Alkoholverbot im ÖPNV
- Pressemitteilung der Firma Bayerisches Staatsministerium des Innern, 31.08.2011
Pressemitteilung vom: 31.08.2011 von der Firma Bayerisches Staatsministerium des Innern aus München
Kurzfassung: Bayerns Innenminister Joachim Herrmann begrüßt Alkoholverbot im Hamburger ÖPNV – Ein Gewinn für die Sicherheit der Fahrgäste – Immer mehr Städte folgen dem bayerischen Beispiel Bayerns Innenminister Joachim Herrmann sieht seine Forderung ...
[Bayerisches Staatsministerium des Innern - 31.08.2011] Alkoholverbot im ÖPNV
Bayerns Innenminister Joachim Herrmann begrüßt Alkoholverbot im Hamburger ÖPNV – Ein Gewinn für die Sicherheit der Fahrgäste – Immer mehr Städte folgen dem bayerischen Beispiel
Bayerns Innenminister Joachim Herrmann sieht seine Forderung nach einem bundesweiten Alkoholverbot im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) mit der Entscheidung Hamburgs, ab 1. September alkoholische Getränke aus Bussen und Bahnen in der Hansestadt zu verbannen, wieder ein Stück mehr erfüllt. "Das bayerische Beispiel macht offensichtlich weiter Schule. Schon 2009 hat die städtische Münchner Verkehrsgesellschaft (MVG) ein Alkoholkonsumverbot in den U-Bahnhöfen eingeführt und dieses ab 1. August 2009 auf die U-Bahnzüge ausgedehnt. Die Nürnberger Verkehrsaktiengesellschaft, die Straßenbahn und U-Bahn betreibt, hat dann im Januar 2011 ebenso ein Alkoholverbot angeordnet. "Es bringt uns einen erheblichen Schritt weiter, wenn jetzt auch Hamburg als zweite deutsche Millionenstadt nach München ein entsprechendes Verbot anordnet."
Herrmann kritisierte in diesem Zusammenhang die zögerliche Haltung der Deutschen Bahn beim Thema Alkoholverbot. So sei zum Beispiel der S-Bahn-Bereich in München und Nürnberg von diesem Verbot nicht erfasst. "Die ÖPNV-Nutzer können nicht nachvollziehen, wieso in der U-Bahn der Alkoholkonsum verboten ist und in der S-Bahn nicht."
Herrmann verwies darauf, dass das Alkoholkonsumverbot bei der Bevölkerung sehr gut ankommt und das Sicherheitsempfinden der Fahrgäste wesentlich verbessert. Bei einer Fahrgastbefragung hat die städtische Münchner Verkehrsgesellschaft ermittelt, dass die größten Unsicherheitsfaktoren in der Wahrnehmung der U-Bahn-Benutzer Betrunkene und randalierende Fußballfans sind. "Kommunen, Land und Bund haben aber eine besondere Verantwortung, dass Menschen ohne Angst und Furcht die öffentlichen Nahverkehrsmittel benutzten können."
Nach den Worten Herrmanns zeigen die Statistiken der Polizei in allen Ländern sehr deutlich, welchen Einfluss Alkoholkonsum auf die Gewaltbereitschaft und auf die Begehung von Straftaten hat. Insbesondere bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen gewinne der Faktor Alkohol bei der Begehung von Gewalttaten permanent und kontinuierlich an Bedeutung. In Bayern ist in den letzten zehn Jahren die Zahl der Tatverdächtigen unter Alkoholeinwirkung stark angestiegen.
Herrmann verwies auch auf eine Projektgruppe der Innenministerkonferenz, die Erkenntnisse aus rund 700 Verkehrsunternehmen des ÖPNV gesammelt habe. Danach können sich konkret geregelte, bekanntgemachte und durchgesetzte Alkoholverbote auf die Sicherheit der Fahrgäste positiv auswirken. Herrmann abschließend: "Wir wollen ja nicht jede Bierdose beschlagnahmen, aber gegen Exzesse müssen wir wirksam eingreifen können. Die Hamburger gehen hier auf alle Fälle einen richtigen Schritt, denn ein Alkoholkonsumverbot ist ein wirksames Mittel, um die objektive und subjektive Sicherheit im ÖPNV zu verbessern."
Pressesprecher: Oliver Platzer
Telefon: (089) 2192 -2114
Telefax: (089) 2192 -12721
E-Mail: presse@stmi.bayern.de
Bayerns Innenminister Joachim Herrmann begrüßt Alkoholverbot im Hamburger ÖPNV – Ein Gewinn für die Sicherheit der Fahrgäste – Immer mehr Städte folgen dem bayerischen Beispiel
Bayerns Innenminister Joachim Herrmann sieht seine Forderung nach einem bundesweiten Alkoholverbot im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) mit der Entscheidung Hamburgs, ab 1. September alkoholische Getränke aus Bussen und Bahnen in der Hansestadt zu verbannen, wieder ein Stück mehr erfüllt. "Das bayerische Beispiel macht offensichtlich weiter Schule. Schon 2009 hat die städtische Münchner Verkehrsgesellschaft (MVG) ein Alkoholkonsumverbot in den U-Bahnhöfen eingeführt und dieses ab 1. August 2009 auf die U-Bahnzüge ausgedehnt. Die Nürnberger Verkehrsaktiengesellschaft, die Straßenbahn und U-Bahn betreibt, hat dann im Januar 2011 ebenso ein Alkoholverbot angeordnet. "Es bringt uns einen erheblichen Schritt weiter, wenn jetzt auch Hamburg als zweite deutsche Millionenstadt nach München ein entsprechendes Verbot anordnet."
Herrmann kritisierte in diesem Zusammenhang die zögerliche Haltung der Deutschen Bahn beim Thema Alkoholverbot. So sei zum Beispiel der S-Bahn-Bereich in München und Nürnberg von diesem Verbot nicht erfasst. "Die ÖPNV-Nutzer können nicht nachvollziehen, wieso in der U-Bahn der Alkoholkonsum verboten ist und in der S-Bahn nicht."
Herrmann verwies darauf, dass das Alkoholkonsumverbot bei der Bevölkerung sehr gut ankommt und das Sicherheitsempfinden der Fahrgäste wesentlich verbessert. Bei einer Fahrgastbefragung hat die städtische Münchner Verkehrsgesellschaft ermittelt, dass die größten Unsicherheitsfaktoren in der Wahrnehmung der U-Bahn-Benutzer Betrunkene und randalierende Fußballfans sind. "Kommunen, Land und Bund haben aber eine besondere Verantwortung, dass Menschen ohne Angst und Furcht die öffentlichen Nahverkehrsmittel benutzten können."
Nach den Worten Herrmanns zeigen die Statistiken der Polizei in allen Ländern sehr deutlich, welchen Einfluss Alkoholkonsum auf die Gewaltbereitschaft und auf die Begehung von Straftaten hat. Insbesondere bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen gewinne der Faktor Alkohol bei der Begehung von Gewalttaten permanent und kontinuierlich an Bedeutung. In Bayern ist in den letzten zehn Jahren die Zahl der Tatverdächtigen unter Alkoholeinwirkung stark angestiegen.
Herrmann verwies auch auf eine Projektgruppe der Innenministerkonferenz, die Erkenntnisse aus rund 700 Verkehrsunternehmen des ÖPNV gesammelt habe. Danach können sich konkret geregelte, bekanntgemachte und durchgesetzte Alkoholverbote auf die Sicherheit der Fahrgäste positiv auswirken. Herrmann abschließend: "Wir wollen ja nicht jede Bierdose beschlagnahmen, aber gegen Exzesse müssen wir wirksam eingreifen können. Die Hamburger gehen hier auf alle Fälle einen richtigen Schritt, denn ein Alkoholkonsumverbot ist ein wirksames Mittel, um die objektive und subjektive Sicherheit im ÖPNV zu verbessern."
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Über Bayerisches Staatsministerium des Innern:
Das Innenministerium ist für die Innere Sicherheit, also auch für die Polizei und den Staatsschutz zuständig. Das ist aber nur ein Aspekt seiner Zuständigkeiten.
Im Bereich Allgemeine Innere Verwaltung gibt es eine Fülle weitere Aufgaben von der Staatsverwaltung über kommunale Angelegenheiten bis zum Rettungswesen. Außerdem gibt es manche eher überraschend erscheinende Zuständigkeiten, wie etwa für das Kaminkehrer- oder fürs Lotteriewesen. Auch die unabhängigen Verwaltungsgerichte gehören zum Ressortbereich des Innenministeriums.
Den zweiten großen Bereich bildet die Oberste Baubehörde. Das Innenministerium als "Bauministerium" ist zuständig für Hochbau und Wohnungswesen, für Städtebau sowie Straßen- und Brückenbau - die gesamte bauliche Infrastruktur gehört zu seinen Aufgaben. Es ist damit einer der größten Auftraggeber für die Bauwirtschaft in Bayern.
Mit den Begriffen "Schützen, Vorsorgen, Ordnen, Planen, Bauen, Fördern" lassen sich die vielfältigen Aufgaben der Allgemeinen Inneren Verwaltung und der Obersten Baubehörde (den beiden Hauptabteilungen des Innenministeriums) umreißen.
An der politischen Spitze stehen: Staatsminister Dr. Günther Beckstein (übrigens der 50. Innenminister seit der Gründung des Ressorts im Jahre 1806) und Staatssekretär Georg Schmid als Stellvertreter des Ministers.
Firmenkontakt:
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