Falsche Darstellung zum Zensus 2011 im Handelsblatt

  • Pressemitteilung der Firma Statistisches Bundesamt, 31.08.2011
Pressemitteilung vom: 31.08.2011 von der Firma Statistisches Bundesamt aus Wiesbaden

Kurzfassung: WIESBADEN - Das Statistische Bundesamt nimmt zu dem in der heutigen Ausgabe des Handelsblatts erschienenen Artikel "Bislang guter Rücklauf bei der Volkszählung" Stellung. Konkret wird Bezug genommen auf folgende Passage: "'Es gibt viele ...

[Statistisches Bundesamt - 31.08.2011] Falsche Darstellung zum Zensus 2011 im Handelsblatt


WIESBADEN - Das Statistische Bundesamt nimmt zu dem in der heutigen Ausgabe des Handelsblatts erschienenen Artikel "Bislang guter Rücklauf bei der Volkszählung" Stellung. Konkret wird Bezug genommen auf folgende Passage:

"'Es gibt viele Rückmeldungen von Betroffenen, die von Vielfachbefragungen und unnötigen Mahnungen berichten'; sagt Datenschutzaktivist Werner Hülsmann vom Arbeitskreis Zensus. Er warnt zudem vor Trittbrettfahrern, die über telefonische Befragungen nach dem Zensusschema an persönliche Daten kommen wollen. Es gebe auch Hinweise darauf, dass Zensusdatensätze an Unbefugte verkauft worden seien. Zensuschefin Bechtold räumt ein, es habe ,einige wenige Problemfälle' gegeben. Hier seien die Strafverfolgungsbehörden eingeschaltet worden."

Tatsächlich wurde die Leiterin des Zensus 2011 im Statistischen Bundesamt Frau Dr. Sabine Bechtold im Telefoninterview mit der Redakteurin Frau Heike Anger von dieser nicht mit der Behauptung konfrontiert "es gebe Hinweise darauf, dass Datensätze verkauft wurden". Ihre Antwort bezog sich entsprechend ausschließlich auf die konkret gestellte Frage nach "Trittbrettfahrern". Hier gab es vereinzelt Vorkommnisse in der im Artikel beschriebenen Art, worüber die Öffentlichkeit von den Statistischen Ämtern jeweils informiert worden war.

Hingegen sind den Statistischen Ämtern keine Hinweise bekannt, dass Zensusdatensätze an Unbefugte verkauft worden seien. Ein solcher Vorgang wäre strafrechtlich relevant, entsprechende Hinweise würden umgehend den Strafverfolgungsbehörden übergeben.


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