Einführung der elektronischen Fußfessel ist ein wichtiger Schritt für die Sicherheit der Bürger
- Pressemitteilung der Firma CDU/CSU-Fraktion, 31.08.2011
Pressemitteilung vom: 31.08.2011 von der Firma CDU/CSU-Fraktion aus Berlin
Kurzfassung: Kein Ersatz für geschlossene Unterbringung Am Dienstag haben die Länder Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen und Mecklenburg-Vorpommern eine Vereinbarung zur gemeinsamen elektronischen Aufenthaltsüberwachung geschlossen. Dazu ...
[CDU/CSU-Fraktion - 31.08.2011] Einführung der elektronischen Fußfessel ist ein wichtiger Schritt für die Sicherheit der Bürger
Kein Ersatz für geschlossene Unterbringung
Am Dienstag haben die Länder Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen und Mecklenburg-Vorpommern eine Vereinbarung zur gemeinsamen elektronischen Aufenthaltsüberwachung geschlossen. Dazu erklärt der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Günter Krings:
"Mit der gemeinsamen Aufenthaltsüberwachung haben die beteiligten Länder einen wesentlichen Betrag für die Sicherheit der Bevölkerung vor gefährlichen Straftätern geleistet.
Mit den Justizministern der beteiligten Länder stimmen wir überein, dass ein vollständiger Schutz gefährlicher Straftäter nur durch eine geschlossene Unterbringung zu erreichen ist. In der jetzt anstehenden Neukonzeption der Sicherungsverwahrung wird die CDU/CSU Bundestagsfraktion daher darauf achten, dass auch den Sicherheitsinteressen der Bürger und dem Schutz potentieller Opfer hinreichend Rechnung getragen wird.
Die elektronische Aufenthaltsüberwachung ("elektronische Fußfessel") ist daher kein wirksamer Ersatz für die geschlossene Unterbringung; Rückfalltaten werden sich dadurch nicht vollständig vermeiden lassen. Aber wenn gefährliche Straftäter entlassen werden müssen, ist sie ein wirksames Mittel zur Verbesserung ihrer Überwachung und zur Entlastung unserer Polizeibeamten. Von den Leistungen der Polizeibeamten bei der Überwachung entlassener Sexual- und Gewaltverbrecher in Freiburg konnte ich mich selbst überzeugen. Die dortige Situation ist auf Dauer weder für die dort eingesetzten Beamten, noch für den Steuerzahler hinnehmbar.
Auch durch die abschreckende Wirkung einer erleichterten Aufklärung wird aber ein erheblicher Sicherheitsgewinn für die Bürger erreicht.
Wir würden uns wünschen, dass sich auch noch weitere Länder an dieser gemeinsamen elektronischen Aufenthaltsüberwachung beteiligen."
Hintergrund:
Die Länder Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen und Mecklenburg-Vorpommern haben gestern eine gemeinsame Überwachung entlassener Straftäter vereinbart.
Im Rahmen der elektronischen Aufenthaltsüberwachung können entlassene Straftäter gerichtlich angewiesen werden, ein elektronisches Band zur Feststellung ihres Aufenthaltsorts mittels GPS zu tragen. Die in Hessen angesiedelte Gemeinsame elektronische Überwachungsstelle der Länder (GÜL) hat die Aufgabe, die eingehenden Ereignismeldungen aus der elektronischen Aufenthaltsüberwachung rund um die Uhr entgegenzunehmen und zu bewerten. Notwendige Maßnahmen der zuständigen Stellen können so umgehend in die Wege geleitet werden, um auf Gefahrensituationen zu reagieren. Zugleich übernimmt die Überwachungsstelle eine wichtige Filterfunktion, um die Anzahl unnötiger Einsätze der Polizei oder der Bewährungshilfe so gering wie möglich zu halten.
CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
fraktion@cducsu.de
http://www.cducsu.de
Kein Ersatz für geschlossene Unterbringung
Am Dienstag haben die Länder Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen und Mecklenburg-Vorpommern eine Vereinbarung zur gemeinsamen elektronischen Aufenthaltsüberwachung geschlossen. Dazu erklärt der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Günter Krings:
"Mit der gemeinsamen Aufenthaltsüberwachung haben die beteiligten Länder einen wesentlichen Betrag für die Sicherheit der Bevölkerung vor gefährlichen Straftätern geleistet.
Mit den Justizministern der beteiligten Länder stimmen wir überein, dass ein vollständiger Schutz gefährlicher Straftäter nur durch eine geschlossene Unterbringung zu erreichen ist. In der jetzt anstehenden Neukonzeption der Sicherungsverwahrung wird die CDU/CSU Bundestagsfraktion daher darauf achten, dass auch den Sicherheitsinteressen der Bürger und dem Schutz potentieller Opfer hinreichend Rechnung getragen wird.
Die elektronische Aufenthaltsüberwachung ("elektronische Fußfessel") ist daher kein wirksamer Ersatz für die geschlossene Unterbringung; Rückfalltaten werden sich dadurch nicht vollständig vermeiden lassen. Aber wenn gefährliche Straftäter entlassen werden müssen, ist sie ein wirksames Mittel zur Verbesserung ihrer Überwachung und zur Entlastung unserer Polizeibeamten. Von den Leistungen der Polizeibeamten bei der Überwachung entlassener Sexual- und Gewaltverbrecher in Freiburg konnte ich mich selbst überzeugen. Die dortige Situation ist auf Dauer weder für die dort eingesetzten Beamten, noch für den Steuerzahler hinnehmbar.
Auch durch die abschreckende Wirkung einer erleichterten Aufklärung wird aber ein erheblicher Sicherheitsgewinn für die Bürger erreicht.
Wir würden uns wünschen, dass sich auch noch weitere Länder an dieser gemeinsamen elektronischen Aufenthaltsüberwachung beteiligen."
Hintergrund:
Die Länder Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen und Mecklenburg-Vorpommern haben gestern eine gemeinsame Überwachung entlassener Straftäter vereinbart.
Im Rahmen der elektronischen Aufenthaltsüberwachung können entlassene Straftäter gerichtlich angewiesen werden, ein elektronisches Band zur Feststellung ihres Aufenthaltsorts mittels GPS zu tragen. Die in Hessen angesiedelte Gemeinsame elektronische Überwachungsstelle der Länder (GÜL) hat die Aufgabe, die eingehenden Ereignismeldungen aus der elektronischen Aufenthaltsüberwachung rund um die Uhr entgegenzunehmen und zu bewerten. Notwendige Maßnahmen der zuständigen Stellen können so umgehend in die Wege geleitet werden, um auf Gefahrensituationen zu reagieren. Zugleich übernimmt die Überwachungsstelle eine wichtige Filterfunktion, um die Anzahl unnötiger Einsätze der Polizei oder der Bewährungshilfe so gering wie möglich zu halten.
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Über CDU/CSU-Fraktion:
CDU
Die Christlich Demokratische Union Deutschlands ist die Volkspartei der Mitte. Wir wenden uns an Menschen aus allen Schichten und Gruppen unseres Landes.
Grundlage unserer Politik ist das christliche Verständnis vom Menschen und seiner Verantwortung vor Gott. Unsere Grundwerte Freiheit, Solidarität und Gerechtigkeit sind daraus abgeleitet. Die CDU ist für jeden offen, der die Würde und Freiheit aller Menschen und die daraus abgeleiteten Grundüberzeugungen unserer Politik bejaht.
Die CDU Deutschlands steht für die freiheitliche und rechtsstaatliche Demokratie, für die Soziale und Ökologische Marktwirtschaft, die Einbindung Deutschlands in die westliche Werte- und Verteidigungsgemeinschaft, für die Einheit der Nation und die Einigung Europas.
Ein menschlicher, an christlichen Werten ausgerichteter Kurs: Das sind Kompaß und Richtmaß unserer Politik. Auf dieser Grundlage treten wir an, unser Gemeinwesen in der sich verändernden Welt weiterzuentwickeln. Wir werden diesen Weg mit Mut und Tatkraft gehen, um unseren Kindern und Enkeln für ihre Zukunft im 21. Jahrhundert alle Chancen zu geben.
CSU
Wurzeln und Auftrag der CSU-Landesgruppe sind eng verknüpft mit der deutschen und bayerischen Parteiengeschichte.
Die CSU-Landesgruppe ist als Zusammenschluss der Abgeordneten der CSU im Deutschen Bundestag institutionelle Basis und Kraftzentrum des bundespolitischen Gestaltungsanspruchs, der sich zu keiner Zeit ausschließlich auf die Durchsetzung bayerischer Interessen im Bund bezog, sondern immer Politik für ganz Deutschland bedeutete. Von Anfang an haben daher Mitglieder der CSU-Landesgruppe in unionsgeführten Bundeskabinetten Regierungsverantwortung übernommen.
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