niemand wird dazu verpflichtet.
5. Die Biokraftstoffquote, die zwischen 2010 und 2014 konstant bei 6,25 Prozent liegt, wurde im Jahr 2006 von der Großen Koalition beschlossen, um die europäischen Vorgaben und Ziele zur Steigerung des Absatzes von Biokraftstoffen zu erreichen.
6. Für die Erfüllung stehen unterschiedliche Möglichkeiten zur Verfügung. Dazu gehören E 5 (5 Prozent Biokraftstoff) und Diesel (7 Prozent Biokraftstoff). Auch reiner Biodiesel (B100) für LKWs und Biogas für Gasfahrzeuge können angerechnet werden. Außerdem besteht die Möglichkeit, die Übererfüllung der Quote aus den Vorjahren zu übertragen. Im Jahr 2010, als E 10 noch nicht angeboten wurde, wurde die Quote übererfüllt. Für das Jahr 2011 stehen Rückstellungen nach Angaben der zuständigen Behörde wieder in erheblichem Umfang zur Verfügung.
Das Bundesumweltministerium bleibt mit den Branchen und den Verbraucherverbänden im Gespräch, um Erfahrungen auszutauschen und um deutlich zu machen, dass es viele Möglichkeiten, gibt, um Biokraftstoffe entsprechend den Quotenvorgaben, aber auch entsprechend den strengen Nachhaltigkeitskriterien anzubieten - und zwar zum Nutzen des Verbrauchers.
Weitere Informationen finden Sie unter www.bmu.de/biokraftstoffe
Hrsg: BMU-Pressereferat, Alexanderstraße 3, 10178 Berlin
Redaktion: Dr. Christiane Schwarte (verantwortlich) Thomas Hagbeck, Jürgen Maaß, Frauke Stamer
Tel.: 030 18 305-2010. Fax: 030 18 305-2016
E-Mail: presse@bmu.bund.de - Internet: http://www.bmu.de/presse
Zum Thema Erfüllbarkeit der Biokraftstoffquote erklärt das Bundesumweltministerium:
1. Eine Biokraftstoffquote gibt es seit 2007. Sie ist in den vergangenen Jahren stets übererfüllt worden. Sie lag bereits im Jahr 2010, als E 10 noch nicht auf dem Markt war, bei 6,25 Prozent, und war damit genau so hoch wie in diesem Jahr.
2. Anzeichen dafür, dass die Quote in diesem Jahr anders als in den Vorjahren nicht erfüllt werden könnte, bestehen nicht.
3. Der Absatz der Biokraftstoffsorten muss bis zum 15. April des Folgejahres beim Zoll gemeldet werden, der eine erste Auswertung bis etwa Mitte Mai vornimmt. Die Abrechnung erfolgt also erst in rund 9 Monaten. Es ist deshalb nicht akzeptabel und entbehrt jeder Grundlage, schon jetzt damit zu drohen, mögliche Strafzahlungen auf den Verbraucher umzulegen oder dieses bereits zu tun.
4. Die Möglichkeit, E 10 anzubieten, erfolgt in Umsetzung der EU-Kraftstoffrichtlinie aus dem Jahr 2009. Der Rechtsgrund für die Einführung liegt also im europäischen Recht. Aber sowohl das europäische Recht als auch die nationale Umsetzung ermöglichen es lediglich, E 10 einzuführen, niemand wird dazu verpflichtet.
5. Die Biokraftstoffquote, die zwischen 2010 und 2014 konstant bei 6,25 Prozent liegt, wurde im Jahr 2006 von der Großen Koalition beschlossen, um die europäischen Vorgaben und Ziele zur Steigerung des Absatzes von Biokraftstoffen zu erreichen.
6. Für die Erfüllung stehen unterschiedliche Möglichkeiten zur Verfügung. Dazu gehören E 5 (5 Prozent Biokraftstoff) und Diesel (7 Prozent Biokraftstoff). Auch reiner Biodiesel (B100) für LKWs und Biogas für Gasfahrzeuge können angerechnet werden. Außerdem besteht die Möglichkeit, die Übererfüllung der Quote aus den Vorjahren zu übertragen. Im Jahr 2010, als E 10 noch nicht angeboten wurde, wurde die Quote übererfüllt. Für das Jahr 2011 stehen Rückstellungen nach Angaben der zuständigen Behörde wieder in erheblichem Umfang zur Verfügung.
Das Bundesumweltministerium bleibt mit den Branchen und den Verbraucherverbänden im Gespräch, um Erfahrungen auszutauschen und um deutlich zu machen, dass es viele Möglichkeiten, gibt, um Biokraftstoffe entsprechend den Quotenvorgaben, aber auch entsprechend den strengen Nachhaltigkeitskriterien anzubieten - und zwar zum Nutzen des Verbrauchers.
Weitere Informationen finden Sie unter www.bmu.de/biokraftstoffe
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Über Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU):
Das Ministerium, dessen erster Dienstsitz auf Beschluss des Deutschen Bundestages Bonn ist, beschäftigt dort sowie an seinem zweiten Dienstsitz Berlin in sechs Abteilungen rund 814 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Zum Geschäftsbereich des Bundesumweltministeriums gehören außerdem drei Bundesämter mit zusammen mehr als 2.151 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern:
das Umweltbundesamt, das Bundesamt für Naturschutz sowie das Bundesamt für Strahlenschutz. Darüber hinaus wird das Ministerium in Form von Gutachten und Stellungnahmen von mehreren unabhängigen Sachverständigengremien beraten.
Die wichtigsten Beratungsgremien sind der Rat von Sachverständigen für Umweltfragen und der Wissenschaftliche Beirat Globale Umweltveränderungen.
Firmenkontakt:
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