Magnus-Hirschfeld-Stiftung vom Kabinett beschlossen
- Pressemitteilung der Firma Bundesministerium der Justiz (BMJ), 31.08.2011
Pressemitteilung vom: 31.08.2011 von der Firma Bundesministerium der Justiz (BMJ) aus Berlin
Kurzfassung: Zu der Zustimmung des Bundeskabinetts zur Einrichtung der Bundesstiftung Magnus Hirschfeld erklärt Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger: Die Bundesstiftung Magnus Hirschfeld wird einen entscheidenden Beitrag dazu leisten, die ...
[Bundesministerium der Justiz (BMJ) - 31.08.2011] Magnus-Hirschfeld-Stiftung vom Kabinett beschlossen
Zu der Zustimmung des Bundeskabinetts zur Einrichtung der Bundesstiftung Magnus Hirschfeld erklärt Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger:
Die Bundesstiftung Magnus Hirschfeld wird einen entscheidenden Beitrag dazu leisten, die Diskriminierung von Lesben, Schwulen und Transgender in Deutschland abzubauen. Die Stiftung soll Anerkennung und Aufklärung für gleichgeschlechtliche Lebensweisen bewirken und so für mehr Respekt und Verständnis sorgen. Das ist ein wichtiger Schritt, um eine offene Gesellschaft zu fördern, damit das "Schubladendenken" morgen der Vergangenheit angehört. Eine offene Gesellschaft setzt auf die individuelle Freiheit und auf die Möglichkeit, persönliche Entscheidungen zur eigenen Lebensführung eigenständig treffen zu können.
Die im Koalitionsvertrag vereinbarte Stiftung soll mit Bildungsangeboten und gezielter Forschung homosexuelles Leben in Deutschland ergründen und erklären und in der Öffentlichkeit für mehr Achtung und Interesse werben. Die Bundesstiftung Magnus Hirschfeld soll Ausgrenzung und Gewalt gegenüber Lesben, Schwulen und Transgender verhindern und das von den Nationalsozialisten an den Homosexuellen verübte Unrecht erforschen. Diese Ziele werden nicht nur die Stiftungsarbeit prägen. Sie eröffnen auch die Möglichkeit, den wissenschaftlichen Diskurs genauso wie die politische Bildungsarbeit nachhaltig zu beeinflussen.
Darüber hinaus soll die Erinnerung an das sexualwissenschaftliche Werk des Namensgebers Dr. Magnus Hirschfeld (1868-1935) gepflegt werden. Der Berliner Arzt und Sexualwissenschaftler war Vorreiter der Homosexuellenbewegung. Magnus Hirschfeld war für die Nationalsozialisten ein Feindbild; in Zukunft wird die Stiftung mit seinem Namen an die Entrechtung und Verfolgung von Homosexuellen im nationalsozialistischen Deutschland erinnern.
Auch wenn die Gesellschaft heute offener und liberaler geworden ist, bleibt die Diskriminierung von Lesben, Schwulen und Transgender ein drängendes Problem. Der Weg vom Abbau von Diskriminierung bis zur Beseitigung der gesellschaftlichen Benachteiligung für Schwule und Lesben und ihre Teilhabe in allen Bereichen ist in Deutschland nicht vollendet.
Zum Hintergrund:
Die "Magnus Hirschfeld Stiftung" soll als bundesunmittelbare rechtsfähige Stiftung des öffentlichen Rechts mit Sitz in Berlin errichtet und mit einem Stiftungsvermögen von 10 Mio. Euro ausgestattet werden. Die Haushaltsmittel sind bereits eingestellt. Der Bund richtet damit eine Stiftung ein, wie sie auch vom Deutschen Bundestag gefordert und wie sie im Koalitionsvertrag von Union und FDP verabredet wurde.
Das Kuratorium der Stiftung wird mit Abgeordneten des Deutschen Bundestages, Vertretern verschiedener Bundesministerien sowie Vertretern von Interessen- und Fachverbänden besetzt sein.
Weitere Informationen finden Sie unter www.bundesstiftungmagnushirschfeld.de
Herausgegeben vom Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des
Bundesministeriums der Justiz
Verantwortlich: Anders Mertzlufft; Redaktion: Mareke Aden, Dr. Thorsten Bauer, Birte Betzendahl, Harald Schütt
Mohrenstr. 37, 10117 Berlin
Telefon 030/18 580 9090
Telefax 030/18 580 9046
presse@bmj.bund.de
Zu der Zustimmung des Bundeskabinetts zur Einrichtung der Bundesstiftung Magnus Hirschfeld erklärt Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger:
Die Bundesstiftung Magnus Hirschfeld wird einen entscheidenden Beitrag dazu leisten, die Diskriminierung von Lesben, Schwulen und Transgender in Deutschland abzubauen. Die Stiftung soll Anerkennung und Aufklärung für gleichgeschlechtliche Lebensweisen bewirken und so für mehr Respekt und Verständnis sorgen. Das ist ein wichtiger Schritt, um eine offene Gesellschaft zu fördern, damit das "Schubladendenken" morgen der Vergangenheit angehört. Eine offene Gesellschaft setzt auf die individuelle Freiheit und auf die Möglichkeit, persönliche Entscheidungen zur eigenen Lebensführung eigenständig treffen zu können.
Die im Koalitionsvertrag vereinbarte Stiftung soll mit Bildungsangeboten und gezielter Forschung homosexuelles Leben in Deutschland ergründen und erklären und in der Öffentlichkeit für mehr Achtung und Interesse werben. Die Bundesstiftung Magnus Hirschfeld soll Ausgrenzung und Gewalt gegenüber Lesben, Schwulen und Transgender verhindern und das von den Nationalsozialisten an den Homosexuellen verübte Unrecht erforschen. Diese Ziele werden nicht nur die Stiftungsarbeit prägen. Sie eröffnen auch die Möglichkeit, den wissenschaftlichen Diskurs genauso wie die politische Bildungsarbeit nachhaltig zu beeinflussen.
Darüber hinaus soll die Erinnerung an das sexualwissenschaftliche Werk des Namensgebers Dr. Magnus Hirschfeld (1868-1935) gepflegt werden. Der Berliner Arzt und Sexualwissenschaftler war Vorreiter der Homosexuellenbewegung. Magnus Hirschfeld war für die Nationalsozialisten ein Feindbild; in Zukunft wird die Stiftung mit seinem Namen an die Entrechtung und Verfolgung von Homosexuellen im nationalsozialistischen Deutschland erinnern.
Auch wenn die Gesellschaft heute offener und liberaler geworden ist, bleibt die Diskriminierung von Lesben, Schwulen und Transgender ein drängendes Problem. Der Weg vom Abbau von Diskriminierung bis zur Beseitigung der gesellschaftlichen Benachteiligung für Schwule und Lesben und ihre Teilhabe in allen Bereichen ist in Deutschland nicht vollendet.
Zum Hintergrund:
Die "Magnus Hirschfeld Stiftung" soll als bundesunmittelbare rechtsfähige Stiftung des öffentlichen Rechts mit Sitz in Berlin errichtet und mit einem Stiftungsvermögen von 10 Mio. Euro ausgestattet werden. Die Haushaltsmittel sind bereits eingestellt. Der Bund richtet damit eine Stiftung ein, wie sie auch vom Deutschen Bundestag gefordert und wie sie im Koalitionsvertrag von Union und FDP verabredet wurde.
Das Kuratorium der Stiftung wird mit Abgeordneten des Deutschen Bundestages, Vertretern verschiedener Bundesministerien sowie Vertretern von Interessen- und Fachverbänden besetzt sein.
Weitere Informationen finden Sie unter www.bundesstiftungmagnushirschfeld.de
Herausgegeben vom Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des
Bundesministeriums der Justiz
Verantwortlich: Anders Mertzlufft; Redaktion: Mareke Aden, Dr. Thorsten Bauer, Birte Betzendahl, Harald Schütt
Mohrenstr. 37, 10117 Berlin
Telefon 030/18 580 9090
Telefax 030/18 580 9046
presse@bmj.bund.de
Über Bundesministerium der Justiz (BMJ):
Das Recht ist das Fundament unserer freiheitlichen Demokratie. Zentrale Aufgabe der Rechtspolitik und damit des Bundesministeriums der Justiz (BMJ) ist die Sicherung und Fortentwicklung unseres Rechtsstaates. Diesem Ziel entspricht die gesetzgeberische Arbeit des Ministeriums. Sie umfasst die Vorbereitung neuer Gesetze ebenso wie die Vorbereitung und Änderung oder die Aufhebung von Gesetzen. Zu dem Aufgabenbereich des BMJ zählen die klassischen Gebiete des Rechts: das gesamte bürgerliche Recht, das Strafrecht, das Handels- und Gesellschaftsrecht, das Urheberrecht und der gewerbliche Rechtsschutz, das Gerichtsverfassungs- und Verfahrensrecht für die einzelnen Gerichtsbarkeiten (außer Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit) sowie das Dienst- bzw. Berufsrecht der Richter, Staatsanwälte, Rechtsanwälte und Notare. Das Ministerium ist ferner zuständig für die mit der Herstellung der Einheit Deutschlands erwachsenen Aufgaben im Bereich der strafrechtlichen, verwaltungsrechtlichen und beruflichen Rehabilitierung und der "offenen Vermögensfragen".
Das BMJ ist außerdem "Verfassungsressort". Gemeinsam mit dem Bundesministerium des Innern hat es zu gewährleisten, daß gesetzliche Regelungen mit dem Grundgesetz vereinbar sind. Bei allen von anderen Ministerien vorbereiteten Gesetzentwürfen prüft das Ministerium die sogenannte "Rechtsförmlichkeit". Gesetzliche Regelungen sollen wirklich notwendig, klar und verständlich sein.
Firmenkontakt:
Herausgegeben vom Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des
Bundesministeriums der Justiz
Verantwortlich: Anders Mertzlufft; Redaktion: Mareke Aden, Dr. Thorsten Bauer, Birte Betzendahl, Harald Schütt
Mohrenstr. 37, 10117 Berlin
Telefon 030/18 580 9090
Telefax 030/18 580 9046
presse@bmj.bund.de
Das Recht ist das Fundament unserer freiheitlichen Demokratie. Zentrale Aufgabe der Rechtspolitik und damit des Bundesministeriums der Justiz (BMJ) ist die Sicherung und Fortentwicklung unseres Rechtsstaates. Diesem Ziel entspricht die gesetzgeberische Arbeit des Ministeriums. Sie umfasst die Vorbereitung neuer Gesetze ebenso wie die Vorbereitung und Änderung oder die Aufhebung von Gesetzen. Zu dem Aufgabenbereich des BMJ zählen die klassischen Gebiete des Rechts: das gesamte bürgerliche Recht, das Strafrecht, das Handels- und Gesellschaftsrecht, das Urheberrecht und der gewerbliche Rechtsschutz, das Gerichtsverfassungs- und Verfahrensrecht für die einzelnen Gerichtsbarkeiten (außer Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit) sowie das Dienst- bzw. Berufsrecht der Richter, Staatsanwälte, Rechtsanwälte und Notare. Das Ministerium ist ferner zuständig für die mit der Herstellung der Einheit Deutschlands erwachsenen Aufgaben im Bereich der strafrechtlichen, verwaltungsrechtlichen und beruflichen Rehabilitierung und der "offenen Vermögensfragen".
Das BMJ ist außerdem "Verfassungsressort". Gemeinsam mit dem Bundesministerium des Innern hat es zu gewährleisten, daß gesetzliche Regelungen mit dem Grundgesetz vereinbar sind. Bei allen von anderen Ministerien vorbereiteten Gesetzentwürfen prüft das Ministerium die sogenannte "Rechtsförmlichkeit". Gesetzliche Regelungen sollen wirklich notwendig, klar und verständlich sein.
Firmenkontakt:
Herausgegeben vom Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des
Bundesministeriums der Justiz
Verantwortlich: Anders Mertzlufft; Redaktion: Mareke Aden, Dr. Thorsten Bauer, Birte Betzendahl, Harald Schütt
Mohrenstr. 37, 10117 Berlin
Telefon 030/18 580 9090
Telefax 030/18 580 9046
presse@bmj.bund.de
Die Pressemeldung "Magnus-Hirschfeld-Stiftung vom Kabinett beschlossen" unterliegt dem Urheberrecht der pressrelations GmbH. Jegliche Verwendung dieses Textes, auch auszugsweise, erfordert die vorherige schriftliche Erlaubnis des Autors. Autor der Pressemeldung "Magnus-Hirschfeld-Stiftung vom Kabinett beschlossen" ist Bundesministerium der Justiz (BMJ).